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Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW - Behindertenrat
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Düsseldorf |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BV2/255/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Zulassung einer Vertretung einer betroffenen Bevölkerungsgruppe gemäß § 58 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
-Behindertenrat
Amt / Institut:
Bezirksverwaltungsstelle 2
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 2 15.09.2026 Entscheidung
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung beschließt, Frau Christina Dill gem. § 58 Absatz 3 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Vertretung einer betroffenen
Bevölkerungsgruppe) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zur beratenden Teilnahme
an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung im Falle der Vertretung von Frau Sanna
Meinke zuzulassen.
Sachdarstellung:
Der Behindertenrat hat in seiner Sitzung am 13.07.2026 Frau Christina Dill als
stellvertretendes beratendes Behindertenratsmitglied für den Stadtbezirk 2 benannt.
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