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Antrag der CSU-Fraktion vom 13.06.2026 zur "inneren Verrechnung"; hier: Prüfauftrag an die Verwaltung auf teilweisen Verzicht

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKitzingen
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU-Fraktion beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Praxis der „inneren Verrechnung" zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, in welchen Bereichen auf diese verzichtet werden kann. Die Verwaltung teilt mit, dass die Rechnungsprüfung bereits geprüft hat und teilweise Streichungen für möglich hält, während andere Bereiche aus rechtlichen Gründen dagegen sprechen. Seit Mai 2026 werden die Bauverwaltungskosten nicht mehr verrechnet; derzeit erfolgt eine weitere Optimierung des Prozesses.

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Große Kreisstadt Kitzingen Antrag 2026/165 Sachgebiet Sachbearbeiter Kontakt Sachgebiet 20 Frau Hager 09321/20-2001 franziska.hager@stadt- kitzingen.de Beratung Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 24.09.2026 öffentlich Entscheidung Betreff Antrag der CSU-Fraktion vom 13.06.2026 zur "inneren Verrechnung"; hier: Prüfauftrag an die Verwaltung auf teilweisen Verzicht Anlagen: Anlage 1 zum Antrag 2026-165 - Antrag der CSU vom 13.06.2026 Anlage 2 - Kurzinfo Rechnungsprüfung zur Prüfung Innere Verrechnungen Beschlussvorschlag des Antragsstellers: 1. Von der Begründung wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Praxis der „inneren Verrechnung“ zu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, in welchen Bereichen auf die innere Verrechnung verzichtet werden kann. Begründung des Antragstellers: Siehe Anlage 1 „Antrag der CSU vom 13.06.2026“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu diesem Thema „Innere Verrechnungen“ wurde bereits intern seitens der Stabstelle Rechnungsprüfung geprüft (siehe Anlage 2 nö). Zusammenfassend teilte die Rechnungsprüfung im April 2026 mit, dass Streichungen von inneren Verrechnungen teilweise möglich sind. In anderen Bereichen sprechen rechtliche Gründe gegen eine Abschaffung oder es sind zunächst weitere Beschlüsse zu fassen, mit denen eine weitere Abschaffung erfolgen kann. Am 21.05.2026 begann unter anderem die Aufhebung der Verrechnung der Bauverwaltungskosten als Teil der Inneren Verrechnung. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Rechnungsprüfung Anpassungen erarbeitet, die im Ergebnis zu einer Verbesserung des Gesamtprozesses der Inneren Verrechnungen führen sollen. Seite1von1

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