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Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Düsseldorf |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
RAT/444/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 14.07.2026
SPD/Volt-Ratsfraktion
An
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026
Betrifft:
Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates
der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen.
Antrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Tagesordnungspunkt 35.31
abweichend mit folgenden Änderungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Baulandmodell im Handlungsfeld „Bodenpolitik aktiv
mitgestalten“ weiterzuentwickeln und um Verfahren zu ergänzen, die den Ankauf von
Bestandsimmobilien vor allem in stark von Verdrängung bedrohten Quartieren, ermöglichen.
Die auf diesem Wege erworbenen Wohneinheiten werden an die städtische
Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften weitergegeben und durch diese
vermietet. Im Rahmen dieses aufzustellenden Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt,
dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung alle sechs Monate über die
vorgenommenen Ankäufe je nach Stadtbezirk und Flächengröße zu berichten.
Ziel der Weiterentwicklung soll sein, die kommunale Liegenschafts- und Wohnungspolitik in
Düsseldorf nachhaltig, sozial ausgewogen und gemeinwohlorientiert fortzuführen und dort aktiver
zu gestalten, wo dies fachlich, wirtschaftlich und rechtlich machbar ist. Die Ergebnisse werden
den Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Für eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie, die abseits der Dynamiken des freien
Wohnungsmarktes langfristig bezahlbares Wohnen gewährleisten kann, ist ein kontinuierlicher
Ankauf von Bestandsimmobilien essentiell.
Damit diese Strategie Wirkung erlangt und damit die Landeshauptstadt den gewünschten
direkten Einfluss auf den lokalen Mietwohnungsmarkt ausüben kann, darf die Weitergabe an die
städtische Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften keine Option sein, sondern
muss verpflichtend gestaltet werden.
Nur durch eine verpflichtende Zusammenarbeit mit etablierten gemeinwohlorientierten Partnern
können heute bestehende Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und mögliche Umgehungen
bundesrechtlicher Regelungen, wie der Mietpreisbremse, dauerhaft unterbunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabrina Proschmann
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