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Antrag der AfD-Fraktion vom 28.06.2026 auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Goch
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt am 28.06.2026 die Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf, um eingeschränkte Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Kirchstraße in die Landwehrstraße zu verbessern. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab, da Verkehrsspiegel durch ihre gewölbte Fläche Entfernungen verzerren können, keine dauerhafte Funktionsfähigkeit gegeben ist und Verkehrsteilnehmende ihre Fahrweise anpassen müssen.

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Stadt Goch Beschlussdrucksache Der Bürgermeister - öffentlich - 155/2026 FB V " Bauen und Aktenzeichen Liegenschaften" Bauen und Federführende Abteilung Liegenschaften Datum 14.09.2026 Beratungsfolge Sitzungsdatum Ausschuss für Umwelt und Verkehr 30.09.2026 Rat 15.10.2026 Antrag der AfD-Fraktion vom 28.06.2026 auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf Beschlussvorschlag: Der Antrag der AfD-Fraktion auf Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf wird abgelehnt. Begründung: Die AfD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 28.06.2026 die Installation eines Verkehrssicherungsspiegels im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße in Pfalzdorf. Zur Begründung wird insbesondere auf eingeschränkte Sichtverhältnisse beim Einfahren von der Kirchstraße in die Landwehrstraße und daraus resultierende Gefahrensituationen hingewiesen. Verkehrsspiegel zählen nicht zu den Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung und können daher nicht durch die Straßenverkehrsbehörde verkehrsrechtlich angeordnet werden. Eine Aufstellung im öffentlichen Straßenraum käme allenfalls durch den zuständigen Straßenbaulastträger in Betracht. Seitens der Verwaltung wird die Aufstellung von Verkehrsspiegeln grundsätzlich kritisch beurteilt. Aufgrund der gewölbten Spiegelfläche werden Entfernungen und Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge verzerrt dargestellt. Dies kann die Einschätzung der tatsächlichen Verkehrssituation erschweren und zu Fehleinschätzungen führen. Darüber hinaus ist die Funktionsfähigkeit eines Verkehrsspiegels insbesondere durch Verschmutzungen, Witterungseinflüsse, Frost oder Beschädigungen bzw. Vandalismus nicht dauerhaft gewährleistet. Mit der Aufstellung wäre daher zugleich ein entsprechender Kontroll-, Reinigungs- und Unterhaltungsaufwand verbunden. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen sind Verkehrsteilnehmende unabhängig davon verpflichtet, ihre Fahrweise den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und sich erforderlichenfalls entsprechend vorsichtig in den einsehbaren Bereich bzw. in den fließenden Verkehr hineinzutasten. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung in der Installation eines Verkehrsspiegels keine geeignete Maßnahme zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Landwehrstraße/Kirchstraße und empfiehlt, dem Antrag nicht zu entsprechen. Im Auftrage: gez. Guntlisbergen Fachbereichsleiter Anlage(n): 1. Antrag der AfD-Fraktion Beschlussdrucksache 155/2026 Seite 2 von 2

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