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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur DS 0430/26, Fußwegebedeutungsplan Erfurt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erfurt |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Titel der Drucksache: Drucksache 1997/26
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Ä./E.-Antrag
0430/26
zur DS 0430/26, Fußwegebedeutungsplan zur DS-Nr.:
Erfurt
Stadtrat öffentlich
Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
Stadtrat 17.09.2026 öffentlich Entscheidung
Änderungs/Ergänzungsantrag
Die Drucksache wird wie folgt geändert (Änderungen fett hervorgehoben, Streichungen
durchgestrichen):
01
Der erarbeitete Fußwegebedeutungsplan für die Stadt Erfurt (Anlagen 1 – 2) wird als
Planungsgrundlage zur systematischen Förderung des Fußverkehrs und als Fachplan zur
nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (SUMP) in Erfurt beschlossen.
Die Verwaltung soll die kontinuierliche Pflege der Daten im GIS und deren Veröffentlichung
sicherstellen.
02
Der Fußwegebedeutungsplan ist im Rahmen von Komplexmaßnahmen für die Entscheidung zur
Straßenraumaufteilung anzuwenden. Dies bezieht Tiefbaumaßnahmen zur Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung ein.
03 (neu)
Ergänzend zu den Beschlusspunkten 01 und 02 legt die Stadtverwaltung auf Grundlage des
Fußwegebedeutungsplans und weiterführender Untersuchungen, der nachfolgenden
Beschlusspunkte, ein eigenständiges Handlungsprogramm auf, um Maßnahmen für den
Fußverkehr auch im Bestand umzusetzen. Der Umfang richtet sich, im Sinne des Beschlusspunktes
06, nach finanzieller Verfügbarkeit auf der HH-Stelle 63000-51012, umfasst jedoch mindestens
100.000 Euro im Jahr. Ziel ist es jährlich jeweils fünf Schulen oder andere soziale Einrichtungen zu
überprüfen. Dem Ausschuss SBUKV ist jährlich im ersten Quartal zu berichten.
DA 1.15 Drucksache : 1997/26 Seite 1 von 2
LV 1.54
01.11
© Stadt Erfurt
04 (neu)
Auf Grundlage des Fußwegebedeutungsplans sind die Schulwegpläne in Kooperation mit dem
„Schulwegchecks“ der AGFK zu analysieren und entsprechend ihrer Bedeutung auch für andere
Nutzergruppen auf Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort zu prüfen. An hochfrequentierten
Schulwegen sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherung geprüft werden.
05 (neu)
Daneben werden andere soziale Einrichtungen hoher Bedeutung entsprechend überprüft und
kurzfristige Maßnahmen eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in das Programm
aufgenommen.
06 (neu)
Für die Umsetzung der Beschlusspunkte 03 und 04 sind entsprechende Mittel zusätzlich in der
Haushaltsplanung in der Haushaltsstelle 63000-51012 vorzusehen.
Begründung
Die Stadtverwaltung hat mit dem Fußwegebedeutungsplan eine wesentliche Planungsgrundlage
vorgelegt, um die Fußwegesituation in Erfurt erheblich zu verbessern und für die darauf
angewiesenen Nutzergruppen damit die Lebensqualität deutlich zu erhöhen.
Entsprechend der vorgelegten Drucksache der Stadtverwaltung wird der Fußwegebedeutungsplan
vor allem für ohnehin geplante Baumaßnahmen als Planungsgrundlage verwendet.
Daneben besteht der Bedarf, dass auch im Bestand bspw. Fußwegeverbindungen verbessert,
Sichtachsen optimiert oder Bordsteine abgesenkt werden müssen. Hierzu braucht es ein
Handlungsprogramm, was in dem bezüglich der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit
begrenzten Umfang, risiko- und prioritätengeleitet, entsprechende Maßnahmen umsetzt.
Ein finanzieller Umfang von 100.000,- Euro ist dem angemessen. Insbesondere ist, unter
Einbeziehung der AGFK für die Überprüfung der Schulwege, leistbar, bis zu fünf Schulen oder
soziale Einrichtungen im Jahr zu überprüfen.
Angesichts der alternden Gesellschaft, der Attraktivität der Stadt für junge Familien sowie für
andere mobilitätseingeschränkte Personen ist ein Handlungsprogramm für den Bestand auch
geboten.
Insoweit alle diese Maßnahmen in Bezug auf die Ausübung des Haushaltsrechts des Stadtrates
stehen, sind diese kommunalrechtlich zulässig. Die konkrete Umsetzung unterliegt dem
fachplanerischen Ermessen der Stadtverwaltung.
Eine Vielzahl von Anträgen und Anfragen zu Einzelfällen (einzelne Schul- oder Kitastandorte, FGÜ
etc.) machen die Relevanz des Themas über Fraktionsgrenzen hinweg und verschiedenste Ortsteile
betreffend deutlich. Ohne in die Einzelentscheidungen des übertragenen Wirkungskreises
einzugreifen, stellt der Fußwegebedeutungsplan an dieser Stelle ein fundiertes Planungsdokument
zur Verfügung
Anlagenverzeichnis
14.09.2026, gez. i. A. Kosny
Datum, Unterschrift
DA 1.15 Drucksache : 1997/26 Seite 2 von 2
LV 1.54
01.11
© Stadt Erfurt
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