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Antrag der AfD-Fraktion:
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Reichshof |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die AfD-Fraktion beantragt, den Opt-Out-Beschluss vom 29. Oktober 2025 aufzuheben und die Bezahlkarte (SocialCard) für Asylbewerberleistungsempfänger einzuführen. Begründet wird dies mit geringerem Verwaltungsaufwand, keinen zusätzlichen Kommunalkosten (Finanzierung durch NRW), erfolgreicher Umsetzung in anderen Kommunen und dem Argument, dass die Kartenregelungen (Auslandsausschluss, 50-Euro-Barabhebung) Fehlanreize reduzieren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und regelmäßig zu berichten.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 2025/00041/
Status: öffentlich
vonder Datum: 10.02.2026
Ratsbüro
Antrag der AfD-Fraktion:
hier: Rücknahme des Opt-Out-Beschlusses und Einführung der
Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
Beratungsfolge:
Datum Gremium
24.02.2026 Gemeinderat der Gemeinde Reichshof
Reichshof, den 8. Februar 2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gutowski,
die AfD-Fraktion im Gemeinderat Reichshof stellt hiermit gemäß der Geschäftsordnung des
Rates den folgenden Antrag und bittet um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten
Ratssitzung:
“Antrag: Rücknahme des Opt-Out-Beschlusses und Einführung der
Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem AsyibLG
Beschlussvorschlag:
4. Der Rat der Gemeinde Reichshof hebt den Beschluss vom 29. Oktober 2025, von der
Möglichkeit der Einführung einer Bezahlkarte gemäß $ 4 Abs. 1 der Bezahlkartenverordnung
NRW keinen Gebrauch zu machen, auf.
2. Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, die Bezahlkarte (SocialCard) für Personen,
die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, gemäß der
Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) vom 2. Januar 2025, zuletzt geändert am 19.
September 2025, einzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen, technischen und
personellen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Umsetzung zu schaffen und über
den Vertrag mit der Bezirksregierung Köln die SocialCard des Landes NRW zu nutzen.
4. Die Verwaltung berichtet dem Rat regelmäßig über den Stand der Umsetzung.
Begründung:
Der Gemeinderat hat am 29. Oktober 2025 in der letzten Sitzung der abgelaufenen
Wahlperiode einstimmig (27 Dafür, 0 Dagegen, 1 Enthaltung) beschlossen, von der
„Einführung der Bezahlkarte keinen Gebrauch zu machen. Die AfD-Fraktion war in diesem
Rat nicht vertreten. .
Die AfD-Fraktion hält diesen Beschluss aus folgenden Gründen für korrekturbedürftig:
Die Bezahlkartenverordnung NRW sieht die Einführung der Bezahlkarte grundsätzlich
landesweit vor. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Nutzung der Bezahlkarte für alle
Bestandsfälle, sofern eine Kommune nicht aktiv den Opt-Out gemäß 8 4 BKV NRW
beschließt. Reichshof hat sich mit dem Opt-Out-Beschluss abweichend von der
landesweiten Entwicklung positioniert.
Im Oberbergischen Kreis hat die Gemeinde Nümbrecht die Bezahlkarte bereits erfolgreich
eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung auch für vergleichbar
große Kommunen im ländlichen Raum praktikabel ist und als Vorbild für Reichshof dienen
kann.
Die Bezahlkarte stellt ein modernes Instrument zur effizienten und transparenten Verteilung
finanzieller Mittel dar. Durch den Wegfall der manuellen Barauszahlungen wird der
Verwaltungsaufwand gesenkt. Gleichzeitig wird die Eigenständigkeit der
Leistungsberechtigten im Alltag durch bargeldlose Zahlungsvorgänge gefördert.
Seit
Durch die technische Ausgestaltung der Karte - insbesondere den Ausschluss des
Karteneinsatzes im Ausland (8 6 Abs. 4 BKV NRW) und die Begrenzung der monatlichen
Barabhebung auf 50 Euro pro Person (8 5 Abs. 1 BKV NRW) - wird sichergestellt, dass die
staatliche Unterstützung unmittelbar der Existenzsicherung vor Ort dient, Damit werden
Fehlanreize minimiert und das Vertrauen der Bürger in eine zielgerichtete Verwendung der
Sozialleistungen gestärkt.
Das Land NRW übernimmt die Kosten des Dienstleisters für die Kommunen. Die
Schnittstelle zum SocialCard-Navigator wird zentral bereitgestellt und finanziert. Der
Gemeinde entstehen somit keine zusätzlichen Anschaffungskosten.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, dass die Einführung der
Bezahlkarte mit einem Rückgang irregulärer Migration einhergeht. So ist in Bayern die Zahl
der freiwilligen Ausreisen nach Einführung der Bezahlkarte im ersten Quartal 2025 deutlich
gestiegen. Der Landkreis Greiz (Thüringen), der als erster Kreis in Deutschland die
Bezahlkarte eingeführt hat, berichtet von einem Anstieg der freiwilligen Ausreisen um rund
28 Prozent.
Der neue Rat solite die Gelegenheit nutzen, diesen Beschluss der Vorgänger zu korrigieren
und sich dem Landesmodell anzuschließen.
Rechtsgrundlagen: $ 3 AsylbLG, Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) vom 2. Januar
2025, geändert am 19. September 2025, Ausführungsgesetz zum AsylbLG NRW, $41 Abs.
1 GO NRW (Aufhebung früherer Ratsbeschlüsse).
Wir bitten um Behandlung des Antrags in der nächsten Sitzung des Rates bzw. des
zuständigen Fachausschusses.
Ffaktionsvorsitzender
AfD-Fraktion im Gemeinderat Reichshof
Text per OCR aus Scan extrahiert