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Antrag der CSU-Fraktion vom 13.06.2026 zur "inneren Verrechnung"; hier: Prüfauftrag an die Verwaltung auf teilweisen Verzicht
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kitzingen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Praxis der „inneren Verrechnung" zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, in welchen Bereichen auf diese verzichtet werden kann. Die Verwaltung teilt mit, dass die Rechnungsprüfung bereits geprüft hat und teilweise Streichungen für möglich hält, während andere Bereiche aus rechtlichen Gründen dagegen sprechen. Seit Mai 2026 werden die Bauverwaltungskosten nicht mehr verrechnet; derzeit erfolgt eine weitere Optimierung des Prozesses.
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Dokument
Extrahierter Text
Große Kreisstadt Kitzingen Antrag
2026/165
Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt
Sachgebiet 20 Frau Hager 09321/20-2001
franziska.hager@stadt-
kitzingen.de
Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 24.09.2026 öffentlich Entscheidung
Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 13.06.2026 zur "inneren Verrechnung";
hier: Prüfauftrag an die Verwaltung auf teilweisen Verzicht
Anlagen:
Anlage 1 zum Antrag 2026-165 - Antrag der CSU vom 13.06.2026
Anlage 2 - Kurzinfo Rechnungsprüfung zur Prüfung Innere Verrechnungen
Beschlussvorschlag des Antragsstellers:
1. Von der Begründung wird Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Praxis der „inneren Verrechnung“ zu prüfen
und Vorschläge zu unterbreiten, in welchen Bereichen auf die innere Verrechnung
verzichtet werden kann.
Begründung des Antragstellers:
Siehe Anlage 1 „Antrag der CSU vom 13.06.2026“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu diesem Thema „Innere Verrechnungen“ wurde bereits intern seitens der Stabstelle
Rechnungsprüfung geprüft (siehe Anlage 2 nö). Zusammenfassend teilte die Rechnungsprüfung
im April 2026 mit, dass Streichungen von inneren Verrechnungen teilweise möglich sind. In
anderen Bereichen sprechen rechtliche Gründe gegen eine Abschaffung oder es sind zunächst
weitere Beschlüsse zu fassen, mit denen eine weitere Abschaffung erfolgen kann.
Am 21.05.2026 begann unter anderem die Aufhebung der Verrechnung der Bauverwaltungskosten
als Teil der Inneren Verrechnung. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle
Rechnungsprüfung Anpassungen erarbeitet, die im Ergebnis zu einer Verbesserung des
Gesamtprozesses der Inneren Verrechnungen führen sollen.
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