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Ausschreibungen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2026
Abgelehnt6 Ja · 6 Nein · 3 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Norderstedt |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANTRAG
Vorlage-Nr.: A 26/0401
CDU-Fraktion Datum: 16.09.2026
Bearb.: Becker, Gunnar Tel.: öffentlich
Az.:
Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit
Hauptausschuss 28.09.2026 Entscheidung
Ausschreibungen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2026
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss beschließt, dass in allen Verwaltungsvorlagen zu beschließenden
Ausschreibungen gem. §8 der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt mit sofortiger Wirkung im
Beschlussvorschlag alle in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen und/oder
Ausstattungsmerkmale aufgeführt werden, die die gesetzlichen Mindestvorgaben
überschreiten.
Sollte nach Einschätzung der Oberbürgermeisterin, im Falle der mehrheitlichen Zustimmung
im Hauptausschuss, die Stadtvertretung entscheiden müssen, um den Beschluss für alle
Ausschüsse verbindlich zu machen, bitten wir um die Aufnahme des Beschlussvorschlages
in die nächste Tagesordnung der Stadtvertretung.
Begründung
Der Norderstedter Haushalt weist bis zum Ende der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung
im Jahr 2030 durchgehend zweistellige Millionendefizite aus.
Die CDU-Fraktion hält es für erforderlich, dass alle politischen Entscheider im Rahmen einer
Ausschreibung bewusst eine Überschreitung der gesetzlichen Mindestvorgaben kennen und
beschließen.
Anlage:
Originalantrag
Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin
leitung Beschlüssen mit
finanziellen Auswirkungen:
Amt 20)
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