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Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wenn Personalabbau, dann mit Plan – Beschäftige schützen, Verwaltung handlungsfähig halten

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDüsseldorf
Datum2026-09-24 geplant
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RAT/459/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.07.2026 Ratsfraktion – SPD/Volt An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Wenn Personalabbau, dann mit Plan – Beschäftige schützen, Verwaltung handlungsfähig halten Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24. September 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt:  Die Verwaltung wird beauftragt, eine ämter- und dezernatsübergreifende Steuerung des personalwirtschaftlichen Konsolidierungsprozesses sicherzustellen. Hierzu ist eine geeignete Koordinierungsstruktur einzurichten oder zu benennen, die den Gesamtprozess strategisch begleitet, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltung bewertet und eine einheitliche Steuerung des Gesamtprozesses gewährleistet. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Digitalisierung, Personal und Organisation sowie dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über den Stand der Arbeiten, wesentliche Entscheidungen sowie die Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf Personal, Organisation und Aufgabenerfüllung. Begründung: Die SPD/Volt Ratsfraktion lehnt einen pauschalen Personalabbau und undifferenzierte Einsparungen auf Kosten der Beschäftigten sowie der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung grundsätzlich ab. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit. Gleichzeitig müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die Stadtverwaltung auch künftig leistungsfähig bleibt und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllt. Aus Sicht der SPD/Volt-Ratsfraktion handelt es sich bei den vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht um eine Vielzahl voneinander unabhängiger Personalentscheidungen, sondern um einen organisationsweiten Veränderungsprozess mit erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie auf die Bürger*innen, die täglich auf eine leistungsfähige Verwaltung angewiesen sind. Gerade in einer Phase tiefgreifender Veränderungen benötigen die Beschäftigten Verlässlichkeit, Orientierung und transparente Entscheidungsprozesse. Gleichzeitig besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit daran zu erfahren, wie sich die Maßnahmen auf die Qualität der kommunalen Dienstleistungen auswirken werden. Eine amts- und dezernatsübergreifende Steuerung dient deshalb nicht in erster Linie der Umsetzung von Einsparmaßnahmen, sondern der verantwortungsvollen Begleitung des Veränderungsprozesses. Sie schafft die Voraussetzung dafür, Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, Zielkonflikte transparent abzuwägen und Entscheidungen nachvollziehbar zu treffen. Dadurch können Unsicherheiten für die Beschäftigten reduziert und negative Folgen für die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sowie für die Bürgerinnen und Bürger möglichst vermieden werden. Auch aus Sicht der Verwaltungswissenschaft und des Kommunalen Steuerungsmodells der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bedürfen komplexe organisationsübergreifende Veränderungsprozesse einer klaren Gesamtsteuerung, einer ressortübergreifenden Koordination sowie eines kontinuierlichen Berichtswesens. Strategische Steuerung und Transparenz sind wesentliche Voraussetzungen dafür, um Veränderungsprozesse erfolgreich und nachvollziehbar zu gestalten. Gerade weil die angekündigten Maßnahmen nahezu alle Bereiche der Stadtverwaltung betreffen können, ist es von besonderer Bedeutung, gegenüber den Beschäftigten, den politischen Gremien und der Öffentlichkeit transparent zu sein. Regelmäßige Berichte schaffen Nachvollziehbarkeit, stärken das Vertrauen in den Prozess und ermöglichen es dem Rat, seiner Verantwortung für die strategische Entwicklung der Verwaltung gerecht zu werden. Haushaltskonsolidierung darf deshalb nicht zu einer Summe isolierter Einzelentscheidungen werden. Sie muss in einem transparenten, strategisch gesteuerten und nachvollziehbaren Verfahren erfolgen, das die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung sichert und die Qualität der kommunalen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Benjamin Tscholl Seite 2

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