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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Drucksache 0492/24 - Schulbauleitlinie der Landeshauptstadt Erfurt

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeErfurt
Datum2026-09-17
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Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Titel der Drucksache: Drucksache 1990/26 Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Ä./E.-Antrag 0492/24 zur Drucksache 0492/24 - Schulbauleitlinie zur DS-Nr.: der Landeshauptstadt Erfurt Stadtrat öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit Stadtrat 17.09.2026 öffentlich Entscheidung Änderungs/Ergänzungsantrag Der Beschlussvorschlag wird im BP 02 wie folgt ergänzt: 02 Die in der Schulbauleitlinie der Landeshauptstadt Erfurt (Anlage 1) integrierten und ergänzten bautechnischen Standards und die Erfurter Bemessungsgrundlage für die Kapazität allgemeinbildender Schulen (ErBeKS) werden beschlossen. Diese bilden die Grundlage für die weiteren Planungen von Schulsanierungs- und Neubauvorhaben. Die Schulbauleitlinie der Landeshauptstadt Erfurt (Anlage 1) wird wie folgt ergänzt /geändert: 2.2.4 Heizung (Seite 39) Bei Neubauprojekten ist der Einbau einer Fußbodenheizung vorzusehen. Für Sekretariate, Lehrerzimmer, Räume der Schulleitung, ggf. Horträume (Betrieb in den Ferien) und ggf. Fremdnutzer ist jeweils ein separater Heizkreis zu planen. Eine getrennte Medienabrechnung (Zwischenzählung) wird vorausgesetzt. Wo ein Fernwärmeanschluss nicht vorhanden ist, sind Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen und Speichern zu installieren. Fossile Heizungen sind im Neubau und nach Sanierungen ausgeschlossen. Beim Einbau von Wärmepumpen muss eine getrennte Zählung berücksichtigt werden. Für die Heizung ist eine zentrale Gebäudeleittechnik vorzusehen (gem. Vorgabe des Auftraggebers), inkl. entsprechender Datenanschlüsse. 2.2.5 Lüftung/ Klimatisierung (Seite 39) Bei Neubauprojekten ist eine maschinelle Be- und Entlüftung in Klassenräumen, Fach- und Speiseräumen und ggf. in weiteren Räumen vorzusehen. Bei Sanierungsprojekten sind ggf. alternative Möglichkeiten wie z. B. CO2- Sensoren, zu prüfen. Innenliegende Räume sind mit Einzelraumlüftung zu versehen. Für den Chemieraum und den Chemie-Vorbereitungsraum sind DA 1.15 Drucksache : 1990/26 Seite 1 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt Entlüftungen entsprechend der Ausstattung zu planen. Zusätzlich sind alle Aufenthaltsräume (sowohl im Neubau, als auch im Bestand), dort wo es technisch möglich ist, mit einer Klimatisierung (mit Klimaanlagen) zu versehen. Dort, wo Fußbodenheizungen in Kombination mit Wärmepumpen verbaut werden, sind diese Wärmepumpen unterstützend auch zur Kühlung der Räume einzusetzen. Begründung: In Zeiten volatiler, fossiler Energieträger, und aus den bekannten Gründen des drängenden Klimaschutzes, sind fossile Heizungen im Neubau und nach der Sanierung öffentlicher Gebäude, hier Schulen, auszuschließen. Dort, wo ein Fernwärmeanschluss nicht möglich ist, muss und kann die Wärmeenergie mit Wärmepumpen erzeugt werden. Werden diese Wärmepumpen mit ausreichend dimensionierten PV-Anlagen und Speichern kombiniert, so lässt sich auch im Winter ein Großteil der Wärmeenergie mit solar erzeugtem Strom (deutliche Kostenersparnis ggü. fossilen Energieträgern) gewinnen. Im Sommer produziert eine am Jahresbedarf orientierte PV-Anlage deutlich mehr Strom, als für den sommerlichen Bedarf notwendig ist. Diese Überschüsse können dann „zum Nulltarif“ die Klimaanlagen in den Schulen betreiben. Die installierten Wärmepumpen können im Sommer dort unterstützend kühlen, wo sie mit Fußbodenheizungen kombiniert sind. Schließlich sprechen die ggü. fossilen Energieträgern deutlich niedrigeren Betriebskosten für eine schnelle Amortisation der Wärmepumpen/Klimaanlagen und langfristig für eine sichere und günstige Versorgung der Erfurter Schulen mit Strom, Wärme und Kühlung. Anlagenverzeichnis 11.09.2026, gez. i. A. xxxxx Datum, Unterschrift DA 1.15 Drucksache : 1990/26 Seite 2 von 2 LV 1.54 01.11 © Stadt Erfurt

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