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Antrag Fraktion UWK - Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKabelsketal
Datum2026-09-24 geplant
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Gemeinde Kabelsketal Beschlussvorlage Bearbeiter: BV/0689/2026 Datum: 26.08.2026 Einreicher: Bauamt Betreff: Antrag Fraktion UWK - Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal stimmt dem von der Fraktion Unabhängige Wähler Kabelsketal am 25.06.2026 gestellten Antrag zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Arbeitsschritte zu veranlassen Beratungsfolge: Gremium Datum Status Zuständigkeit Gemeinderat Kabelsketal 24.09.2026 öffentlich Entscheidung Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026 wurde durch die Fraktion UWK folgender Antrag gestellt: Antrag zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen (Prioritätenliste) Die Fraktion Unabhängige Wähler Kabelsketal stellt folgenden Antrag an den Vorsitzenden des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal, mit der Bitte Beschlüsse fassen zu lassen, die den Bürgermeister verpflichten, die Verwaltung zur Erarbeitung entsprechender Beschlussvorlagen für den Gemeinderat bis zum 24.09.2026 anzuhalten. Wir bitten in unserem Antrag darum, die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung eines langfristigen Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen zu beauftragen. Begründung: Nach übereinstimmenden Medienberichten, warnen die Kommunen vor einem Finanzkollaps. Es wird mit einem Defizit bis 2028 von knapp 30 Milliarden Euro berichtet. Quelle: Tagesschau 24 Ziel des Konzepts ist es, den Zustand der Straßen systematisch zu erfassen, den voraussichtlichen Sanierungsbedarf zu priorisieren und einen mehrjährigen Maßnahmen- und Zeitplan zu entwickeln. Dadurch sollen notwendige Investitionen transparent dargestellt und nachvollziehbar geplant werden. Ein solches Sanierungskonzept schafft sowohl für die Gemeinde, den Gemeinderat als auch für die Bürgerinnen und Bürger mehr Planungssicherheit und Nachvollziehbarkeit. Gleichzeitig ermöglicht es eine effizientere Haushaltsplanung, eine bessere Koordination von Baumaßnahmen sowie eine objektive Priorisierung der verfügbaren finanziellen Mittel. Im Hinblick auf die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2027 in der Gemeinde Kabelsketal, sehen wir dieses Konzept als Entscheidungsgrundlage im Bereich Straßensanierung. Der Gemeinderat wird daher gebeten, dem Antrag zuzustimmen, die Erstellung eines entsprechenden Konzepts zu beschließen und dieses regelmäßig fortzuschreiben. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den gestellten Fraktionsantrag mit folgender Begründung abzulehnen: In der Gemeinde Kabelsketal befinden sich ein Großteil der zahlreichen Straßen nicht in der Baulast der Gemeinde, sondern in der Verantwortung des Landkreises Saalekreis sowie des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu zählen insbesondere die Kreisstraßen, die die Ortsteile miteinander und mit Nachbargemeinden verbinden, sowie die Landes- und Bundesstraßen, die dem überörtlichen Verkehr dienen. Diese Straßen werden daher nicht durch die Gemeinde gebaut, unterhalten oder verwaltet, sondern durch die jeweils zuständige Straßenbaubehörde des Landkreises bzw. des Landes. Die Gemeinde besitzt Baulast für die öffentlichen Gemeindestraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 53 km sowie über einen Teil der Wirtschaftswege im Gemeindegebiet. Die Verwaltung erfasst den baulichen Zustand des kommunalen Straßennetzes bereits regelmäßig und systematisch. Die vorhandenen Zustandsdaten werden fortlaufend aktualisiert und bilden die Grundlage für die Priorisierung von Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus bestehen etablierte interne Abläufe, die eine effiziente Planung und Umsetzung der Straßenunterhaltung sicherstellen. Die Priorisierung erfolgt nach fachlich anerkannten Kriterien wie Verkehrsbedeutung, Schadensklasse und Dringlichkeit. Diese Priorisierungen werden in der mittelfristigen Haushaltsplanung wiedergesiegelt. Ein gesondertes Straßensanierungskonzept würde die bestehenden Verfahren nicht verbessern. Darüber hinaus stehen der Bauverwaltung aktuell keine personellen Kapazitäten zur Erarbeitung eines zusätzlichen Konzeptes zur Verfügung. Die Erstellung eines vollumfänglichen straßenbautechnischen Sanierungskonzeptes würde einen erheblichen Arbeits- und Abstimmungsaufwand erfordern, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar ist. Eine Vergabe an ein externes Ingenieurbüro ist ebenfalls nicht möglich, da hierfür im laufenden Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel bereitstehen. Auch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung ist aufgrund der bestehenden Haushaltslage, sowie der notwendigen Begründung zur Unabweisbarkeit, nicht darstellbar. Aus dem genannten Gründen der Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz und Verwaltungsvereinfachung sollte daher von der Erstellung eines gesonderten Straßensanierungskonzepts abgesehen werden. Finanzielle Auswirkung: gez.: Senkbeil Bürgermeister Anlage(n):

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