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Antrag der AfD-Fraktion vom 28.06.2026 auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Goch |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt am 28.06.2026 die Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf, um eingeschränkte Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Kirchstraße in die Landwehrstraße zu verbessern. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da Verkehrsspiegel durch ihre gewölbte Fläche Entfernungen verzerren können, keine dauerhafte Funktionsfähigkeit gegeben ist und Verkehrsteilnehmende ihre Fahrweise anpassen müssen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Goch Beschlussdrucksache
Der Bürgermeister - öffentlich -
155/2026
FB V " Bauen und
Aktenzeichen
Liegenschaften"
Bauen und
Federführende Abteilung
Liegenschaften
Datum 14.09.2026
Beratungsfolge Sitzungsdatum
Ausschuss für Umwelt und Verkehr 30.09.2026
Rat 15.10.2026
Antrag der AfD-Fraktion vom 28.06.2026 auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels
im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der AfD-Fraktion auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich
Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf wird abgelehnt.
Begründung:
Die AfD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 28.06.2026 die Installation eines
Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf.
Zur Begründung wird insbesondere auf eingeschränkte Sichtverhältnisse beim Einfahren von der
Kirchstraße in die Landwehrstraße und daraus resultierende Gefahrensituationen hingewiesen.
Verkehrsspiegel zählen nicht zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung
und können daher nicht durch die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet werden.
Eine Aufstellung im öffentlichen Straßenraum käme allenfalls durch den zuständigen
Straßenbaulastträger in Betracht.
Seitens der Verwaltung wird die Aufstellung von Verkehrsspiegeln grundsätzlich kritisch beurteilt.
Aufgrund der gewölbten Spiegelfläche werden Entfernungen und Geschwindigkeiten
herannahender Fahrzeuge verzerrt dargestellt. Dies kann die Einschätzung der tatsächlichen
Verkehrssituation erschweren und zu Fehleinschätzungen führen. Darüber hinaus ist die
Funktionsfähigkeit eines Verkehrsspiegels insbesondere durch Verschmutzungen,
Witterungseinflüsse, Frost oder Beschädigungen bzw. Vandalismus nicht dauerhaft gewährleistet.
Mit der Aufstellung wäre daher zugleich ein entsprechender Kontroll-, Reinigungs- und
Unterhaltungsaufwand verbunden.
Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen sind Verkehrsteilnehmende unabhängig davon verpflichtet,
ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und sich erforderlichenfalls entsprechend
vorsichtig in den einsehbaren Bereich bzw. in den fließenden Verkehr hineinzutasten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung in der Installation eines Verkehrsspiegels keine
geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich
Landwehrstraße/Kirchstraße und empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen.
Im Auftrage:
gez. Guntlisbergen
Fachbereichsleiter
Anlage(n):
1. Antrag der AfD-Fraktion
Beschlussdrucksache 155/2026 Seite 2 von 2
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