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Antrag der AfD-Fraktion:

Angenommen
TypAntrag
GemeindeReichshof
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, den Opt-Out-Beschluss vom 29. Oktober 2025 aufzuheben und die Bezahlkarte (SocialCard) für Asylbewerberleistungsempfänger einzuführen. Begründet wird dies mit geringerem Verwaltungsaufwand, keinen zusätzlichen Kommunalkosten (Finanzierung durch NRW), erfolgreicher Umsetzung in anderen Kommunen und dem Argument, dass die Kartenregelungen (Auslandsausschluss, 50-Euro-Barabhebung) Fehlanreize reduzieren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und regelmäßig zu berichten.

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Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage-Nr: 2025/00041/ Status: öffentlich vonder Datum: 10.02.2026 Ratsbüro Antrag der AfD-Fraktion: hier: Rücknahme des Opt-Out-Beschlusses und Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Beratungsfolge: Datum Gremium 24.02.2026 Gemeinderat der Gemeinde Reichshof Reichshof, den 8. Februar 2026 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gutowski, die AfD-Fraktion im Gemeinderat Reichshof stellt hiermit gemäß der Geschäftsordnung des Rates den folgenden Antrag und bittet um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung: “Antrag: Rücknahme des Opt-Out-Beschlusses und Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem AsyibLG Beschlussvorschlag: 4. Der Rat der Gemeinde Reichshof hebt den Beschluss vom 29. Oktober 2025, von der Möglichkeit der Einführung einer Bezahlkarte gemäß $ 4 Abs. 1 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch zu machen, auf. 2. Der Rat der Gemeinde Reichshof beschließt, die Bezahlkarte (SocialCard) für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, gemäß der Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) vom 2. Januar 2025, zuletzt geändert am 19. September 2025, einzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Umsetzung zu schaffen und über den Vertrag mit der Bezirksregierung Köln die SocialCard des Landes NRW zu nutzen. 4. Die Verwaltung berichtet dem Rat regelmäßig über den Stand der Umsetzung. Begründung: Der Gemeinderat hat am 29. Oktober 2025 in der letzten Sitzung der abgelaufenen Wahlperiode einstimmig (27 Dafür, 0 Dagegen, 1 Enthaltung) beschlossen, von der „Einführung der Bezahlkarte keinen Gebrauch zu machen. Die AfD-Fraktion war in diesem Rat nicht vertreten. . Die AfD-Fraktion hält diesen Beschluss aus folgenden Gründen für korrekturbedürftig: Die Bezahlkartenverordnung NRW sieht die Einführung der Bezahlkarte grundsätzlich landesweit vor. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Nutzung der Bezahlkarte für alle Bestandsfälle, sofern eine Kommune nicht aktiv den Opt-Out gemäß 8 4 BKV NRW beschließt. Reichshof hat sich mit dem Opt-Out-Beschluss abweichend von der landesweiten Entwicklung positioniert. Im Oberbergischen Kreis hat die Gemeinde Nümbrecht die Bezahlkarte bereits erfolgreich eingeführt. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass die Umsetzung auch für vergleichbar große Kommunen im ländlichen Raum praktikabel ist und als Vorbild für Reichshof dienen kann. Die Bezahlkarte stellt ein modernes Instrument zur effizienten und transparenten Verteilung finanzieller Mittel dar. Durch den Wegfall der manuellen Barauszahlungen wird der Verwaltungsaufwand gesenkt. Gleichzeitig wird die Eigenständigkeit der Leistungsberechtigten im Alltag durch bargeldlose Zahlungsvorgänge gefördert. Seit Durch die technische Ausgestaltung der Karte - insbesondere den Ausschluss des Karteneinsatzes im Ausland (8 6 Abs. 4 BKV NRW) und die Begrenzung der monatlichen Barabhebung auf 50 Euro pro Person (8 5 Abs. 1 BKV NRW) - wird sichergestellt, dass die staatliche Unterstützung unmittelbar der Existenzsicherung vor Ort dient, Damit werden Fehlanreize minimiert und das Vertrauen der Bürger in eine zielgerichtete Verwendung der Sozialleistungen gestärkt. Das Land NRW übernimmt die Kosten des Dienstleisters für die Kommunen. Die Schnittstelle zum SocialCard-Navigator wird zentral bereitgestellt und finanziert. Der Gemeinde entstehen somit keine zusätzlichen Anschaffungskosten. Erfahrungen aus anderen Bundesländern deuten darauf hin, dass die Einführung der Bezahlkarte mit einem Rückgang irregulärer Migration einhergeht. So ist in Bayern die Zahl der freiwilligen Ausreisen nach Einführung der Bezahlkarte im ersten Quartal 2025 deutlich gestiegen. Der Landkreis Greiz (Thüringen), der als erster Kreis in Deutschland die Bezahlkarte eingeführt hat, berichtet von einem Anstieg der freiwilligen Ausreisen um rund 28 Prozent. Der neue Rat solite die Gelegenheit nutzen, diesen Beschluss der Vorgänger zu korrigieren und sich dem Landesmodell anzuschließen. Rechtsgrundlagen: $ 3 AsylbLG, Bezahlkartenverordnung NRW (BKV NRW) vom 2. Januar 2025, geändert am 19. September 2025, Ausführungsgesetz zum AsylbLG NRW, $41 Abs. 1 GO NRW (Aufhebung früherer Ratsbeschlüsse). Wir bitten um Behandlung des Antrags in der nächsten Sitzung des Rates bzw. des zuständigen Fachausschusses. Ffaktionsvorsitzender AfD-Fraktion im Gemeinderat Reichshof

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