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Antrag gem. § 12 GO v. Die Linke v. 14.09.2026_Änderungsantrag_ MAG 0043-26-31 Änderung der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Linden FA/0009/26-31

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLinden
Datum2026-09-15
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Die Linke - Stadtfraktion Linden Stadt Linden z.H. des Stadtverordnetenvorstehers Eingangsdatum Stadt Linden 14.09.2026 FA/0009/26-31 Konrad-Adenauer-Straße 25 35440 Linden Linden, den 13.09.2026 Änderungsantrag zur Magistratsvorlage MAG/0043/26-31 „Änderung der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Linden" folgende Änderungen: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2026 betreffend der Magistratsvorlage Drucksache Nr. MAG/0043/26-31 beantragt die Fraktion Die Linke die folgende Änderung: Ergänzung des § 7 Abs. 3 Nr. 4 Der von der Vorlage vorgeschlagene § 7 Abs. 3 Nr. 4 wird um folgende Sätze ergänzt: „Investmentfonds, Geldmarktfonds und ETF, die Unternehmen abbilden, welche schwerpunktmäßig in der Förderung oder Verstromung fossiler Energieträger, in der Rüstungsproduktion oder in nachweislicher Kinder- oder Zwangsarbeit tätig sind, sind von der Auswahl ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Ausschlusskriterien ist bei der Angebotsauswertung durch geeignete Nachweise (z. B. Nachhaltigkeitsindizes, Ausschlusslisten der Fondsanbieter) zu dokumentieren." Begründung Die Magistratsvorlage öffnet mit der Aufnahme börsengehandelter Indexfonds den Weg für kostengünstige und transparente Anlageinstrumente, enthält jedoch keinerlei Kriterien zum Schutz grundlegender Menschenrechte. Bei der Anlage öffentlicher Gelder sollte die Stadt Linden sicherstellen, dass ihre Mittel nicht in Unternehmen fließen, die von Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder vergleichbaren schweren Rechtsverstößen profitieren. Gerade weil die Richtlinie mit der Öffnung für ETF ohnehin neu gefasst wird, sollte die Gelegenheit genutzt werden, die Anlage öffentlicher Gelder von Investitionen in fossile Energieträger, Rüstungsproduktion und Kinder- oder Zwangsarbeit auszuschließen. Entsprechende Ausschlusskriterien sind heute bei zahlreichen etablierten, kostengünstigen Indexfonds standardmäßig verfügbar und stehen der Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht entgegen. Mit freundlichen Grüßen X Jasmin Foßler -Fraktionsvorsitzende-

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