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Antrag der Fraktion Die Linke zur DS 1248/26 - „Verwaltung mit Haltung – Handlungsleitfaden“
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erfurt |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion Die Linke
Titel der Drucksache: Drucksache 1998/26
Antrag der Fraktion Die Linke zur DS 1248/26 - Ä./E.-Antrag
1248/26
„Verwaltung mit Haltung – zur DS-Nr.:
Handlungsleitfaden„
Stadtrat öffentlich
Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 17.09.2026 öffentlich Entscheidung
Änderungs/Ergänzungsantrag
Die Drucksache wird wie folgt geändert (Änderungen fett hervorgehoben, Streichungen
durchgestrichen):
BP 01
Der Stadtrat bittet den Oberbürgermeister, nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München einen
Handlungsleitfaden „Verwaltung mit Haltung – Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und
umsetzen“ für die Landeshauptstadt Erfurt zu erarbeiten. Der Leitfaden soll insbesondere das
Neutralitätsgebot sowie die daraus folgenden Anforderungen an ein rechtmäßiges und
diskriminierungsfreies Verwaltungshandeln erläutern und den Mitarbeitenden der
Stadtverwaltung im Rahmen der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters zur Kenntnis gegeben
werden.
BP 02
Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Hauptausschuss über die Umsetzung des Beschlusses zu
informieren und den Handlungsleitfaden bis zum II. Quartal 2027 sowohl analog als auch digital
zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
Beschäftigte einer kommunalen Verwaltung stehen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in
besonderer Verantwortung. Sie sind an Recht und Gesetz sowie an die Grundsätze eines sachlichen,
unparteiischen und diskriminierungsfreien Verwaltungshandelns gebunden. Gerade in Zeiten
zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung ist es wichtig, diese Anforderungen verständlich und
praxisnah zu vermitteln und den Mitarbeitenden Orientierung für den Umgang mit
unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Positionen zu geben.
DA 1.15 Drucksache : 1998/26 Seite 1 von 2
LV 1.54
01.11
© Stadt Erfurt
Mit einem Handlungsleitfaden soll für die Stadtverwaltung Erfurt nachvollziehbar dargestellt
werden, was das Neutralitätsgebot im Verwaltungsalltag bedeutet und wie es in unterschiedlichen
Situationen rechtssicher umgesetzt werden kann. Dabei soll insbesondere zwischen der politischen
Betätigung einzelner Personen und der gebotenen Neutralität bei der Wahrnehmung dienstlicher
Aufgaben unterschieden werden.
Vorbild kann hierbei der von der Landeshauptstadt München entwickelte Leitfaden „Verwaltung
mit Haltung – Das Neutralitätsgebot richtig verstehen und umsetzen“ sein. Eine entsprechende
Orientierungshilfe kann dazu beitragen, Rechtssicherheit zu erhöhen, Handlungssicherheit zu
schaffen und ein einheitliches Verständnis der Anforderungen an neutrales Verwaltungshandeln zu
fördern.
Der Beschluss greift dabei nicht in die Personalhoheit des Oberbürgermeisters ein. Die konkrete
Ausgestaltung, Erstellung und Weitergabe des Leitfadens erfolgt ausdrücklich im Rahmen der
gesetzlichen Zuständigkeiten des Oberbürgermeisters. Der Stadtrat bringt mit der Bitte lediglich
seinen politischen Willen zum Ausdruck, dass eine solche Orientierungshilfe auch für die
Stadtverwaltung Erfurt geschaffen und zur Verfügung gestellt wird.
Anlagenverzeichnis
14.09.2026, gez. i. A. xxxxxxxx
Datum, Unterschrift
DA 1.15 Drucksache : 1998/26 Seite 2 von 2
LV 1.54
01.11
© Stadt Erfurt
Text aus PDF extrahiert