Startseite › Düren › Antrag

Hitzebetroffenheit und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen; Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDüren
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Mitteilungsvorlage 2026-0302 öffentliche Sitzung Amt für Stadtentwicklung 01.09.2026 Mitzeichnung: Bürgermeister 31.08.2026 Mitzeichnung Ullrich, Frank Peter, Dezernat I Dezernat 27.08.2026 Mitzeichnung Schaffert, Niels-Christian, Dezernat III Amt 27.08.2026 Mitzeichnung Steffens, Marcus, Amt für Stadtentwicklung Beratungsfolge: 1 Rat der Stadt Düren 15.07.2026 Antrag an den Fachausschuss verwiesen 2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 3 Verkehrs- und Bauausschuss Hitzebetroffenheit und Klimafolgeanpassungsmaßnahmen; Antrag der Fraktionen CDU und SPD Darstellung des Vorgangs: Mit dem Antrag (2025-0338) sowie mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angeregt, seitens der Verwaltung einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen. Ergänzend hierzu wurde mit Antrag (2026-0302) um eine Einordnung der aktuellen Hitzebetroffenheit der Stadt Düren sowie der Ergebnisse des veröffentlichten Hitze-Checks der Deutschen Umwelthilfe gebeten. Des Weiteren wird ein Sachstandsbericht zur Umsetzung des beschlossenen Klimaanpassungskonzeptes gefordert. Vor diesem Hintergrund erfolgt nachfolgend eine zusammenfassende fachliche Einordnung sowie die Darstellung des derzeitigen Sachstandes: Die Folgen des Klimawandels stellen Kommunen zunehmend vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Häufigkeit, Dauer und Intensität sommerlicher Hitzeperioden haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Gleichzeitig führen der hohe Versiegelungsgrad sowie die dichte Bebauung in innerstädtischen Bereichen zu einer zusätzlichen Erwärmung des Siedlungsraumes. Diese als „städtischer Wärmeinseleffekt“ bezeichnete Entwicklung kann insbesondere während langanhaltender Hitzeperioden zu erheblichen Belastungen für die Bevölkerung führen. Von den Auswirkungen hoher Temperaturen sind insbesondere ältere Menschen, Kinder, chronisch erkrankte Personen sowie Menschen mit körperlichen oder sozialen Einschränkungen betroffen. Neben gesundheitlichen Risiken wirken sich Hitzeperioden zunehmend auch auf die Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume, die Stadtökologie sowie die technische Infrastruktur aus. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnt daher insbesondere auf kommunaler Ebene zunehmend an Bedeutung und stellt eine dauerhafte kommunale Aufgabe dar. Seite 1 von 5 Kommunale Handlungsmöglichkeiten im Bereich Hitzevorsorge Die Anpassung an zunehmende Hitzeperioden stellt eine klassische Querschnittsaufgabe dar. Neben dem Amt für Stadtentwicklung und dem Amt für Tiefbau und Grünflächen sind unter anderem das Gesundheitswesen, der Katastrophenschutz, die Sozialverwaltung, das Gebäudemanagement, die Stadtentwässerung sowie verschiedene externe Akteure einzubinden. Die kommunalen Handlungsmöglichkeiten lassen sich dabei grundsätzlich in drei Bereiche unterteilen: Zum einen können baulich-investive Maßnahmen umgesetzt werden. Zu nennen sind hier die Entsiegelung von Flächen, die Pflanzung klimaresilienter Bäume, Dach- und Fassadenbegrünungen, die Schaffung zusätzlicher Grün- und Aufenthaltsflächen, die Verbesserung der Beschattung öffentlicher Räume, Bereitstellung von Trinkwasserbrunnen sowie Maßnahmen der wassersensiblen Stadtentwicklung gemäß Schwammstadtprinzip. Ergänzend kommt Instrumenten der Bauleitplanung eine besondere Bedeutung zu. Durch entsprechende Festsetzungen in Bebauungsplänen können Klimaanpassungsmaßnahmen, etwa zur Begrünung, Begrenzung der Flächenversiegelung oder Regenwasserbewirtschaftung, bereits frühzeitig und verbindlich in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Zum zweiten kommen organisatorische Maßnahmen in Betracht. Hierzu gehört beispielsweise die Einrichtung respektive Bereitstellung kühler Aufenthaltsräume während Hitzeperioden, Informations- und Warnangebote sowie die Koordination verschiedener Akteure zur Unterstützung besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Darüber hinaus bilden kommunikative Maßnahmen einen wichtigen Bestandteil der Hitzevorsorge wie z.B. Hinweise zum richtigen Verhalten während Hitzeperioden, die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie zielgruppenspezifische Informationsangebote. Diese Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig. Während organisatorische und kommunikative Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können, entfalten insbesondere investive Maßnahmen ihre Wirkung langfristig. Bereits umgesetzte und laufende Maßnahmen der Stadt Düren Die Stadt Düren setzt bereits heute Maßnahmen um, die unmittelbar oder mittelbar zur Anpassung an Hitzebelastungen beitragen (2024-0377). Hierzu zählen unter anderem Informationsangebote zur Klimaanpassung und Hitzebelastung, öffentliche Trinkwasserangebote, Refill-Stationen, Förderprogramme zur Begrünung und Entsiegelung privater Grundstücke (städtisches Hof- und Fassadenprogramm im Bereich Innenstadt aktuell eingestellt; Förderung im Sanierungsgebiet Nord-Düren weiterhin möglich), verschiedene Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, Dachbegrünungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze. Darüber hinaus wurden im Rahmen des kreisweiten Klimaanpassungskonzeptes zahlreiche Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung sukzessive erfolgen soll. Hierzu zählen unter anderem die klimaangepasste Gestaltung öffentlicher Plätze und Grünflächen, die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen, die Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie Maßnahmen zur Entwicklung klimaresilienter Grünstrukturen. Auch an städtischen Liegenschaften wie Schulen, Kindertagesstätten oder Spielplätzen wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen beispielsweise Verschattungsmaßnahmen, Sonnensegel sowie weitere Optimierungen, die unmittelbar zur Verringerung von Hitzebelastungen beitragen. Seite 2 von 5 Ungeachtet der bereits umgesetzten und angestoßenen Maßnahmen bestehen im Bereich der klimaangepassten Stadtgestaltung weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Insbesondere die Vermeidung zusätzlicher Flächenversiegelungen, die Weiterentwicklung von Grünstrukturen und des innerstädtischen Baumbestandes sowie die Berücksichtigung klimaangepasster Gestaltungsansätze bei Baumaßnahmen sollen dabei weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes, Zusammenarbeit mit dem Kreis Düren und Förderzugänge Mit Beschluss des Klimaanpassungskonzeptes (2025-0317) wurde ein gemeinsamer strategischer Rahmen für die Klimaanpassung im Kreis Düren und den kreisangehörigen Kommunen geschaffen. Das Konzept unterscheidet zwischen kreisweiten Maßnahmen und solchen Maßnahmen, die spezifisch für die einzelnen Kommunen entwickelt wurden. Für die Stadt Düren wurden insbesondere die klimaangepasste Gestaltung von Platz- und Grünflächen, die Verbesserung der Regenwasserversickerung, Dach- und Fassadenbegrünungen, die Schaffung und Vernetzung von Grün- und Freiflächenkorridoren sowie die Förderung der Renaturierung von Flussläufen priorisiert. Für die Umsetzung der kreisweiten Maßnahmen wurde eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren abgeschlossen. Diese umfasst unter anderem die Fortführung des kreisweiten Klimaanpassungsmanagements. Hiervon zu unterscheiden sind die spezifisch für die Stadt Düren entwickelten und priorisierten Maßnahmen. Diese werden in eigener Zuständigkeit schrittweise umgesetzt. Dies umfasst insbesondere auch die Prüfung geeigneter Förderzugänge. Für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen stehen unterschiedliche Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung, die seitens der Stadt fortlaufend auf ihre Anwendbarkeit geprüft werden. Für mehrere Maßnahmen konnten entsprechende Förderzugänge bereits genutzt bzw. Förderanträge gestellt werden. Die Entschlammung und ökologische Aufwertung der Teichanlage Gut Weyern erfolgt unter Inanspruchnahme einer Förderung aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Für die geplante Entschlammung und Renaturierung der Teichanlage am Schloss Burgau wurde eine Projektskizze im Rahmen des Programms „KlimaRäume“ abgegeben, parallel hierzu wird außerdem eine Förderung im Programm „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa)“ beantragt. Darüber hinaus wurde für die Pflanzung klimaresilienter Bäume am Hoeschplatz und im Theodor-Heuss-Park ein Förderantrag über das Programm „Klimaanpassung im Rheinischen Revier“ gestellt. Die Nutzung geeigneter Förderprogramme soll auch bei der weiteren Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes eine zentrale Rolle einnehmen. Die Realisierung investiver Maßnahmen ist dabei regelmäßig von der Verfügbarkeit geeigneter Förderkulissen sowie den erforderlichen kommunalen Eigenanteilen und personellen Ressourcen abhängig. Neben Maßnahmen auf öffentlichen Flächen kommt perspektivisch auch der Aktivierung privater Eigentümerinnen und Eigentümer eine besondere Bedeutung zu. Die Stadt kann mit ihren eigenen Liegenschaften und Flächen eine wichtige Vorbildfunktion wahrnehmen, ein erheblicher Anteil der für Klimaanpassungsmaßnahmen grundsätzlich geeigneten Flächen befindet sich jedoch in privatem Eigentum. Um eine größere Breitenwirkung zu erzielen, sollte daher perspektivisch geprüft werden, inwieweit kommunale Unterstützungs- und Förderangebote insbesondere für Entsiegelungs- maßnahmen sowie Dach-, Fassaden- und Grundstücksbegrünungen für das gesamte Stadtgebiet geschaffen werden können. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Seite 3 von 5 Einordnung des Hitze-Checks der Deutschen Umwelthilfe Die Veröffentlichung des Hitze-Checks der Deutschen Umwelthilfe und die hohen Temperaturen der letzten Monate haben bundesweit zu einer verstärkten öffentlichen Diskussion über die Hitzebetroffenheit deutscher Städte geführt. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Hitze-Check grundsätzlich eine geeignete Orientierungshilfe dar, um Unterschiede zwischen Städten sichtbar zu machen und den Handlungsbedarf im Bereich der Klimaanpassung stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken. Gleichzeitig sind die dargestellten Ergebnisse fachlich differenziert zu betrachten. Insbesondere die Berechnung einzelner Kennzahlen basiert auf Fernerkundungsdaten und rechnerischen Annahmen, die mit entsprechenden methodischen Unsicherheiten verbunden sind. Dies gilt insbesondere für die veröffentlichten Angaben zum Baumverlust, welche keine tatsächliche Erfassung gefällter Bäume darstellen, sondern auf einer Umrechnung von Veränderungen des Beschirmungsgrades beruhen. Die Aussagekraft dieser Werte ist daher nur eingeschränkt gegeben (z.B. durch Unklarheiten über die Aufnahmezeitpunkte der Luftbildaufnahmen, unzureichende Berücksichtigung von Kompensations- maßnahmen usw.). Ungeachtet dessen verdeutlich der Hitze-Check jedoch die Wichtigkeit der notwendigen Gegenmaßnahmen. Die Sicherung und Erweiterung städtischer Grünstrukturen, die Reduzierung versiegelter Flächen sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum stellen zentrale Bausteine einer klimaangepassten Stadtentwicklung dar. Vor diesem Hintergrund werden die Ergebnisse des Hitze-Checks als zusätzlicher Anlass gesehen, die bereits beschlossenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Einordnung eines kommunalen Hitzeaktionsplanes Ein Hitzeaktionsplan stellt grundsätzlich ein geeignetes Instrument dar, organisatorische, kommunikative und investive Maßnahmen zur Hitzevorsorge systematisch zusammenzuführen. Die in einschlägigen Leitfäden empfohlenen Inhalte umfassen jedoch neben klassischen kommunalen Aufgaben in erheblichem Umfang Maßnahmen der oben genannten Akteure. Die Umsetzung dieser Maßnahmen setzt regelmäßig eine enge Zusammenarbeit dieser Akteure voraus und überschreitet vielfach die unmittelbaren Zuständigkeiten einer einzelnen Kommune. Unabhängig von der formalen Erstellung eines Hitzeaktionsplanes vertritt die Verwaltung die Ansicht, dass die weitergehende konsequente Umsetzung von organisatorischen und baulichen Maßnahmen die Wirksamkeit eines weiteren informellen Planwerkes deutlich übertrifft. Aus Sicht der Verwaltung sollte der Schwerpunkt daher weiterhin auf der Realisierung investiver und organisatorischer Maßnahmen liegen, die unmittelbar zu einer Verbesserung der Situation vor Ort beitragen. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird die bestehenden Maßnahmen zur kommunalen Hitzevorsorge kontinuierlich weiterentwickeln und hierbei insbesondere kurzfristig umsetzbare Maßnahmen prüfen. Hierzu zählen unter anderem die Ausweitung des bestehenden Refill-Netzwerkes, die Prüfung temporärer Wassersprühanlagen an stark frequentierten Standorten, zusätzliche mobile oder temporäre Beschattungselemente im öffentlichen Raum sowie die Identifizierung geeigneter kühler Aufenthaltsräume in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen. Seite 4 von 5 Parallel hierzu werden die im Klimaanpassungskonzept definierten Maßnahmen schrittweise umgesetzt und in zukünftigen Stadtentwicklungs- und Infrastrukturprojekten konsequent berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Erweiterung des Stadtgrüns, zur Verbesserung der Regenwasserbewirtschaftung sowie zur klimaresilienten Gestaltung öffentlicher Räume. Seite 5 von 5

Text aus PDF extrahiert