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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur DS 0430/26, Fußwegebedeutungsplan Erfurt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErfurt
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Titel der Drucksache: Drucksache 1997/26 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Ä./E.-Antrag 0430/26 zur DS 0430/26, Fußwegebedeutungsplan zur DS-Nr.: Erfurt Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 17.09.2026 öffentlich Entscheidung Änderungs/Ergänzungsantrag Die Drucksache wird wie folgt geändert (Änderungen fett hervorgehoben, Streichungen durchgestrichen): 01 Der erarbeitete Fußwegebedeutungsplan für die Stadt Erfurt (Anlagen 1 – 2) wird als Planungsgrundlage zur systematischen Förderung des Fußverkehrs und als Fachplan zur nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (SUMP) in Erfurt beschlossen. Die Verwaltung soll die kontinuierliche Pflege der Daten im GIS und deren Veröffentlichung sicherstellen. 02 Der Fußwegebedeutungsplan ist im Rahmen von Komplexmaßnahmen für die Entscheidung zur Straßenraumaufteilung anzuwenden. Dies bezieht Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ein. 03 (neu) Ergänzend zu den Beschlusspunkten 01 und 02 legt die Stadtverwaltung auf Grundlage des Fußwegebedeutungsplans und weiterführender Untersuchungen, der nachfolgenden Beschlusspunkte, ein eigenständiges Handlungsprogramm auf, um Maßnahmen für den Fußverkehr auch im Bestand umzusetzen. Der Umfang richtet sich, im Sinne des Beschlusspunktes 06, nach finanzieller Verfügbarkeit auf der HH-Stelle 63000-51012, umfasst jedoch mindestens 100.000 Euro im Jahr. Ziel ist es jährlich jeweils fünf Schulen oder andere soziale Einrichtungen zu überprüfen. Dem Ausschuss SBUKV ist jährlich im ersten Quartal zu berichten. DA 1.15 Drucksache : 1997/26 Seite 1 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt 04 (neu) Auf Grundlage des Fußwegebedeutungsplans sind die Schulwegpläne in Kooperation mit dem „Schulwegchecks“ der AGFK zu analysieren und entsprechend ihrer Bedeutung auch für andere Nutzergruppen auf Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort zu prüfen. An hochfrequentierten Schulwegen sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherung geprüft werden. 05 (neu) Daneben werden andere soziale Einrichtungen hoher Bedeutung entsprechend überprüft und kurzfristige Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in das Programm aufgenommen. 06 (neu) Für die Umsetzung der Beschlusspunkte 03 und 04 sind entsprechende Mittel zusätzlich in der Haushaltsplanung in der Haushaltsstelle 63000-51012 vorzusehen. Begründung Die Stadtverwaltung hat mit dem Fußwegebedeutungsplan eine wesentliche Planungsgrundlage vorgelegt, um die Fußwegesituation in Erfurt erheblich zu verbessern und für die darauf angewiesenen Nutzergruppen damit die Lebensqualität deutlich zu erhöhen. Entsprechend der vorgelegten Drucksache der Stadtverwaltung wird der Fußwegebedeutungsplan vor allem für ohnehin geplante Baumaßnahmen als Planungsgrundlage verwendet. Daneben besteht der Bedarf, dass auch im Bestand bspw. Fußwegeverbindungen verbessert, Sichtachsen optimiert oder Bordsteine abgesenkt werden müssen. Hierzu braucht es ein Handlungsprogramm, was in dem bezüglich der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit begrenzten Umfang, risiko- und prioritätengeleitet, entsprechende Maßnahmen umsetzt. Ein finanzieller Umfang von 100.000,- Euro ist dem angemessen. Insbesondere ist, unter Einbeziehung der AGFK für die Überprüfung der Schulwege, leistbar, bis zu fünf Schulen oder soziale Einrichtungen im Jahr zu überprüfen. Angesichts der alternden Gesellschaft, der Attraktivität der Stadt für junge Familien sowie für andere mobilitätseingeschränkte Personen ist ein Handlungsprogramm für den Bestand auch geboten. Insoweit alle diese Maßnahmen in Bezug auf die Ausübung des Haushaltsrechts des Stadtrates stehen, sind diese kommunalrechtlich zulässig. Die konkrete Umsetzung unterliegt dem fachplanerischen Ermessen der Stadtverwaltung. Eine Vielzahl von Anträgen und Anfragen zu Einzelfällen (einzelne Schul- oder Kitastandorte, FGÜ etc.) machen die Relevanz des Themas über Fraktionsgrenzen hinweg und verschiedenste Ortsteile betreffend deutlich. Ohne in die Einzelentscheidungen des übertragenen Wirkungskreises einzugreifen, stellt der Fußwegebedeutungsplan an dieser Stelle ein fundiertes Planungsdokument zur Verfügung Anlagenverzeichnis 14.09.2026, gez. i. A. Kosny Datum, Unterschrift DA 1.15 Drucksache : 1997/26 Seite 2 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt

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