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Antrag der Fraktion-Bündnis 90/Die Grünen: Eichenprozessionsspinner
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rommerskirchen |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt am 25.08.2026 die Prüfung und Erprobung von Schafwolle zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners als alternatives Bekämpfungsverfahren. Die Verwaltung schlägt vor, die Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit, Tier- und Klimaschutz im Frühjahr 2027 zu verweisen, da die Maßnahmen saisonal (April/Mai) relevant sind. Bis dahin sollen Informationen zu fachlichen Voraussetzungen, geeigneten Standorten, Arbeitsschutz, Artenschutzauswirkungen und Kosten zusammengestellt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
ÖFFENTLICH
Gemeinde Nr. /0409/XVIII/2026
Rommerskirchen
vom 07.09.2026
H
C
I
L
Mitgezeichnet Kämmerei T
N
Baubetriebshof, Grünflächen, mit finanziellen Auswirkungen E
F
Friedhofsunterhaltung
F
Herr Momburg Kenntnisnahme: Ö
Dez. II Dez. III
Beratungsvorlage B
Antrag der Fraktion-Bündnis 90/Die Grünen: Eichenprozessionsspinner
Beratungsfolge Zuständigkeit Sitzungstermin
Rat der Gemeinde Rom- Entscheidung 17.09.2026
merskirchen
Beschluss:
Die Verwaltung schlägt vor, die Beratung des Antrages zur Prüfung eines erstmaligen,
fachlich begleiteten Einsatzes von Schafwolle zur Eindämmung des Eichenprozessions-
spinners (EPS) in die Sitzung des zuständigen Ausschusses für Umwelt und Nachhaltig-
keit, Tier- und Klimaschutz im Frühjahr 2027 zu verweisen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25.08.2026 beantragt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die Prü-
fung und Erprobung eines alternativen Verfahrens zur Eindämmung des Eichenprozessi-
onsspinners durch den Einsatz von Schafwolle.
Der Eichenprozessionsspinner tritt saisonal auf. Die Maßnahmen zur Bekämpfung be-
ziehungsweise Eindämmung des EPS sind insbesondere im Zeitraum April/Mai eines
Jahres relevant.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Beratung des Antrages im Frühjahr 2027 realis-
tisch, da zu diesem Zeitpunkt die konkreten Rahmenbedingungen für einen möglichen
Einsatz des vorgeschlagenen Verfahrens unmittelbar vorliegen bzw. besser beurteilt
werden können.
Bis zur Beratung im Umweltausschuss sollen die für eine sachgerechte Bewertung erfor-
derlichen Informationen zusammengestellt und aufbereitet werden. Hierzu gehören ins-
besondere die fachlichen Voraussetzungen und Anwendungsmöglichkeiten des Verfah-
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rens, geeignete Standorte, Anforderungen an Arbeitsschutz und Durchführung, mögliche
Auswirkungen auf andere Organismen und den Artenschutz sowie die voraussichtlichen
Kosten.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.08.2026
i.V.
Susanne Garding-Maak
Allg. Vertreterin
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