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KfK-Fraktionsantrag auf Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kehl |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Kehl
Fachbereich 1: Zentrale Steuerung und Bürgerservice
10.09.2026
Vorlage Nr. 230/26 KfK-Fraktionsantrag auf Einrichtung
einer Haushaltsstrukturkommission
Ansprechpartner/in:
Oberbürgermeister Wolfram Britz
07851 88 1001
[email protected]
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Gemeinderat 23.09.2026 öffentlich
Entscheidung
Beschlussvorschlag der Kehler für Kehl-Fraktion (Antrag s. Anlage):
1. Der Gemeinderat der Stadt Kehl beschließt gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeinde-
ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit der Hauptsatzung
der Stadt Kehl die Einrichtung eines beratenden Sonderausschusses unter dem
Namen „Haushaltsstrukturkommission“ (HSK).
2. Die Kommission erhält den Auftrag, angesichts der aktuellen Finanzkrise der
Stadt Kehl Vorschläge für strukturelle Einsparungen, Erlösoptimierungen und
Aufgabenkritiken zu erarbeiten, um den Haushaltsausgleich gemäß § 80 Abs. 2
GemO mittelfristig wiederherzustellen.
3. Der Ausschuss setzt sich aus dem Oberbürgermeister (Vorsitz), dem Finanz-
dezernenten sowie Vertretern der Gemeinderatsfraktionen nach dem aktuellen
Verteilungsschlüssel zusammen.
4. Die Kommission tagt zur Gewährleistung einer sachlichen und vertraulichen
Arbeitsatmosphäre grundsätzlich nichtöffentlich.
5. Die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen der Kommission sind
dem Gesamtgemeinderat bis spätestens zur Einbringung des nächsten Haus-
halts- bzw. Nachtragshaushaltsplans zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.08.2026 (eingegangen per Mail am 02.09.2026) stellt die Fraktion
Kehler für Kehl den Antrag auf Einrichtung einer überfraktionellen Haushaltsstruktur-
kommission. Die Kommission soll als beratender Sonderausschuss eingerichtet werden,
das Aufgabenspektrum ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags aus dem Fraktionsantrag ist zu klären, ob die Frak-
tion eine Verankerung des Ausschusses in der Hauptsatzung oder die Einrichtung eines
zeitlich begrenzten Sonderausschusses beantragt. Im ersten Fall ist eine Änderung der
Hauptsatzung notwendig, für die eine qualifizierte Mehrheit (die Mehrheit der Stimmen
aller Mitglieder, d.h. mindestens 14 Stimmen) vorliegen muss.
Der Gemeinderat hat in den vergangenen Monaten bereits wegweisende Entscheidun-
gen zur Haushaltskonsolidierung gefasst, wenngleich bei einigen Maßnahmen die von
der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparpotentiale nicht vollumfänglich ausgeschöpft
wurden. Weitere Maßnahmen sind angekündigt und in Vorbereitung; zusätzliche
Vorschläge können die Stadträtinnen und Stadträte jederzeit einbringen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, keine Haushaltsstrukturkommission
einzurichten, sondern am bisherigen Vorgehen festzuhalten und die Konsolidierungs-
maßnahmen im Rahmen der aktuell anstehenden Haushaltsberatungen mit dem
Gesamtgemeinderat zu verhandeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausschussmitgliedern wird für die Teilnahme an den Sitzungen gemäß § 4 Absatz 2 der
Entschädigungssatzung der Stadt Kehl ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro je Sitzung
ausbezahlt. Falls die Haushaltsstrukturkommission als zeitlich begrenzter Sonderaus-
schuss eingerichtet wird, der nicht über die Hauptsatzung der Stadt Kehl verstetigt wer-
den soll, sind die anfallenden Kosten als geringfügig zu bewerten. Zu berücksichtigen ist
jedoch, dass die Sitzungsvor- und nachbereitung sowie die Protokollführung aus den
vorhandenen Personalkapazitäten geleistet werden müssen.
Anlage:
Antrag der Kehler für Kehl-Fraktion auf Einrichtung einer überfraktionellen
Haushaltsstrukturkommission (HSK) zur Haushaltskonsolidierung
OB
2
KEHLER FÜR KEHL-Fraktion im GR
Kehl, den 26. August 2026
An den
Oberbürgermeister der Stadt Kehl
Herrn Wolfram Britz
ANTRAG auf
Einrichtung einer überfraktionellen Haushaltsstrukturkommission (HSK) zur
Haushaltskonsolidierung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens unserer Fraktion stellen wir folgenden Antrag zur Beratung und
Beschlussfassung im Gemeinderat:
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat der Stadt Kehl beschließt gemäß § 41 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit der
Hauptsatzung der Stadt Kehl die Einrichtung eines beratenden
Sonderausschusses unter dem Namen „Haushaltsstrukturkommission“ (HSK).
2. Die Kommission erhält den Auftrag, angesichts der aktuellen Finanzkrise der Stadt
Kehl Vorschläge für strukturelle Einsparungen, Erlösoptimierungen und
Aufgabenkritiken zu erarbeiten, um den Haushaltsausgleich gemäß § 80 Abs. 2
GemO mittelfristig wiederherzustellen.
3. Der Ausschuss setzt sich aus dem Oberbürgermeister (Vorsitz), dem
Finanzdezernenten sowie Vertretern der Gemeinderatsfraktionen nach dem
aktuellen Verteilungsschlüssel zusammen.
4. Die Kommission tagt zur Gewährleistung einer sachlichen und vertraulichen
Arbeitsatmosphäre grundsätzlich nichtöffentlich.
5. Die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen der Kommission sind dem
Gesamtemeinderat bis spätestens zur Einbringung des nächsten Haushalts- bzw.
Nachtragshaushaltsplans zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Haushaltslage der Stadt Kehl ist durch erhebliche Gewerbesteuereinbrüche und ein
strukturelles Defizit in Millionenhöhe akut gefährdet. Um die dauerhafte
Genehmigungsfähigkeit unserer Haushalte durch das Regierungspräsidium Freiburg zu
sichern und gleichzeitig die politische Handlungsfähigkeit der Stadt Kehl zu erhalten,
reicht ein punktuelles Nachbessern im regulären Haushaltsverfahren nicht mehr aus.
Die Konsolidierung erfordert eine tiefgreifende, überfraktionelle Aufgabenkritik sowohl bei
den freiwilligen Leistungen als auch bei den internen Verwaltungsstrukturen. Ein
beratender Sonderausschuss bietet den geschützten Rahmen, um fraktionsübergreifend
und frei von parteipolitischem Taktieren harte Einsparpotenziale vorzubereiten.
Die finale Entscheidungskompetenz verbleibt dabei rechtlich vollumfänglich beim
Gesamtgemeinderat. Die Einrichtung der Kommission sichert jedoch ein strukturiertes,
transparentes und zielgerichtetes Vorgehen in der Krise.
Für die Unterstützung unseres Antrags bedanken wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brinkmann
Fraktionsvorsitzender
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