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Antrag der Fraktion UFG: Nutzung des Spree-Parkplatzes, August-Bebel-Straße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFürstenwalde
Datum2026-09-17
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Stadt Fürstenwalde/Spree Der Bürgermeister BESCHLUSSVORLAGE BV/24-29/0248/2 ANTRAG DER FRAKTION UFG: NUTZUNG DES SPREE-PARKPLATZES, AUGUST-BEBEL-STRAßE Status: öffentlich Federführung: Büro der Stadtverordneten und Beauftragten Verfasst von: Seiler, Janett Beratungsfolge: Stadtverordnetenversammlung 17.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, 1. bis zum 30. November 2026 realisierbare alternative Stellplätze im Stadtgebiet Fürstenwalde für schwere Nutzfahrzeuge (insbesondere Lkw mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeuge) zu ermitteln, verbindlich zu benennen und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben; 2. die für die Herrichtung der unter Nummer 1 benannten alternativen Stellplätze entsprechend den logistischen und infrastrukturellen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 einzustellen und die Herrichtung im Rahmen der bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen; 3. parallel dazu ein übergangsweises Bewirtschaftungskonzept für den bisherigen Spree- Parkplatz (August-Bebel-Straße) zu entwickeln, das die Nutzung durch den Schwerlastverkehr bis zur Fertigstellung der unter Nummer 2 genannten alternativen Stellplätze wirksam steuert und einschränkt, und die für dessen Umsetzung erforderlichen Mittel — soweit welche anfallen — ebenfalls in die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 einzustellen; 4. der Stadtverordnetenversammlung ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die künftige Nutzung und Aufwertung des Areals an der August-Bebel-Straße, direkt an der Spree, zur Beratung vorzulegen und die für dessen Umsetzung sowie die anschließende Umsiedlung des bisherigen Parkplatzes erforderlichen Mittel in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt (Haushaltsjahre ab 2027) einzustellen. Sachverhaltsdarstellung: Der Spree-Parkplatz an der August-Bebel-Straße wird gegenwärtig vorrangig als Abstellfläche für Lkw mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeuge genutzt. Diese Nutzung ist aus mehreren Gründen problematisch: Die Fahrzeuge führen große Mengen an Betriebsstoffen (500 bis 1.200 Liter Diesel sowie zusätzlich AdBlue) mit und gefährden dadurch im Falle eines Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0248/2 - Seite 1 / 3 technischen Defekts oder durch Vandalismus die unmittelbar angrenzende Spree. Durch das ständige Anfahren, Rangieren sowie den Leerlauf der Motoren zu Kühl- und Heizzwecken entstehen erhöhte Lärmemissionen sowie zusätzlicher Feinstaub- und Schadstoffausstoß im Zentrum der Stadt, was die Luftqualität und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt. Die dauerhafte Belastung durch Schwerlastverkehr führt zudem zu fortschreitenden Schäden an Zufahrt und Untergrund. Schließlich steht die gegenwärtige Nutzung dem städtebaulichen Potenzial dieser zentral und unmittelbar an der Spree gelegenen Fläche entgegen. Die Fraktion UFG hat hierzu am 19. Mai 2026 zunächst eine Beschlussvorlage mit dem Ziel eingebracht, die Nutzung als Lkw-Parkplatz mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23. Juni 2026 und den dort geäußerten rechtlichen und verkehrlichen Prüfvorbehalten wurde der Antrag zunächst zur weiteren Beratung in den Ausschuss zurückverwiesen; am 6. Juli 2026 legte die Fraktion eine überarbeitete, vierteilige Fassung nach, die die Anregungen aus dem Ausschuss aufgriff. Die vorliegende Fassung führt diese Zwischenschritte zu einer einheitlichen, für die Beschlussfassung maßgeblichen Version zusammen, damit in der Sitzung keine Verwechslungsgefahr zwischen den bisherigen Fassungen mehr besteht. Ziel des Antrags bleibt, die Belastung durch den Schwerlastverkehr am bisherigen Standort zeitnah wirksam einzuschränken, ohne den betroffenen Unternehmen und Fahrer*innen eine praktikable Alternative vorzuenthalten, und die Fläche perspektivisch städtebaulich aufzuwerten. Der Beschlussvorschlag unterscheidet dabei bewusst zwischen der reinen Standortermittlung (Nummer 1), die ohne zusätzliche Haushaltsmittel bis zum 30. November 2026 zu leisten ist, und der tatsächlichen Umsetzung (Herrichtung der alternativen Stellplätze, Bewirtschaftungskonzept, städtebauliche Entwicklung und Umsiedlung des Parkplatzes), die erst nach entsprechender Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2027 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt. Damit wird eine sofortige, haushalterisch nicht gedeckte Umsetzungsverpflichtung vermieden, ohne den eingeschlagenen Zeitplan aufzugeben. Finanzielle Auswirkungen: Die konkreten Kosten für die Herrichtung der alternativen Stellplätze, das Bewirtschaftungskonzept sowie die städtebauliche Entwicklung und Umsiedlung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar; sie sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Klimacheck: Mit der Umsetzung des Antrags sind eine Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen im Stadtzentrum sowie ein verbesserter Schutz der Spree vor wassergefährdenden Betriebsstoffen zu erwarten. Stellungnahme der Verwaltung: Freigabe Rudolph, Matthias 10.09.2026 23:08 Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0248/2 - Seite 2 / 3 Anlage(n): Beschlussvorlage öffentlich BV/24-29/0248/2 - Seite 3 / 3

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