Startseite › Kabelsketal › Antrag
Antrag Fraktion UWK - Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kabelsketal |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Kabelsketal
Beschlussvorlage
Bearbeiter: BV/0689/2026 Datum: 26.08.2026
Einreicher: Bauamt
Betreff:
Antrag Fraktion UWK - Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kabelsketal stimmt dem von der Fraktion Unabhängige
Wähler Kabelsketal am 25.06.2026 gestellten Antrag zur Erstellung eines
Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen zu.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Arbeitsschritte zu veranlassen
Beratungsfolge:
Gremium Datum Status Zuständigkeit
Gemeinderat Kabelsketal 24.09.2026 öffentlich Entscheidung
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2026 wurde durch die Fraktion UWK folgender
Antrag gestellt:
Antrag zur Erstellung eines Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen (Prioritätenliste)
Die Fraktion Unabhängige Wähler Kabelsketal stellt folgenden Antrag an den Vorsitzenden
des Gemeinderates der Gemeinde Kabelsketal, mit der Bitte Beschlüsse fassen zu lassen,
die den Bürgermeister verpflichten, die Verwaltung zur Erarbeitung entsprechender
Beschlussvorlagen für den Gemeinderat bis zum 24.09.2026 anzuhalten.
Wir bitten in unserem Antrag darum, die Gemeindeverwaltung mit der Erstellung eines
langfristigen Sanierungskonzepts für die Ortschaftsstraßen zu beauftragen.
Begründung:
Nach übereinstimmenden Medienberichten, warnen die Kommunen vor einem
Finanzkollaps. Es wird mit einem Defizit bis 2028 von knapp 30 Milliarden Euro berichtet.
Quelle: Tagesschau 24
Ziel des Konzepts ist es, den Zustand der Straßen systematisch zu erfassen, den
voraussichtlichen Sanierungsbedarf zu priorisieren und einen mehrjährigen Maßnahmen-
und Zeitplan zu entwickeln. Dadurch sollen notwendige Investitionen transparent dargestellt
und nachvollziehbar geplant werden.
Ein solches Sanierungskonzept schafft sowohl für die Gemeinde, den Gemeinderat als auch
für die Bürgerinnen und Bürger mehr Planungssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Gleichzeitig ermöglicht es eine effizientere Haushaltsplanung, eine bessere Koordination von
Baumaßnahmen sowie eine objektive Priorisierung der verfügbaren finanziellen Mittel. Im
Hinblick auf die Erstellung des Haushaltes für das Jahr 2027 in der Gemeinde Kabelsketal,
sehen wir dieses Konzept als Entscheidungsgrundlage im Bereich Straßensanierung.
Der Gemeinderat wird daher gebeten, dem Antrag zuzustimmen, die Erstellung eines
entsprechenden Konzepts zu beschließen und dieses regelmäßig fortzuschreiben.
Die Bauverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den gestellten Fraktionsantrag mit
folgender Begründung abzulehnen:
In der Gemeinde Kabelsketal befinden sich ein Großteil der zahlreichen Straßen nicht in der
Baulast der Gemeinde, sondern in der Verantwortung des Landkreises Saalekreis sowie des
Landes Sachsen-Anhalt. Dazu zählen insbesondere die Kreisstraßen, die die Ortsteile
miteinander und mit Nachbargemeinden verbinden, sowie die Landes- und Bundesstraßen,
die dem überörtlichen Verkehr dienen.
Diese Straßen werden daher nicht durch die Gemeinde gebaut, unterhalten oder verwaltet,
sondern durch die jeweils zuständige Straßenbaubehörde des Landkreises bzw. des Landes.
Die Gemeinde besitzt Baulast für die öffentlichen Gemeindestraßen mit einer Gesamtlänge
von ca. 53 km sowie über einen Teil der Wirtschaftswege im Gemeindegebiet.
Die Verwaltung erfasst den baulichen Zustand des kommunalen Straßennetzes bereits
regelmäßig und systematisch. Die vorhandenen Zustandsdaten werden fortlaufend
aktualisiert und bilden die Grundlage für die Priorisierung von Unterhaltungs- und
Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus bestehen etablierte interne Abläufe, die eine
effiziente Planung und Umsetzung der Straßenunterhaltung sicherstellen. Die Priorisierung
erfolgt nach fachlich anerkannten Kriterien wie Verkehrsbedeutung, Schadensklasse und
Dringlichkeit.
Diese Priorisierungen werden in der mittelfristigen Haushaltsplanung wiedergesiegelt.
Ein gesondertes Straßensanierungskonzept würde die bestehenden Verfahren nicht
verbessern.
Darüber hinaus stehen der Bauverwaltung aktuell keine personellen Kapazitäten zur
Erarbeitung eines zusätzlichen Konzeptes zur Verfügung. Die Erstellung eines
vollumfänglichen straßenbautechnischen Sanierungskonzeptes würde einen erheblichen
Arbeits- und Abstimmungsaufwand erfordern, der mit den vorhandenen Ressourcen nicht
leistbar ist.
Eine Vergabe an ein externes Ingenieurbüro ist ebenfalls nicht möglich, da hierfür im
laufenden Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel bereitstehen. Auch eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung ist aufgrund der bestehenden Haushaltslage, sowie der notwendigen
Begründung zur Unabweisbarkeit, nicht darstellbar.
Aus dem genannten Gründen der Wirtschaftlichkeit, Ressourceneffizienz und
Verwaltungsvereinfachung sollte daher von der Erstellung eines gesonderten
Straßensanierungskonzepts abgesehen werden.
Finanzielle Auswirkung:
gez.: Senkbeil
Bürgermeister
Anlage(n):
Text aus PDF extrahiert