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Ausschreibungen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2026

Abgelehnt6 Ja · 6 Nein · 3 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeNorderstedt
Datum2026-09-28
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ANTRAG Vorlage-Nr.: A 26/0401 CDU-Fraktion Datum: 16.09.2026 Bearb.: Becker, Gunnar Tel.: öffentlich Az.: Beratungsfolge Sitzungstermin Zuständigkeit Hauptausschuss 28.09.2026 Entscheidung Ausschreibungen; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 16.09.2026 Beschlussvorschlag Der Hauptausschuss beschließt, dass in allen Verwaltungsvorlagen zu beschließenden Ausschreibungen gem. §8 der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt mit sofortiger Wirkung im Beschlussvorschlag alle in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen und/oder Ausstattungsmerkmale aufgeführt werden, die die gesetzlichen Mindestvorgaben überschreiten. Sollte nach Einschätzung der Oberbürgermeisterin, im Falle der mehrheitlichen Zustimmung im Hauptausschuss, die Stadtvertretung entscheiden müssen, um den Beschluss für alle Ausschüsse verbindlich zu machen, bitten wir um die Aufnahme des Beschlussvorschlages in die nächste Tagesordnung der Stadtvertretung. Begründung Der Norderstedter Haushalt weist bis zum Ende der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung im Jahr 2030 durchgehend zweistellige Millionendefizite aus. Die CDU-Fraktion hält es für erforderlich, dass alle politischen Entscheider im Rahmen einer Ausschreibung bewusst eine Überschreitung der gesetzlichen Mindestvorgaben kennen und beschließen. Anlage: Originalantrag Sachbearbeitung Fachbereichs- Amtsleitung mitzeichnendes Amt (bei Stadtrat/Stadträtin Oberbürgermeisterin leitung Beschlüssen mit finanziellen Auswirkungen: Amt 20) Seite 1/1

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