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Strategischer Flächenerwerb zur Schaffung von Wohnbaugebieten; Antrag der Fraktion der FWG, CDU und FDP vom 02.09.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Neustadt an der Weinstraße |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen FWG, CDU und FDP beantragen, dass die Stadt strategisch Flächen für ein neues Wohnbaugebiet erwirbt. Von drei potenziellen Standorten (östlich Am Knappengraben, östlich Maconring, westlich Scheidweg) sollen während eines Verhandlungszeitraums bis Ende 2027 Grundstücke angekauft werden. Dasjenige Baugebiet mit dem größten städtischen Eigentumsanteil wird realisiert, die anderen zurückgestellt. Dies soll Eigentümer zum Verkauf motivieren und der Stadt Kontrolle über Bebauung und Preisgestaltung ermöglichen.
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Dokument
Extrahierter Text
Herrn Oberbürgermeister Marc
Weigel
Marktplatz 1
67433 Neustadt 26.08.2026
Antrag: Strategischer Flächenerwerb zugunsten eines neuen größeren
Wohngebietes
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Antrags zur Stadtratssitzung am 29.09.2026
Antrag:
Die Realisierung von Wohnbauland aus dem Portfolio des neuen FNP 2040 liegt im
strategischen Interesse der Stadt. Neustadt und die Ortsteile sind beliebte Wohnorte, es
herrscht bekanntermaßen bundesweit ein Mangel an Wohnflächen und die Schaffung
von neuem Wohnraum, insbesondere für Familien, ist eine unserer lokalen Prioritäten.
Kommunales Eigentum ermöglicht in diesem Zusammenhang, Einfluss auf die
tatsächliche Realisierung und Profilierung der Bebauung zu nehmen (Bauverpflichtung,
Preisgestaltung, Sonderbauformen etc.).
Daher beschließt der Stadtrat:
1. Die drei großen potenziellen Baugebiete
- östlich der Straße „Am Knappengraben“ (Gemarkung Neustadt),
- östlich des „Maconring“ (Gemarkung Neustadt) und
- westlich des „Scheidweg“ (Gemarkung Mußbach)
werden in Konkurrenz zueinander gesetzt.
2. Nach einem Verhandlungszeitraum über Grundstücksgeschäfte von einem Jahr
(01.01. bis 31.12.2027) soll nur eines der Baugebiete weiterverfolgt werden. Die
Übrigen werden bis auf weiteres zurückgestellt.
3. Dasjenige Baugebiet wird realisiert, in dem die Stadt den größten Eigentumsanteil an
Grundflächen besitzt, einschließlich von Ankaufsoptionen.
4. Unabhängig von den aktuellen Bodenrichtwerten handelt es sich in allen Fällen um
Weinbergsgelände. Daher wird die Verwaltung beauftragt, einen fairen, aber
einheitlichen Ankaufswert anzubieten.
Begründung:
Der neue Flächennutzungsplan 2040 ist in Kraft. In Verbindung damit hat der Stadtrat
eine Wohnraumbedarfsanalyse verabschiedet. Neben dem geplanten Baugebiet
„Heulache“, wo die Stadt in den letzten 20 Jahren schon viele Ankäufe realisieren konnte,
wird nach unserer Auffassung ein weiteres großes Wohnbaugebiet benötigt.
Weinbergsflächen sind dadurch aufzugeben, aber dieser Effekt kommt aktuell nicht zur
Unzeit.
Aus dem FNP konnten drei Baugebiete als ausreichend groß identifiziert werden. In
diesen gilt es nun, den Grunderwerb zu forcieren. Kommunaler Besitz von potenziellem
Baugelände hat bei Realisierung eines Baugebietes viele Vorteile, u.a.
- Vereinbarung einer Bauverpflichtung,
- Anbieten preisgedämpften Baulandes,
- Realisierung spezieller Wohnformen oder -projekte (Konzeptvergabe),
- leichtere Einigung in einem potenziellen Umlegungsverfahren.
Daher braucht es kommunalen Zugriff auf Grundstücke. Wir sind bereit, die hierfür
nötigen Grunderwerbsmittel in den Haushalt einzustellen.
Um dem kommunalen Grunderwerb mehr Nachdruck zu verleihen und als öffentlich
wirksames Signal gegenüber den aktuellen Eigentümern, soll unter den drei
vorgenannten Baugebieten nur eines zeitnah realisiert werden. Die beiden anderen
werden in den kommenden Jahren nicht weiterverfolgt. Nachdrücklich dient dies dazu,
Eigentümer zum Verkauf ihrer Grundstücke zu motivieren. Schließlich sprechen wir bei
zwei der drei Flächen über einen Bodenrichtwert von rund 6,- Euro pro qm, wohingegen
die Stadt einen deutlichen Aufschlag auf diesen Marktpreis wird zahlen können. Auch ein
Tausch gegen kommunale Acker- oder Weinbergsflächen kommt in Frage.
Im Ergebnis soll Ende 2027 darüber entschieden werden, welches Baugebiet realisiert
werden soll. Vorrangig soll dabei das Gebiet berücksichtigt werden, in dem die Stadt bis
dahin die meisten Grundstücke erworben oder entsprechende Kaufoptionen gesichert hat
und dementsprechend eine möglichst zeitnahe und vollständige Entwicklung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Bachtler Clemens Stahler Matthias Frey
Text aus PDF extrahiert