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Hitzebetroffenheit und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen; Antrag der Fraktionen CDU und SPD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Düren |
| Datum | 2026-09-30 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage 2026-0302
öffentliche Sitzung
Amt für Stadtentwicklung
01.09.2026
Mitzeichnung:
Bürgermeister
31.08.2026 Mitzeichnung Ullrich, Frank Peter, Dezernat I
Dezernat
27.08.2026 Mitzeichnung Schaffert, Niels-Christian, Dezernat III
Amt
27.08.2026 Mitzeichnung Steffens, Marcus, Amt für Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
1 Rat der Stadt Düren 15.07.2026 Antrag an den Fachausschuss verwiesen
2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
3 Verkehrs- und Bauausschuss
Hitzebetroffenheit und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen;
Antrag der Fraktionen CDU und SPD
Darstellung des Vorgangs:
Mit dem Antrag (2025-0338) sowie mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen wird angeregt, seitens der Verwaltung einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen.
Ergänzend hierzu wurde mit Antrag (2026-0302) um eine Einordnung der aktuellen
Hitzebetroffenheit der Stadt Düren sowie der Ergebnisse des veröffentlichten Hitze-Checks der
Deutschen Umwelthilfe gebeten. Des Weiteren wird ein Sachstandsbericht zur Umsetzung des
beschlossenen Klimaanpassungskonzeptes gefordert. Vor diesem Hintergrund erfolgt nachfolgend
eine zusammenfassende fachliche Einordnung sowie die Darstellung des derzeitigen Sachstandes:
Die Folgen des Klimawandels stellen Kommunen zunehmend vor neue Herausforderungen.
Insbesondere die Häufigkeit, Dauer und Intensität sommerlicher Hitzeperioden haben in den
vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gleichzeitig führen der hohe Versiegelungsgrad sowie
die dichte Bebauung in innerstädtischen Bereichen zu einer zusätzlichen Erwärmung des
Siedlungsraumes. Diese als „städtischer Wärmeinseleffekt“ bezeichnete Entwicklung kann
insbesondere während langanhaltender Hitzeperioden zu erheblichen Belastungen für die
Bevölkerung führen.
Von den Auswirkungen hoher Temperaturen sind insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch
erkrankte Personen sowie Menschen mit körperlichen oder sozialen Einschränkungen betroffen.
Neben gesundheitlichen Risiken wirken sich Hitzeperioden zunehmend auch auf die
Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume, die Stadtökologie sowie die technische Infrastruktur aus.
Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnt daher insbesondere auf kommunaler
Ebene zunehmend an Bedeutung und stellt eine dauerhafte kommunale Aufgabe dar.
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Kommunale Handlungsmöglichkeiten im Bereich Hitzevorsorge
Die Anpassung an zunehmende Hitzeperioden stellt eine klassische Querschnittsaufgabe dar.
Neben dem Amt für Stadtentwicklung und dem Amt für Tiefbau und Grünflächen sind unter
anderem das Gesundheitswesen, der Katastrophenschutz, die Sozialverwaltung, das
Gebäudemanagement, die Stadtentwässerung sowie verschiedene externe Akteure einzubinden.
Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten lassen sich dabei grundsätzlich in drei Bereiche
unterteilen:
Zum einen können baulich-investive Maßnahmen umgesetzt werden.
Zu nennen sind hier die Entsiegelung von Flächen, die Pflanzung klimaresilienter Bäume, Dach-
und Fassadenbegrünungen, die Schaffung zusätzlicher Grün- und Aufenthaltsflächen, die
Verbesserung der Beschattung öffentlicher Räume, Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen sowie
Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung gemäß Schwammstadtprinzip.
Ergänzend kommt Instrumenten der Bauleitplanung eine besondere Bedeutung zu. Durch
entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen können Klimaanpassungsmaßnahmen, etwa zur
Begrünung, Begrenzung der Flächenversiegelung oder Regenwasserbewirtschaftung, bereits
frühzeitig und verbindlich in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Zum zweiten kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht.
Hierzu gehört beispielsweise die Einrichtung respektive Bereitstellung kühler Aufenthaltsräume
während Hitzeperioden, Informations- und Warnangebote sowie die Koordination verschiedener
Akteure zur Unterstützung besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen.
Darüber hinaus bilden kommunikative Maßnahmen einen wichtigen Bestandteil der Hitzevorsorge
wie z.B. Hinweise zum richtigen Verhalten während Hitzeperioden, die Sensibilisierung der
Bevölkerung sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote.
Diese Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig. Während organisatorische und kommunikative
Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, entfalten insbesondere investive Maßnahmen ihre
Wirkung langfristig.
Bereits umgesetzte und laufende Maßnahmen der Stadt Düren
Die Stadt Düren setzt bereits heute Maßnahmen um, die unmittelbar oder mittelbar zur Anpassung an
Hitzebelastungen beitragen (2024-0377).
Hierzu zählen unter anderem Informationsangebote zur Klimaanpassung und Hitzebelastung,
öffentliche Trinkwasserangebote, Refill-Stationen, Förderprogramme zur Begrünung und
Entsiegelung privater Grundstücke (städtisches Hof- und Fassadenprogramm im Bereich Innenstadt
aktuell eingestellt; Förderung im Sanierungsgebiet Nord-Düren weiterhin möglich), verschiedene
Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, Dachbegrünungen sowie Maßnahmen zur
Verbesserung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze. Darüber hinaus wurden im Rahmen des
kreisweiten Klimaanpassungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung
sukzessive erfolgen soll. Hierzu zählen unter anderem die klimaangepasste Gestaltung öffentlicher
Plätze und Grünflächen, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, die Verbesserung des
Wasserhaushaltes sowie Maßnahmen zur Entwicklung klimaresilienter Grünstrukturen.
Auch an städtischen Liegenschaften wie Schulen, Kindertagesstätten oder Spielplätzen wurden
bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise Verschattungsmaßnahmen,
Sonnensegel sowie weitere Optimierungen, die unmittelbar zur Verringerung von Hitzebelastungen
beitragen.
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Ungeachtet der bereits umgesetzten und angestoßenen Maßnahmen bestehen im Bereich der
klimaangepassten Stadtgestaltung weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Insbesondere die
Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelungen, die Weiterentwicklung von Grünstrukturen und des
innerstädtischen Baumbestandes sowie die Berücksichtigung klimaangepasster Gestaltungsansätze
bei Baumaßnahmen sollen dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes, Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren und
Förderzugänge
Mit Beschluss des Klimaanpassungskonzeptes (2025-0317) wurde ein gemeinsamer strategischer
Rahmen für die Klimaanpassung im Kreis Düren und den kreisangehörigen Kommunen geschaffen.
Das Konzept unterscheidet zwischen kreisweiten Maßnahmen und solchen Maßnahmen, die
spezifisch für die einzelnen Kommunen entwickelt wurden.
Für die Stadt Düren wurden insbesondere die klimaangepasste Gestaltung von Platz- und
Grünflächen, die Verbesserung der Regenwasserversickerung, Dach- und Fassadenbegrünungen, die
Schaffung und Vernetzung von Grün- und Freiflächenkorridoren sowie die Förderung der
Renaturierung von Flussläufen priorisiert. Für die Umsetzung der kreisweiten Maßnahmen wurde
eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren abgeschlossen. Diese umfasst unter anderem
die Fortführung des kreisweiten Klimaanpassungsmanagements.
Hiervon zu unterscheiden sind die spezifisch für die Stadt Düren entwickelten und priorisierten
Maßnahmen. Diese werden in eigener Zuständigkeit schrittweise umgesetzt.
Dies umfasst insbesondere auch die Prüfung geeigneter Förderzugänge. Für die Umsetzung von
Klimaanpassungsmaßnahmen stehen unterschiedliche Förderprogramme von Bund und Land zur
Verfügung, die seitens der Stadt fortlaufend auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Für mehrere
Maßnahmen konnten entsprechende Förderzugänge bereits genutzt bzw. Förderanträge gestellt
werden. Die Entschlammung und ökologische Aufwertung der Teichanlage Gut Weyern erfolgt unter
Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Für
die geplante Entschlammung und Renaturierung der Teichanlage am Schloss Burgau wurde eine
Projektskizze im Rahmen des Programms „KlimaRäume“ abgegeben, parallel hierzu wird außerdem
eine Förderung im Programm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen
Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)“ beantragt. Darüber hinaus wurde für die
Pflanzung klimaresilienter Bäume am Hoeschplatz und im Theodor-Heuss-Park ein Förderantrag
über das Programm „Klimaanpassung im Rheinischen Revier“ gestellt.
Die Nutzung geeigneter Förderprogramme soll auch bei der weiteren Umsetzung des
Klimaanpassungskonzeptes eine zentrale Rolle einnehmen. Die Realisierung investiver Maßnahmen
ist dabei regelmäßig von der Verfügbarkeit geeigneter Förderkulissen sowie den erforderlichen
kommunalen Eigenanteilen und personellen Ressourcen abhängig. Neben Maßnahmen auf
öffentlichen Flächen kommt perspektivisch auch der Aktivierung privater Eigentümerinnen und
Eigentümer eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt kann mit ihren eigenen Liegenschaften und
Flächen eine wichtige Vorbildfunktion wahrnehmen, ein erheblicher Anteil der für
Klimaanpassungsmaßnahmen grundsätzlich geeigneten Flächen befindet sich jedoch in privatem
Eigentum. Um eine größere Breitenwirkung zu erzielen, sollte daher perspektivisch geprüft werden,
inwieweit kommunale Unterstützungs- und Förderangebote insbesondere für Entsiegelungs-
maßnahmen sowie Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünungen für das gesamte Stadtgebiet
geschaffen werden können. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung entsprechender
Haushaltsmittel.
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Einordnung des Hitze-Checks der Deutschen Umwelthilfe
Die Veröffentlichung des Hitze-Checks der Deutschen Umwelthilfe und die hohen Temperaturen der
letzten Monate haben bundesweit zu einer verstärkten öffentlichen Diskussion über die
Hitzebetroffenheit deutscher Städte geführt. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Hitze-Check
grundsätzlich eine geeignete Orientierungshilfe dar, um Unterschiede zwischen Städten sichtbar zu
machen und den Handlungsbedarf im Bereich der Klimaanpassung stärker in den öffentlichen Fokus
zu rücken.
Gleichzeitig sind die dargestellten Ergebnisse fachlich differenziert zu betrachten. Insbesondere die
Berechnung einzelner Kennzahlen basiert auf Fernerkundungsdaten und rechnerischen Annahmen,
die mit entsprechenden methodischen Unsicherheiten verbunden sind. Dies gilt insbesondere für die
veröffentlichten Angaben zum Baumverlust, welche keine tatsächliche Erfassung gefällter Bäume
darstellen, sondern auf einer Umrechnung von Veränderungen des Beschirmungsgrades beruhen. Die
Aussagekraft dieser Werte ist daher nur eingeschränkt gegeben (z.B. durch Unklarheiten über die
Aufnahmezeitpunkte der Luftbildaufnahmen, unzureichende Berücksichtigung von Kompensations-
maßnahmen usw.).
Ungeachtet dessen verdeutlich der Hitze-Check jedoch die Wichtigkeit der notwendigen
Gegenmaßnahmen. Die Sicherung und Erweiterung städtischer Grünstrukturen, die Reduzierung
versiegelter Flächen sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum stellen
zentrale Bausteine einer klimaangepassten Stadtentwicklung dar. Vor diesem Hintergrund werden
die Ergebnisse des Hitze-Checks als zusätzlicher Anlass gesehen, die bereits beschlossenen
Maßnahmen konsequent umzusetzen.
Einordnung eines kommunalen Hitzeaktionsplanes
Ein Hitzeaktionsplan stellt grundsätzlich ein geeignetes Instrument dar, organisatorische,
kommunikative und investive Maßnahmen zur Hitzevorsorge systematisch zusammenzuführen. Die
in einschlägigen Leitfäden empfohlenen Inhalte umfassen jedoch neben klassischen kommunalen
Aufgaben in erheblichem Umfang Maßnahmen der oben genannten Akteure. Die Umsetzung dieser
Maßnahmen setzt regelmäßig eine enge Zusammenarbeit dieser Akteure voraus und überschreitet
vielfach die unmittelbaren Zuständigkeiten einer einzelnen Kommune.
Unabhängig von der formalen Erstellung eines Hitzeaktionsplanes vertritt die Verwaltung die
Ansicht, dass die weitergehende konsequente Umsetzung von organisatorischen und baulichen
Maßnahmen die Wirksamkeit eines weiteren informellen Planwerkes deutlich übertrifft. Aus Sicht
der Verwaltung sollte der Schwerpunkt daher weiterhin auf der Realisierung investiver und
organisatorischer Maßnahmen liegen, die unmittelbar zu einer Verbesserung der Situation vor Ort
beitragen.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird die bestehenden Maßnahmen zur kommunalen Hitzevorsorge kontinuierlich
weiterentwickeln und hierbei insbesondere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen prüfen. Hierzu zählen
unter anderem die Ausweitung des bestehenden Refill-Netzwerkes, die Prüfung temporärer
Wassersprühanlagen an stark frequentierten Standorten, zusätzliche mobile oder temporäre
Beschattungselemente im öffentlichen Raum sowie die Identifizierung geeigneter kühler
Aufenthaltsräume in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen.
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Parallel hierzu werden die im Klimaanpassungskonzept definierten Maßnahmen schrittweise
umgesetzt und in zukünftigen Stadtentwicklungs- und Infrastrukturprojekten konsequent
berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Erweiterung des
Stadtgrüns, zur Verbesserung der Regenwasserbewirtschaftung sowie zur klimaresilienten
Gestaltung öffentlicher Räume.
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