Startseite › Satow › Antrag
Antrag Freie Wählergruppe Satow - Beratung und Beschlussfassung Struktur der Verwaltung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Satow |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Freie Wählergruppe Satow beantragt, dass die Bürgermeisterin Unstimmigkeiten zwischen der veröffentlichten Verwaltungsstruktur und dem beschlossenen Stellenplan 2026 klärt. Konkret geht es um kommissarische Sachgebietsleitungen, eine nicht im Stellenplan vorgesehene Personalstelle, die Vollstreckungszuständigkeit und eine erneut ausgeschriebene Bauamtsstelle, die bereits besetzt ist. Die Bürgermeisterin soll bis zur nächsten Sitzung schriftlich berichten, welche Änderungen vorgenommen wurden und auf welcher Rechtsgrundlage diese basieren. Bis dahin sollen keine neuen Stellen geschaffen oder besetzt werden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Satow
Vorlage-Nr.
Heller Weg 2A, 18239 Satow
Beschlussvorlage
BV/0357/2026
öffentlich
Federführung: Hauptamt Datum: 15.09.2026
Abstimmungsergebnis
Beratungsfolge Datum Zuständigkeit
Ja Nein Enth. Bef.
Gemeindevertretung Satow 24.09.2026 Beschlussfassung
Antrag Freie Wählergruppe Satow - Beratung und
Punkt:
Beschlussfassung Struktur der Verwaltung
Sachverhalt:
Nach Prüfung der Veröffentlichung der Gemeinde Satow (Gemeindewebseite und
Stellenausschreibungen) bestehen Zweifel, ob einzelne organisatorische und personelle
Darstellungen mit dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Stellenplan 2026 sowie
den bisher gefassten Beschlüssen übereinstimmen.
Insbesondere betrifft dies:
1. Sachgebiet 1 – Finanzverwaltung /Hauptamt
Auf der Internetseite wird eine kommissarische Sachgebietsleitung (Janine Zöllick/
Marcus Räth) dargestellt, ohne dass hierfür ein entsprechender Beschluss der
Gemeindevertretung ersichtlich ist.
2. Personalamt
Für den Aufgabenbereich „Bearbeitung der Zuschüsse, Satzungsrecht und
Verwaltungsrecht“ wird eine Stelle dargestellt, deren Grundlage im beschlossenen
Stellenplan nicht erkennbar ist.
3. Finanzverwaltung/Kasse-Vollstreckung
Die Vollstreckung wird einer Beschäftigten der Gemeinde zugeordnet, obwohl die
Gemeindevertretung die Übertragung der Vollstreckung auf das Amt Bad Doberan-
Land (Außenvollstreckung lt. Vertrag) beschlossen hat. Es erfolgt nur eine
Vollstreckung Innendienst durch eine Beschäftigte als regulärer Bestandteil ihres
Aufgabengebietes neben ihren weiteren Tätigkeiten. Es besteht keine zusätzliche oder
eigenständige Stelle für die Vollstreckung.
4. Stellenausschreibung Bauamt
Im Stellenplan sind 3 Stellen im Bauamt vorgesehen, und zwar Sachbearbeiter/in
Gebäudeverwalter, Sachbearbeiter/in Liegenschaften und Sachbearbeiter/in Bauamt.
Die aktuelle Stellenausschreibung „Sachbearbeiter/in Bauamt“ ist bereits nach der
derzeitigen Verwaltungsstruktur durch einen Beschäftigten besetzt. Es stellt sich die
Frage, auf welcher Grundlage diese Stelle erneut ausgeschrieben wurde.
Auf der Gemeindewebsite sind sowohl die Bauverwaltung als auch die
Gebäudeverwaltung bereits Beschäftigten zugeordnet. Eine entsprechende
zusätzliche freie Stelle „Sachbearbeiter/in Bauamt“ ist im Stellenplan nicht
ausgewiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert zu den unter Punkt 1 bis 4 genannten Sachverhalten
bis zur nächsten Sitzung schriftlich darzulegen:
1. Welche organisatorischen oder personellen Änderungen vorgenommen wurden,
2. auf welcher Rechts- oder Beschlussgrundlage diese beruhen und-inwieweit sie mit
dem beschlossenen Stellenplan und den Beschlüssen der Gemeindevertretung
vereinbar sind.
Bis zur Beratung dieses Berichts sollen keine Maßnahmen umgesetzt werden, die zusätzliche,
im Stellenplan nicht vorgesehene Stellen schaffen oder besetzen oder Beschlüsse der
Gemeindevertretung zu den allgemeinen Grundsätzen der Verwaltungsführung oder des
Stellenplans verändern.
Die gesetzliche Zuständigkeit der Bürgermeisterin für die innere Organisation und
Geschäftsverteilung nach § 38 Abs. 7 KV M-V bleibt hiervon unberührt.
Finanzierung:
Anlagen zum Beschlussvorschlag:
Antrag Struktur2
Text aus PDF extrahiert