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KfK-Fraktionsantrag auf Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKehl
Datum2026-09-23 geplant
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Stadt Kehl Fachbereich 1: Zentrale Steuerung und Bürgerservice 10.09.2026 Vorlage Nr. 230/26 KfK-Fraktionsantrag auf Einrichtung einer Haushaltsstrukturkommission Ansprechpartner/in: Oberbürgermeister Wolfram Britz 07851 88 1001 [email protected] Beratungsfolge Termin Bemerkungen Gemeinderat 23.09.2026 öffentlich Entscheidung Beschlussvorschlag der Kehler für Kehl-Fraktion (Antrag s. Anlage): 1. Der Gemeinderat der Stadt Kehl beschließt gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeinde- ordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kehl die Einrichtung eines beratenden Sonderausschusses unter dem Namen „Haushaltsstrukturkommission“ (HSK). 2. Die Kommission erhält den Auftrag, angesichts der aktuellen Finanzkrise der Stadt Kehl Vorschläge für strukturelle Einsparungen, Erlösoptimierungen und Aufgabenkritiken zu erarbeiten, um den Haushaltsausgleich gemäß § 80 Abs. 2 GemO mittelfristig wiederherzustellen. 3. Der Ausschuss setzt sich aus dem Oberbürgermeister (Vorsitz), dem Finanz- dezernenten sowie Vertretern der Gemeinderatsfraktionen nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel zusammen. 4. Die Kommission tagt zur Gewährleistung einer sachlichen und vertraulichen Arbeitsatmosphäre grundsätzlich nichtöffentlich. 5. Die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen der Kommission sind dem Gesamtgemeinderat bis spätestens zur Einbringung des nächsten Haus- halts- bzw. Nachtragshaushaltsplans zur finalen Beschlussfassung vorzulegen. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 26.08.2026 (eingegangen per Mail am 02.09.2026) stellt die Fraktion Kehler für Kehl den Antrag auf Einrichtung einer überfraktionellen Haushaltsstruktur- kommission. Die Kommission soll als beratender Sonderausschuss eingerichtet werden, das Aufgabenspektrum ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen. Zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlags aus dem Fraktionsantrag ist zu klären, ob die Frak- tion eine Verankerung des Ausschusses in der Hauptsatzung oder die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Sonderausschusses beantragt. Im ersten Fall ist eine Änderung der Hauptsatzung notwendig, für die eine qualifizierte Mehrheit (die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder, d.h. mindestens 14 Stimmen) vorliegen muss. Der Gemeinderat hat in den vergangenen Monaten bereits wegweisende Entscheidun- gen zur Haushaltskonsolidierung gefasst, wenngleich bei einigen Maßnahmen die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einsparpotentiale nicht vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Weitere Maßnahmen sind angekündigt und in Vorbereitung; zusätzliche Vorschläge können die Stadträtinnen und Stadträte jederzeit einbringen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, keine Haushaltsstrukturkommission einzurichten, sondern am bisherigen Vorgehen festzuhalten und die Konsolidierungs- maßnahmen im Rahmen der aktuell anstehenden Haushaltsberatungen mit dem Gesamtgemeinderat zu verhandeln. Finanzielle Auswirkungen: Ausschussmitgliedern wird für die Teilnahme an den Sitzungen gemäß § 4 Absatz 2 der Entschädigungssatzung der Stadt Kehl ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro je Sitzung ausbezahlt. Falls die Haushaltsstrukturkommission als zeitlich begrenzter Sonderaus- schuss eingerichtet wird, der nicht über die Hauptsatzung der Stadt Kehl verstetigt wer- den soll, sind die anfallenden Kosten als geringfügig zu bewerten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Sitzungsvor- und nachbereitung sowie die Protokollführung aus den vorhandenen Personalkapazitäten geleistet werden müssen. Anlage: Antrag der Kehler für Kehl-Fraktion auf Einrichtung einer überfraktionellen Haushaltsstrukturkommission (HSK) zur Haushaltskonsolidierung OB 2 KEHLER FÜR KEHL-Fraktion im GR Kehl, den 26. August 2026 An den Oberbürgermeister der Stadt Kehl Herrn Wolfram Britz ANTRAG auf Einrichtung einer überfraktionellen Haushaltsstrukturkommission (HSK) zur Haushaltskonsolidierung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens unserer Fraktion stellen wir folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat: Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat der Stadt Kehl beschließt gemäß § 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Kehl die Einrichtung eines beratenden Sonderausschusses unter dem Namen „Haushaltsstrukturkommission“ (HSK). 2. Die Kommission erhält den Auftrag, angesichts der aktuellen Finanzkrise der Stadt Kehl Vorschläge für strukturelle Einsparungen, Erlösoptimierungen und Aufgabenkritiken zu erarbeiten, um den Haushaltsausgleich gemäß § 80 Abs. 2 GemO mittelfristig wiederherzustellen. 3. Der Ausschuss setzt sich aus dem Oberbürgermeister (Vorsitz), dem Finanzdezernenten sowie Vertretern der Gemeinderatsfraktionen nach dem aktuellen Verteilungsschlüssel zusammen. 4. Die Kommission tagt zur Gewährleistung einer sachlichen und vertraulichen Arbeitsatmosphäre grundsätzlich nichtöffentlich. 5. Die Ergebnisse und konkreten Handlungsempfehlungen der Kommission sind dem Gesamtemeinderat bis spätestens zur Einbringung des nächsten Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltsplans zur finalen Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Haushaltslage der Stadt Kehl ist durch erhebliche Gewerbesteuereinbrüche und ein strukturelles Defizit in Millionenhöhe akut gefährdet. Um die dauerhafte Genehmigungsfähigkeit unserer Haushalte durch das Regierungspräsidium Freiburg zu sichern und gleichzeitig die politische Handlungsfähigkeit der Stadt Kehl zu erhalten, reicht ein punktuelles Nachbessern im regulären Haushaltsverfahren nicht mehr aus. Die Konsolidierung erfordert eine tiefgreifende, überfraktionelle Aufgabenkritik sowohl bei den freiwilligen Leistungen als auch bei den internen Verwaltungsstrukturen. Ein beratender Sonderausschuss bietet den geschützten Rahmen, um fraktionsübergreifend und frei von parteipolitischem Taktieren harte Einsparpotenziale vorzubereiten. Die finale Entscheidungskompetenz verbleibt dabei rechtlich vollumfänglich beim Gesamtgemeinderat. Die Einrichtung der Kommission sichert jedoch ein strukturiertes, transparentes und zielgerichtetes Vorgehen in der Krise. Für die Unterstützung unseres Antrags bedanken wir uns. Mit freundlichen Grüßen Thomas Brinkmann Fraktionsvorsitzender

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