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Beratung: Antrag der SPD-Fraktion: Festsaal Altes Rathaus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fürstenwalde |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Fürstenwalde/Spree
Stadtverordnetenversammlung
BESCHLUSSVORLAGE
ÖFFENTLICH
Antragsdatum: 04.09.2026
Einreicher: KÜHNEL, ULF
Bearbeiter: Engst
Antrag der SPD-Fraktion: Festsaal Altes Rathaus
Sachverhaltsdarstellung:
Seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der gelungenen Rekonstruktion
des Rathauses 2014 fanden im Festsaal die vielfältigsten kulturellen Veranstaltungen statt.
Dazu kamen Empfänge, die Ratssitzungen und Versammlungen verschiedener Parteien, Vereine
und Unternehmen. Das alte Rathaus und besonders sein Festsaal trugen damit wesentlich zur
Belebung der Innenstadt bei. Dieser Zustand muss erhalten bleiben.
Es sind ausdrücklich die Bemühungen der Verwaltung und anderer Akteure zu begrüßen, im und
am Jagdschloss Veranstaltungen zu etablieren. Mit der Bespielung des Schlossumfeldes ist
bereits ein Alleinstellungsmerkmal erreicht. Jedoch sollte die Entwicklung von neuen Kulturorten
nicht zu Lasten der alten (auch geförderten) Spielstätten gehen. Dazu gehören die Kufa, der
Fürstenwalder Hof, die Parkbühne und natürlich der Festsaal. Es geht um eine Ergänzung des
kulturellen Angebots, um eine sinnvolle Erweiterung und nicht um eine Konkurrenz. Jeder Ort
hat seine Stärken und die sollte man ihm lassen und auch ausbauen. Für den Rathaussaal muss
wieder eine verlässliche Bewirtschaftung gefunden werden.
Beim Konzertflügel handelt es sich nicht um ein beliebiges Musikinstrument, sondern er ist ein
strukturbestimmendes Kulturgut. Deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung über seinen
Einsatzort zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, den Festsaal des alten
Rathauses als offenen Kultur- und Veranstaltungsort zu erhalten. Der Konzertflügel, der zurzeit
im Jagdschloss steht, wird zukünftig wieder im Rathaussaal deponiert.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nicht benannt.
Klimacheck:
Nicht bekannt.
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung 17.09.2026 Verweisung
Ausschuss für Stadtentwicklung 29.09.2026 Vorberatung
Ausschuss für Haushalt, Finanzen 30.09.2026 Vorberatung
und Bürgerbudget
Ausschuss für Kultur, Sport, Soziales, 01.10.2026 Vorberatung
Bildung, Integration und Gleichstellung
Hauptausschuss 08.10.2026 Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung 15.10.2026 Entscheidung
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung teilt das Anliegen, den Festsaal des Alten Rathauses in der Innenstadt als
Veranstaltungsort zu erhalten und weiter zu nutzen. Konkrete Planungen oder Festlegungen, die
eine Aufgabe oder grundlegende Umwidmung des Festsaals zum Gegenstand haben, liegen
nicht vor. Diese würden auch Gegenstand einer Beratung innerhalb der
Stadtverordnetenversammlung sein.
Die Entwicklung des Jagdschlosses zu einem eigenen Kultur- und Veranstaltungsort steht hierzu
nicht in Konkurrenz. Sie dient vielmehr der Ergänzung und Erweiterung des kulturellen Angebots
in Fürstenwalde/Spree. Der Fortbestand und die Weiterentwicklung verschiedener
Veranstaltungsorte entsprechen dem Ziel eines vielfältigen kulturellen Angebots.
Die Stadtverordnetenversammlung ist zwar grundsätzlich für Angelegenheiten der Gemeinde
zuständig; bestimmte Entscheidungen über Vermögensgegenstände sind ihr vorbehalten.
Hiervon ausgenommen sind jedoch Geschäfte der laufenden Verwaltung. Die Führung der
Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Die Entscheidung über den jeweiligen Einsatz- und Aufstellungsort eines im Eigentum der Stadt
befindlichen Konzertflügels stellt nach vorläufiger Einschätzung der Verwaltung kein Geschäft
über einen Vermögensgegenstand, etwa dessen Erwerb, Veräußerung oder Belastung, dar. Es
handelt sich vielmehr um eine organisatorische und operative Frage der Nutzung eines
vorhandenen städtischen Vermögensgegenstandes. Sie ist daher grundsätzlich als Geschäft der
laufenden Verwaltung einzuordnen. Maßgeblich bleibt dabei auch die Regelung der
Hauptsatzung, insbesondere soweit diese Wertgrenzen für Vermögensgeschäfte vorsieht.
Im Rahmen einer Veranstaltung der Kreismusikschule des Landkreises Oder-Spree wurde
deutlich, dass von den zuständigen Fachkräften dort der derzeitige Standort des Konzertflügels
im Jagdschloss ausdrücklich positiv gesehen wird. Der Standort unterstützt die kulturelle und
musikpädagogische Nutzung des Instruments. Eine fachliche Notwendigkeit, den Konzertflügel
im Festsaal des Alten Rathauses aufzustellen, besteht daher ebenso wenig wie eine eindeutige
Verzugswürdigkeit.
Die Verwaltung wird die Nutzung des Konzertflügels weiterhin an den tatsächlichen Bedarfen
ausrichten. Dabei sind insbesondere die Veranstaltungs- und Nutzungsplanung, die Interessen
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der Nutzer, die Eignung der Räume, die Sicherung des Instruments sowie der Aufwand für
Transporte und Auf- bzw. Abbau zu berücksichtigen.
Beratungen
Gremium Sitzungsdatum
Fürstenwalde/Spree, 17.09.2026
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