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Antrag der Fraktion UFG: Nutzung des Spree-Parkplatzes, August-Bebel-Straße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fürstenwalde |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Fürstenwalde/Spree
Der Bürgermeister
BESCHLUSSVORLAGE BV/24-29/0248/2
ANTRAG DER FRAKTION UFG: NUTZUNG DES SPREE-PARKPLATZES,
AUGUST-BEBEL-STRAßE
Status: öffentlich
Federführung: Büro der Stadtverordneten und Beauftragten
Verfasst von: Seiler, Janett
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung 17.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt,
1. bis zum 30. November 2026 realisierbare alternative Stellplätze im Stadtgebiet
Fürstenwalde für schwere Nutzfahrzeuge (insbesondere Lkw mit Anhängern und
Sattelkraftfahrzeuge) zu ermitteln, verbindlich zu benennen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben;
2. die für die Herrichtung der unter Nummer 1 benannten alternativen Stellplätze
entsprechend den logistischen und infrastrukturellen Bedürfnissen der Nutzerinnen und
Nutzer erforderlichen Mittel in die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 einzustellen und
die Herrichtung im Rahmen der bereitgestellten Mittel zeitnah umzusetzen;
3. parallel dazu ein übergangsweises Bewirtschaftungskonzept für den bisherigen Spree-
Parkplatz (August-Bebel-Straße) zu entwickeln, das die Nutzung durch den
Schwerlastverkehr bis zur Fertigstellung der unter Nummer 2 genannten alternativen
Stellplätze wirksam steuert und einschränkt, und die für dessen Umsetzung erforderlichen
Mittel — soweit welche anfallen — ebenfalls in die Haushaltsplanung für das Jahr 2027
einzustellen;
4. der Stadtverordnetenversammlung ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die
künftige Nutzung und Aufwertung des Areals an der August-Bebel-Straße, direkt an der
Spree, zur Beratung vorzulegen und die für dessen Umsetzung sowie die anschließende
Umsiedlung des bisherigen Parkplatzes erforderlichen Mittel in die mittelfristige
Finanzplanung der Stadt (Haushaltsjahre ab 2027) einzustellen.
Sachverhaltsdarstellung:
Der Spree-Parkplatz an der August-Bebel-Straße wird gegenwärtig vorrangig als Abstellfläche
für Lkw mit Anhängern und Sattelkraftfahrzeuge genutzt. Diese Nutzung ist aus mehreren
Gründen problematisch: Die Fahrzeuge führen große Mengen an Betriebsstoffen (500 bis
1.200 Liter Diesel sowie zusätzlich AdBlue) mit und gefährden dadurch im Falle eines
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technischen Defekts oder durch Vandalismus die unmittelbar angrenzende Spree. Durch das
ständige Anfahren, Rangieren sowie den Leerlauf der Motoren zu Kühl- und Heizzwecken
entstehen erhöhte Lärmemissionen sowie zusätzlicher Feinstaub- und Schadstoffausstoß im
Zentrum der Stadt, was die Luftqualität und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger
beeinträchtigt. Die dauerhafte Belastung durch Schwerlastverkehr führt zudem zu
fortschreitenden Schäden an Zufahrt und Untergrund. Schließlich steht die gegenwärtige
Nutzung dem städtebaulichen Potenzial dieser zentral und unmittelbar an der Spree
gelegenen Fläche entgegen.
Die Fraktion UFG hat hierzu am 19. Mai 2026 zunächst eine Beschlussvorlage mit dem Ziel
eingebracht, die Nutzung als Lkw-Parkplatz mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Nach
Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23. Juni 2026 und den dort geäußerten
rechtlichen und verkehrlichen Prüfvorbehalten wurde der Antrag zunächst zur weiteren
Beratung in den Ausschuss zurückverwiesen; am 6. Juli 2026 legte die Fraktion eine
überarbeitete, vierteilige Fassung nach, die die Anregungen aus dem Ausschuss aufgriff. Die
vorliegende Fassung führt diese Zwischenschritte zu einer einheitlichen, für die
Beschlussfassung maßgeblichen Version zusammen, damit in der Sitzung keine
Verwechslungsgefahr zwischen den bisherigen Fassungen mehr besteht.
Ziel des Antrags bleibt, die Belastung durch den Schwerlastverkehr am bisherigen Standort
zeitnah wirksam einzuschränken, ohne den betroffenen Unternehmen und Fahrer*innen eine
praktikable Alternative vorzuenthalten, und die Fläche perspektivisch städtebaulich
aufzuwerten.
Der Beschlussvorschlag unterscheidet dabei bewusst zwischen der reinen Standortermittlung
(Nummer 1), die ohne zusätzliche Haushaltsmittel bis zum 30. November 2026 zu leisten ist,
und der tatsächlichen Umsetzung (Herrichtung der alternativen Stellplätze,
Bewirtschaftungskonzept, städtebauliche Entwicklung und Umsiedlung des Parkplatzes), die
erst nach entsprechender Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2027 bzw. in der mittelfristigen
Finanzplanung erfolgt. Damit wird eine sofortige, haushalterisch nicht gedeckte
Umsetzungsverpflichtung vermieden, ohne den eingeschlagenen Zeitplan aufzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die konkreten Kosten für die Herrichtung der alternativen Stellplätze, das
Bewirtschaftungskonzept sowie die städtebauliche Entwicklung und Umsiedlung sind zum
jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar; sie sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 bzw. der
mittelfristigen Finanzplanung zu veranschlagen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Klimacheck:
Mit der Umsetzung des Antrags sind eine Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen im
Stadtzentrum sowie ein verbesserter Schutz der Spree vor wassergefährdenden
Betriebsstoffen zu erwarten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Freigabe
Rudolph, Matthias 10.09.2026 23:08
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Anlage(n):
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