Startseite › Düsseldorf › Antrag

Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW - Behindertenrat

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDüsseldorf
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

BV2/255/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) -Behindertenrat Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 2 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 2 15.09.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung im Falle der Vertretung von Frau Sanna Meinke zuzulassen. Sachdarstellung: Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 Frau Christina Dill als stellvertretendes beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 2 benannt.

Text aus PDF extrahiert