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Bauherrenfrage für das neue Schwimmbad; Antrag der CDU Ratsfraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Isernhagen |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
CDU-Fraktion im Gemeinderat Isernhagen
102 2026/2
CDU-Fraktion im Gemeinderat Isernhagen
Gemeinde Isernhagen
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
13.06.2026
Ergänzungsantrag zur Vorlage 102/2026:
Festlegung zum Bau eines neuen Schwimmbades
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Rat der Gemeinde Isernhagen möge beschließen, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung
am 03.09.2026 eine Vorlage zur Festlegung, wer Bauherr des neuen Schwimmbades sein soll,
vorlegt. In der Vorlage ist neben den steuerlichen und finanziellen Gesichtspunkten darzulegen,
wie der/die Bauherr(in) die Planung und den Bau des Bades personell begleiten wird.
Zudem ist ein Ausblick auf zukünftige Betreibermodelle aufzuzeigen und deren eventueller
Einfluss auf die Bauherrenfrage darzulegen.
Begründung:
Mit der Vorlage 102/2026 soll der Bau eines neuen Schwimmbades beschlossen werden. Damit
dieser Beschluss umgesetzt werden kann, muss die Bauherrenfrage zwingend geklärt sein. Die
Aussage, dass eine Vorlage hierüber „für das zweite Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt wird“, ist
für die CDU-Fraktion daher nicht akzeptabel.
Für die CDU-Fraktion im Gemeinderat Isernhagen
Heinrich Bätke (Vorsitzender)
Text aus PDF extrahiert