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Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDüsseldorf
Datum2026-09-24 geplant
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RAT/444/2026 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 14.07.2026 SPD/Volt-Ratsfraktion An Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller Vorsitzender des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf Antrag der SPD/Volt-Ratsfraktion zur Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16.07.2026 Betrifft: Änderungsantrag der Ratsfraktion SPD/Volt zur Vorlage RAT/410/2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD/Volt-Ratsfraktion bittet Sie, diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 16. Juli 2026 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen. Antrag: Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt den Tagesordnungspunkt 35.31 abweichend mit folgenden Änderungen: Die Verwaltung wird beauftragt, das Baulandmodell im Handlungsfeld „Bodenpolitik aktiv mitgestalten“ weiterzuentwickeln und um Verfahren zu ergänzen, die den Ankauf von Bestandsimmobilien vor allem in stark von Verdrängung bedrohten Quartieren, ermöglichen. Die auf diesem Wege erworbenen Wohneinheiten werden an die städtische Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften weitergegeben und durch diese vermietet. Im Rahmen dieses aufzustellenden Verfahrens wird die Verwaltung beauftragt, dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung alle sechs Monate über die vorgenommenen Ankäufe je nach Stadtbezirk und Flächengröße zu berichten. Ziel der Weiterentwicklung soll sein, die kommunale Liegenschafts- und Wohnungspolitik in Düsseldorf nachhaltig, sozial ausgewogen und gemeinwohlorientiert fortzuführen und dort aktiver zu gestalten, wo dies fachlich, wirtschaftlich und rechtlich machbar ist. Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: Für eine nachhaltige wohnungspolitische Strategie, die abseits der Dynamiken des freien Wohnungsmarktes langfristig bezahlbares Wohnen gewährleisten kann, ist ein kontinuierlicher Ankauf von Bestandsimmobilien essentiell. Damit diese Strategie Wirkung erlangt und damit die Landeshauptstadt den gewünschten direkten Einfluss auf den lokalen Mietwohnungsmarkt ausüben kann, darf die Weitergabe an die städtische Wohnungsgesellschaft und die lokalen Genossenschaften keine Option sein, sondern muss verpflichtend gestaltet werden. Nur durch eine verpflichtende Zusammenarbeit mit etablierten gemeinwohlorientierten Partnern können heute bestehende Mietverhältnisse dauerhaft gesichert und mögliche Umgehungen bundesrechtlicher Regelungen, wie der Mietpreisbremse, dauerhaft unterbunden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Sabrina Proschmann Seite 2

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