Startseite › Düsseldorf › Antrag

Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Die Akte Wohnungsbauoffensive entstauben – Gründung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDüsseldorf
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

RAT/458/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 16.07.2026 Ratsfraktion – SPD/Volt An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24.09.2026 Betrifft: Antrag der Ratsfraktion SPD/Volt: Die Akte Wohnungsbauoffensive entstauben – Gründung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen„ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 24. September 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für eine Umbauagentur „Büro zu Wohnen“ zu erarbeiten und die Personal- und Sachmittelbedarfe dieser Agentur zu ergründen. Ziel der Umbauagentur ist es, Büroleerstand zu identifizieren und Eigentümer*innen (teilweise) leerstehender Bürogebäude zu unterstützen, diese Flächen in Wohnraum zu überführen, um damit einen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes zu leisten. Die Umbauagentur wird insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:  Zentrale Anlaufstelle für Eigentümer*innen und Projektentwickler, Begleitung von Umbauprojekten  Aktive Ansprache von Eigentümer*innen geeigneter Objekte sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen  Aufbau eines themenspezifischen Leerstands- und Potenzialkatasters  Vernetzung mit Fachleuten, Verbänden, Wissenschaft und Akteuren aus der Zivilgesellschaft  Beratung hinsichtlich Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Ergebnisse der Konzipierung in Form einer Beschlussvorlage einschließlich der notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe bis zum März 2027 vorzulegen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung in einem halbjährlichen Zyklus über Tätigkeiten, Projekte und Ergebnisse zu berichten. Begründung: Die Landeshauptstadt Düsseldorf sieht sich aktuell mit den Herausforderungen eines angespannten Wohnungsmarktes und einem stetig wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum konfrontiert. Vor dem Hintergrund steigender Baukosten und jüngster Hindernisse bei der Umsetzung beschlossener Ziele muss der durch die Wohnungsoffensive angestoßene Neubau von Wohnungen zwingend um die Betrachtung des Gebäudebestands ergänzt werden. Laut einer Gewerbeflächenangebotsanalyse des Unternehmens Jones Lang LaSalle gab es in Düsseldorf seit 2024 keine Anmietung von großflächigen Büroflächen mit mehr als 10.000 m². Die Unternehmen Savillis und Colliers prognostizieren einen langfristigen Anstieg der Leerstandsquote für Büroimmobilien in Düsseldorf, die von den genannten Unternehmen auf aktuell bis zu 11,3 % geschätzt wird (Stand 2025). Angesichts einer steigenden Leerstandsquote bei Büroimmobilien bei gleichzeitig hohen Wohnraumbedarf bietet die Umwandlung dieser Immobilien ein großes Potenzial. Neben der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage sorgt laut einer Studie des ifo-Instituts die Etablierung neuer Arbeitsformen wie hybrides Arbeiten und dem Homeoffice einen geringeren Flächenbedarf der Unternehmen. Hier sehen die Wissenschaftler*innen potenziellen Raum für die bestehende Wohnnachfrage. In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) besteht abzüglich aller technischen und baurechtlichen Hindernisse sowie des umbaubedingten Flächenverlustes ein theoretisches Potenzial von rund 60.000 Wohnungen mit jeweils 77 m² Wohnfläche (Stand 2024). Eine Verkleinerung der Geschäftsflächen bietet auch den Unternehmen einen Vorteil, die vor dem Hintergrund einer dynamischen Wirtschaftslage ihre Ausgaben reduzieren können. Gleichzeitig ist die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum ein Standortfaktor, der bei der Arbeitsplatzwahl von Fachkräften angesichts eines kritischen Wohnungsmarktes nicht zu vernachlässigen ist und demnach ebenfalls im Interesse der Unternehmen liegt. Dennoch erfordert die Umwandlung von Büroflächen in Wohnraum eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung verschiedener Faktoren. Um für eine Umnutzung in Frage zu kommen, muss das Objekt leer stehen, dauerhaft auf dem Büroflächenmarkt nicht vermietbar sein und günstige bauliche Voraussetzungen aufweisen, damit die baulichen Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar sind. Zwar bestehen wie mit dem KfW-Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ attraktive Fördermöglichkeiten, dennoch stehen für individuelle Entscheidungsprozesse der einzelnen Bestandshalter immobilienwirtschaftliche Marktmechanismen und steuerrechtliche Rahmenbedingungen im Fokus. Es hängt in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht somit sehr stark vom Einzelfall ab, ob eine Umnutzung möglich und sinnvoll ist. Um dieses große Potenzial unter Einbeziehung dieser rechtlichen, finanziellen und umsetzungstechnischen Hindernisse zu aktivieren, benötigt die Landeshauptstadt eine zentrale operative Einheit, die Potenziale erfasst, Akteure ermutigt, über Fördermöglichkeiten informiert, als Zentrale Anlaufstelle fungiert, Aufgaben systematisch bündelt und Seite 2 übergeordnet verschiedene Interessen vernetzt. Deshalb fordert die SPD/Volt-Ratsfraktion die Einrichtung einer Umbauagentur „Büro zu Wohnen“, um das bestehende Umwandlungspotenzial zu erschließen, durch die Umsetzung zur städtischen Wohnungsbauoffensive beizutragen und Düsseldorf langfristig als Wohn- und Arbeitsstandort zu sichern. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Seite 3

Text aus PDF extrahiert