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Nachrüstung eines Aufzuges im Feuewehrgerätehaus HB; Antrag der Ratsmitglieder Herrn S. Müller und Herrn Löffler
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Isernhagen |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
120 2026
Simon Müller, Rosenstraße 14a, 30916 Isernhagen
Ihre Ansprechpartner:
An den Simon Müller
Bürgermeister der Gemeinde Isernhagen
Herrn Tim Mithöfer
und Mitglied im Rat der Gemeinde Isernhagen
Ratsvorsitzenden Ortsbürgermeister Isernhagen H.B.
Herrn Dr. Chris(cid:415)an Possienke [email protected]
Herbert Löffler
Mitglied im Rat der Gemeinde Isernhagen
Tel.: 0162 851 40 45
[email protected]
Isernhagen, den 06.07.2026
Antrag auf notwendige bauliche Nachbesserung zur Herstellung der Barrierefreiheit im Feuerwehrgerätehaus
Isernhagen HB – Einbau eines Aufzugs
Sehr geehrter Herr Gemeindebürgermeister,
sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
hiermit wird beantragt, den nachstehenden Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der zuständigen Gre-
mien aufzunehmen.
Begründung:
Bereits beim Bau des Feuerwehrhauses Isernhagen H.B. wurde der Einbau eines Aufzugs baulich vorgesehen.
Der hierfür erforderliche Aufzugsschacht ist vorhanden. Aus Kostengründen wurde der Aufzug seinerzeit jedoch
nicht eingebaut.
Nach § 10 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Isernhagen gehören die Angehörigen der Al-
tersabteilung zur Freiwilligen Feuerwehr. Darüber hinaus sind gemäß § 16 der Satzung auch die fördernden
Mitglieder Bestandteil der Feuerwehrgemeinschaft. Die im Obergeschoss befindlichen Sozial-, Schulungs- und
Gemeinschaftsräume werden regelmäßig für Dienst-, Ausbildungs- sowie Gemeinschaftsveranstaltungen ge-
nutzt.
Insbesondere Angehörige der Altersabteilung können diese Räumlichkeiten aufgrund der fehlenden Barriere-
freiheit zunehmend nicht oder nur eingeschränkt erreichen. Dies wurde zuletzt erneut bei einer Veranstaltung
deutlich, an der mehrere Rollstuhlfahrer sowie gehbehinderte Kameradinnen und Kameraden teilnahmen. Eine
gleichberechtigte Teilhabe am Feuerwehrleben ist unter diesen Voraussetzungen nicht gewährleistet.
Die fehlende Barrierefreiheit betrifft jedoch nicht ausschließlich die Altersabteilung. Auch aktive Einsatzkräfte
können infolge von Verletzungen, Erkrankungen oder vorübergehenden Mobilitätseinschränkungen auf einen
barrierefreien Zugang angewiesen sein. Der Einbau eines Aufzugs verbessert daher die Nutzbarkeit des Feuer-
wehrhauses insgesamt und stellt eine nachhaltige Investition in eine moderne, inklusive und zukunftsfähige
Feuerwehrinfrastruktur dar.
Da die baulichen Voraussetzungen bereits geschaffen wurden, ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs tech-
nisch sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Isernhagen beschließt,
1. den im Feuerwehrhaus Isernhagen H.B. bereits baulich vorgesehenen Aufzug einzubauen,
2. die Gemeindeverwaltung mit der Planung, der Kostenermittlung sowie der Erarbeitung eines Finanzie-
rungsvorschlags zu beauftragen und
3. im Rahmen der weiteren Planung mögliche Förderprogramme sowie Finanzierungsmöglichkeiten im
laufenden oder im nächsten Haushaltsjahr zu prüfen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Simon Müller Herbert Löffler
Text aus PDF extrahiert