Startseite › Linden › Antrag
Antrag gem. § 12 GO v. Die Linke v. 14.09.2026_Änderungsantrag_ MAG 0043-26-31 Änderung der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Linden FA/0009/26-31
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Linden |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Die Linke - Stadtfraktion Linden
Stadt Linden
z.H. des Stadtverordnetenvorstehers
Eingangsdatum Stadt Linden 14.09.2026
FA/0009/26-31
Konrad-Adenauer-Straße 25
35440 Linden
Linden, den 13.09.2026
Änderungsantrag zur Magistratsvorlage MAG/0043/26-31 „Änderung der Richtlinie für
Geldanlagen der Stadt Linden" folgende Änderungen:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.09.2026 betreffend der
Magistratsvorlage Drucksache Nr. MAG/0043/26-31 beantragt die Fraktion Die Linke die
folgende Änderung:
Ergänzung des § 7 Abs. 3 Nr. 4
Der von der Vorlage vorgeschlagene § 7 Abs. 3 Nr. 4 wird um folgende Sätze ergänzt:
„Investmentfonds, Geldmarktfonds und ETF, die Unternehmen abbilden, welche
schwerpunktmäßig in der Förderung oder Verstromung fossiler Energieträger, in der
Rüstungsproduktion oder in nachweislicher Kinder- oder Zwangsarbeit tätig sind, sind von der
Auswahl ausgeschlossen. Die Einhaltung dieser Ausschlusskriterien ist bei der
Angebotsauswertung durch geeignete Nachweise (z. B. Nachhaltigkeitsindizes,
Ausschlusslisten der Fondsanbieter) zu dokumentieren."
Begründung
Die Magistratsvorlage öffnet mit der Aufnahme börsengehandelter Indexfonds den Weg für
kostengünstige und transparente Anlageinstrumente, enthält jedoch keinerlei Kriterien zum
Schutz grundlegender Menschenrechte. Bei der Anlage öffentlicher Gelder sollte die Stadt
Linden sicherstellen, dass ihre Mittel nicht in Unternehmen fließen, die von Kinderarbeit,
Zwangsarbeit oder vergleichbaren schweren Rechtsverstößen profitieren. Gerade weil die
Richtlinie mit der Öffnung für ETF ohnehin neu gefasst wird, sollte die Gelegenheit genutzt
werden, die Anlage öffentlicher Gelder von Investitionen in fossile Energieträger,
Rüstungsproduktion und Kinder- oder Zwangsarbeit auszuschließen. Entsprechende
Ausschlusskriterien sind heute bei zahlreichen etablierten, kostengünstigen Indexfonds
standardmäßig verfügbar und stehen der Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
X
Jasmin Foßler -Fraktionsvorsitzende-
Text aus PDF extrahiert