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Antrag der Fraktion Die Linke zur DS 1248/26 - „Verwaltung mit Haltung – Handlungsleitfaden“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErfurt
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Fraktion Die Linke Titel der Drucksache: Drucksache 1998/26 Antrag der Fraktion Die Linke zur DS 1248/26 - Ä./E.-Antrag 1248/26 „Verwaltung mit Haltung – zur DS-Nr.: Handlungsleitfaden„ Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 17.09.2026 öffentlich Entscheidung Änderungs/Ergänzungsantrag Die Drucksache wird wie folgt geändert (Änderungen fett hervorgehoben, Streichungen durchgestrichen): BP 01 Der Stadtrat bittet den Oberbürgermeister, nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München einen Handlungsleitfaden „Verwaltung mit Haltung – Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und umsetzen“ für die Landeshauptstadt Erfurt zu erarbeiten. Der Leitfaden soll insbesondere das Neutralitätsgebot sowie die daraus folgenden Anforderungen an ein rechtmäßiges und diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erläutern und den Mitarbeitenden der Stadtverwaltung im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters zur Kenntnis gegeben werden. BP 02 Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Hauptausschuss über die Umsetzung des Beschlusses zu informieren und den Handlungsleitfaden bis zum II. Quartal 2027 sowohl analog als auch digital zur Verfügung zu stellen. Begründung: Beschäftigte einer kommunalen Verwaltung stehen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in besonderer Verantwortung. Sie sind an Recht und Gesetz sowie an die Grundsätze eines sachlichen, unparteiischen und diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns gebunden. Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist es wichtig, diese Anforderungen verständlich und praxisnah zu vermitteln und den Mitarbeitenden Orientierung für den Umgang mit unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Positionen zu geben. DA 1.15 Drucksache : 1998/26 Seite 1 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt Mit einem Handlungsleitfaden soll für die Stadtverwaltung Erfurt nachvollziehbar dargestellt werden, was das Neutralitätsgebot im Verwaltungsalltag bedeutet und wie es in unterschiedlichen Situationen rechtssicher umgesetzt werden kann. Dabei soll insbesondere zwischen der politischen Betätigung einzelner Personen und der gebotenen Neutralität bei der Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben unterschieden werden. Vorbild kann hierbei der von der Landeshauptstadt München entwickelte Leitfaden „Verwaltung mit Haltung – Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und umsetzen“ sein. Eine entsprechende Orientierungshilfe kann dazu beitragen, Rechtssicherheit zu erhöhen, Handlungssicherheit zu schaffen und ein einheitliches Verständnis der Anforderungen an neutrales Verwaltungshandeln zu fördern. Der Beschluss greift dabei nicht in die Personalhoheit des Oberbürgermeisters ein. Die konkrete Ausgestaltung, Erstellung und Weitergabe des Leitfadens erfolgt ausdrücklich im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters. Der Stadtrat bringt mit der Bitte lediglich seinen politischen Willen zum Ausdruck, dass eine solche Orientierungshilfe auch für die Stadtverwaltung Erfurt geschaffen und zur Verfügung gestellt wird. Anlagenverzeichnis 14.09.2026, gez. i. A. xxxxxxxx Datum, Unterschrift DA 1.15 Drucksache : 1998/26 Seite 2 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt

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