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Beratung: Antrag der SPD-Fraktion: Festsaal Altes Rathaus

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFürstenwalde
Datum2026-09-17
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Stadt Fürstenwalde/Spree Stadtverordnetenversammlung BESCHLUSSVORLAGE ÖFFENTLICH Antragsdatum: 04.09.2026 Einreicher: KÜHNEL, ULF Bearbeiter: Engst Antrag der SPD-Fraktion: Festsaal Altes Rathaus Sachverhaltsdarstellung: Seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der gelungenen Rekonstruktion des Rathauses 2014 fanden im Festsaal die vielfältigsten kulturellen Veranstaltungen statt. Dazu kamen Empfänge, die Ratssitzungen und Versammlungen verschiedener Parteien, Vereine und Unternehmen. Das alte Rathaus und besonders sein Festsaal trugen damit wesentlich zur Belebung der Innenstadt bei. Dieser Zustand muss erhalten bleiben. Es sind ausdrücklich die Bemühungen der Verwaltung und anderer Akteure zu begrüßen, im und am Jagdschloss Veranstaltungen zu etablieren. Mit der Bespielung des Schlossumfeldes ist bereits ein Alleinstellungsmerkmal erreicht. Jedoch sollte die Entwicklung von neuen Kulturorten nicht zu Lasten der alten (auch geförderten) Spielstätten gehen. Dazu gehören die Kufa, der Fürstenwalder Hof, die Parkbühne und natürlich der Festsaal. Es geht um eine Ergänzung des kulturellen Angebots, um eine sinnvolle Erweiterung und nicht um eine Konkurrenz. Jeder Ort hat seine Stärken und die sollte man ihm lassen und auch ausbauen. Für den Rathaussaal muss wieder eine verlässliche Bewirtschaftung gefunden werden. Beim Konzertflügel handelt es sich nicht um ein beliebiges Musikinstrument, sondern er ist ein strukturbestimmendes Kulturgut. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung über seinen Einsatzort zu entscheiden. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den Festsaal des alten Rathauses als offenen Kultur- und Veranstaltungsort zu erhalten. Der Konzertflügel, der zurzeit im Jagdschloss steht, wird zukünftig wieder im Rathaussaal deponiert. - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Nicht benannt. Klimacheck: Nicht bekannt. Beratungsfolge: Stadtverordnetenversammlung 17.09.2026 Verweisung Ausschuss für Stadtentwicklung 29.09.2026 Vorberatung Ausschuss für Haushalt, Finanzen 30.09.2026 Vorberatung und Bürgerbudget Ausschuss für Kultur, Sport, Soziales, 01.10.2026 Vorberatung Bildung, Integration und Gleichstellung Hauptausschuss 08.10.2026 Vorberatung Stadtverordnetenversammlung 15.10.2026 Entscheidung Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung teilt das Anliegen, den Festsaal des Alten Rathauses in der Innenstadt als Veranstaltungsort zu erhalten und weiter zu nutzen. Konkrete Planungen oder Festlegungen, die eine Aufgabe oder grundlegende Umwidmung des Festsaals zum Gegenstand haben, liegen nicht vor. Diese würden auch Gegenstand einer Beratung innerhalb der Stadtverordnetenversammlung sein. Die Entwicklung des Jagdschlosses zu einem eigenen Kultur- und Veranstaltungsort steht hierzu nicht in Konkurrenz. Sie dient vielmehr der Ergänzung und Erweiterung des kulturellen Angebots in Fürstenwalde/Spree. Der Fortbestand und die Weiterentwicklung verschiedener Veranstaltungsorte entsprechen dem Ziel eines vielfältigen kulturellen Angebots. Die Stadtverordnetenversammlung ist zwar grundsätzlich für Angelegenheiten der Gemeinde zuständig; bestimmte Entscheidungen über Vermögensgegenstände sind ihr vorbehalten. Hiervon ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten. Die Entscheidung über den jeweiligen Einsatz- und Aufstellungsort eines im Eigentum der Stadt befindlichen Konzertflügels stellt nach vorläufiger Einschätzung der Verwaltung kein Geschäft über einen Vermögensgegenstand, etwa dessen Erwerb, Veräußerung oder Belastung, dar. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische und operative Frage der Nutzung eines vorhandenen städtischen Vermögensgegenstandes. Sie ist daher grundsätzlich als Geschäft der laufenden Verwaltung einzuordnen. Maßgeblich bleibt dabei auch die Regelung der Hauptsatzung, insbesondere soweit diese Wertgrenzen für Vermögensgeschäfte vorsieht. Im Rahmen einer Veranstaltung der Kreismusikschule des Landkreises Oder-Spree wurde deutlich, dass von den zuständigen Fachkräften dort der derzeitige Standort des Konzertflügels im Jagdschloss ausdrücklich positiv gesehen wird. Der Standort unterstützt die kulturelle und musikpädagogische Nutzung des Instruments. Eine fachliche Notwendigkeit, den Konzertflügel im Festsaal des Alten Rathauses aufzustellen, besteht daher ebenso wenig wie eine eindeutige Verzugswürdigkeit. Die Verwaltung wird die Nutzung des Konzertflügels weiterhin an den tatsächlichen Bedarfen ausrichten. Dabei sind insbesondere die Veranstaltungs- und Nutzungsplanung, die Interessen - 3 - der Nutzer, die Eignung der Räume, die Sicherung des Instruments sowie der Aufwand für Transporte und Auf- bzw. Abbau zu berücksichtigen. Beratungen Gremium Sitzungsdatum Fürstenwalde/Spree, 17.09.2026 - 4 -

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