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Entwicklung neuer Baugebiete aus dem aktuellen Flächennutzungsplan; Antrag der Fraktionen CDU und SPD
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Düren |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Mitteilungsvorlage 2026-0299
öffentliche Sitzung
Amt für Stadtentwicklung
11.09.2026
Mitzeichnung:
Bürgermeister
10.09.2026 Mitzeichnung Ullrich, Frank Peter, Dezernat I
Dezernat
09.09.2026 Mitzeichnung Schaffert, Niels-Christian, Dezernat III
Amt
04.09.2026 Mitzeichnung Steffens, Marcus, Amt für Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
1 Rat der Stadt Düren 15.07.2026 Antrag an den Fachausschuss verwiesen
2 Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt 22.09.2026
Entwicklung neuer Baugebiete aus dem aktuellen Flächennutzungsplan;
Antrag der Fraktionen CDU und SPD
Mit Abschluss der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sind die Weichen für die künftige
Stadtentwicklung sowohl hinsichtlich der gewerblichen Entwicklung als auch der Wohnentwicklung
gestellt.
Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Düren weist rd. 64 ha neue Wohnbauflächen im
planungsrechtlichen Außenbereich aus.
Bei der Neuausweisung wurde die planerische Strategie verfolgt, in allen Ortsteilen Potenziale für
eine Wohnentwicklung zu prüfen und wenn vorhanden als Wohnbauflächen auszuweisen.
So wird zum einen die bestehende Infrastruktur ausgelastet und nicht überfordert zum anderen aber
auch die Abhängigkeit von einzelnen Eigentümern reduziert.
Bei der der Entwicklung von Bauland ist die Stadt Düren immer abhängig von der
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer. Daher ist eine konkrete Aussage, welche Flächen aus dem
neuen Flächennutzungsplan als erstes planerisch bearbeitet werden, kaum möglich.
Die Stadt Düren ist in einigen Bereichen, die im neuen Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen
dargestellt sind, in Abstimmungsprozessen mit Eigentümern und Projektentwicklern, allerdings sind
diese insbesondere aufgrund der nach wie vor schwierigen konjunkturellen Lage im Wohnungsmarkt
noch sehr zurückhaltend. Insbesondere die hohen Finanzierungs-, Bau- und Erschließungskosten im
Zusammenspiel mit in den letzten Jahren stark gestiegenen Bodenpreisen machen Neuentwicklungen
von Baugebieten zurzeit sehr herausfordernd.
Neben den neuen Wohnbaupotenzialen des Flächennutzungsplanes gibt es im Stadtgebiet Düren
zahlreiche Flächenpotenziale für eine Innenentwicklung/ Nachverdichtung.
Diese reichen von gewerblichen Brachflächen, die zur einer Wohnnutzung entwickelt werden
können, bis hin zu mindergenutzten Flächen, die durch Nachverdichtung und Umstrukturierung
weiterentwickelt werden können. Aufgrund der Dynamik im Innenbereich lassen sich die
Innenentwicklungspotenziale nur schwer flächig beziffern. Nichtsdestotrotz wurden im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes die Flächenpotenziale gesamtstädtisch auf Grundlage von
Luftbildauswertungen und Begehungen erfasst und mit rd. 70 ha identifiziert.
Hinzu kommen weitere kleine Baulücken, kurzfristig und bis dato nicht bekannte freiwerdende
Potenzialflächen sowie kleinteilige Nachverdichtungspotenziale.
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Insgesamt kann für das Stadtgebiet Düren festgestellt werden, dass ein erhebliches Potenzial für
Wohnbauentwicklung sowohl im Außenbereich/ an den Ortsrändern als auch im Innenbereich
besteht. Ähnlich wie bei der Neuentwicklung auf der „Grünen Wiese“ ist auch bei der
Nachverdichtung aktuell eine gewisse Zurückhaltung zu verzeichnen, wenngleich hier das ein oder
andere Projekt realisiert wird, da bspw. die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist und
(Klein-)Investoren den Immobilienbestand weiterentwickeln und durch Neubau ergänzen.
Insgesamt verfolgt die Stadt Düren nachfolgende Strategie, um Wohnentwicklung im Stadtgebiet zu
fördern, denn die Zurückhaltung im Wohnungsbau trifft auf eine nach wie vor hohe Nachfrage nach
(bezahlbarem) Wohnraum:
Flexible Anwendung der „Baulandstrategie“ 2023
Mit der 2023 beschlossenen Baulandstrategie hat die Stadt Düren die auch bislang verfolgte
Zusammenarbeit mit Investoren bei der Wohnentwicklung bestätigt und in einem „8-Punkte-Plan“
die „Spielregeln“ bei der Wohngebietsentwicklung insbesondere für die Aufstellung von
Bebauungsplänen festgelegt.
Die Stadt Düren verpflichtet sich, Vorhabenträger in einer kooperativen Zusammenarbeit bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen dahingehend zu unterstützen, durch das Verfahren zu führen und
das entsprechende Baurecht für neue Wohnbauprojekte zu schaffen. Die Schaffung von Baurecht
durch die Aufstellung von Bebauungsplänen ist eines der wesentlichen Steuerungs- und
Unterstützungsinstrumente, die die Stadt im Rahmen ihrer Planungshoheit nutzen kann.
Um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu stärken hat die Stadt Düren im Rahmen der
Baulandstrategie eine Quote für die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau beschlossen, die je
nach Investorenmodell eine grundstücksbezogene Quote (Erschließungsträger) oder eine
geschossflächenbezogene Quote (Bauträger) sein kann. Die Quote soll jedoch projektbezogen immer
auch flexibel gehandhabt werden, um gerade in der aktuellen Zeit keine Projektansätze zu
erschweren.
Ergänzend zur Wohngebietsentwicklung durch sogenannte Investorenmodelle und Unterstützung bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen, sieht die Baulandstrategie jedoch auch eine aktivere
Rolle der Stadt Düren bei der Wohnungsbauentwicklung vor. Insbesondere durch proaktive
Grundstückspolitik soll die Stadt in die Lage versetzt werden, Projekte zu initiieren und nach ihren
Vorstellungen zu entwickeln. Aktuelle Projektansätze sind hier bspw. die geplante
Wohnbauentwicklung Gneisenaustraße/ Grünzug-Ost, die von Seiten der Stadt umgesetzt werden
soll.
Planungsrechtliche Vorbereitung durch Bebauungsplanung
Mit der kommunalen Planungshoheit kann die Stadt Düren über Bebauungspläne die Art und
Weise der Wohnbauentwicklung steuern. Fokus bei der Aufstellung der Bebauungspläne sind die
Bereiche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Düren als Wohnbauflächen dargestellt sind.
Diese waren im Flächennutzungsplan 1999 nahezu ausgeschöpft bzw. z.T. aus unterschiedlichen
Gründen nicht mehr entwickelbar, sodass mit dem neuen Flächennutzungsplan die Flächenpotenziale
und möglichen Entwicklungsansätze deutlich erhöht werden konnten.
Aktuell befinden sich mehrere Bebauungspläne in Aufstellung.
Mit den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen werden rd. 500 WE planungsrechtlich
vorbereiten. Allerdings ist seit Ausbruch des Ukrainekrieges 2022 und den damit verbundenen
Zins- und Baukostensteigerungen eine deutliche Zurückhaltung beim Abschluss und Realisierung der
laufenden Planverfahren zu verzeichnen.
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Beschleunigungsinstrumente bei der Innenentwicklung
Das Baugesetzbuch räumt der Innenentwicklung und Nachverdichtung ein hohes Gewicht ein.
Bauplanungsrechtlich besteht der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung.
Gerade bei Innenentwicklungsprojekte kann oftmals aufgrund der umliegenden urbanen Strukturen
mehr Wohnraum pro ha geschaffen werden als am Ortsrand bzw. der grünen Wiese.
Eine Auswertung im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat gezeigt, dass bei
Nachverdichtungsprojekten rd. 80 WE pro ha geschaffen werden, wohingegen dies bei klassischen
Baugebieten auf der Grünen Wiese i.d.R. 30-40 WE sind.
Dementsprechend genießen Nachverdichtung und Innenentwicklungsprojekte eine hohe planerischen
Priorität. Allerdings sind diese oftmals mit hohem planerischem Aufwand verbunden, da die zu
Verfügung stehende Fläche begrenzt ist, die vorhandenen technische Infrastruktur z.T. nicht
ausreichen oder Restriktionen wie Altlasten, Abrisskosten, hohe Grundstückspreisvorstellungen der
Eigentümer etc. eine Entwicklung hemmen. Im Bereich der Innenentwicklung greift die Stadt Düren
sofern und sobald möglich auf das Instrument der Bebauungspläne der Innenentwicklung zurück.
Die Bebauungspläne der Innenentwicklung werden im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
i.V.m. § 13 BauGB bearbeitet, um schlanke Strukturen zu gewährleisten und planerische Hürden zu
reduzieren.
Nutzen sonstiger planungsrechtlicher Instrumente
Das Baugesetzbuch bietet unterschiedliche Möglichkeiten, Wohnungsbauvorhaben ohne die
Durchführung eines aufwendigen Bebauungsplanverfahrens bzw. Änderungsverfahrens
planungsrechtlich zu begleiten. Im Rahmen von planungsrechtlichen Befreiungen von bestehenden
Bebauungsplänen gem. § 31 BauGB nutzt die Stadt Düren die ihr möglichen Spielräume bei
Wohnvorhaben. Im Rahmen von Bauberatungen berät die Planungsabteilung im Amt für
Stadtentwicklung Bauherren und Investoren hinsichtlich der planungsrechtlichen Möglichkeiten.
Ähnlich verhält es sich für die Bereiche, für die es keinen Bebauungsplan gibt und Bauvorhaben
planungsrechtlich gem. § 34 BauGB bewertet werden.
Mit der letzten Novelle des BauGB wurden über die üblichen Wege der Befreiung gem. § 31 BauGB
und planungsrechtlichen Bewertung gem. § 34 BauGB weitere Wege der Flexibilisierung der
Regularien des BauGB für den Wohnungsbau eingeführt. Mit Grundsatzbeschluss des Rates vom
15.07.2026 bekennt sich die Stadt Düren zu einer proaktiven Anwendung der Instrumente des
sogenannten „Bau-Turbos“.
Fazit
Die Stadt Düren hat eine Vielzahl von Weichen für eine Wohnraumentwicklung im Stadtgebiet
gestellt.
Die zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Instrumente werden genutzt und von möglichen
Flexibilisierungsinstrumenten wird Gebrauch gemacht. Dies darf jedoch nicht über die nach wie vor
schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt hinwegtäuschen.
Die Baukosten sind nach wie vor hoch, die Finanzierungskosten für Bauprojekte verharren auf einem
hohen Niveau, auch die Bodenpreise tendieren traditionell nicht dazu sich nach unten zu entwickeln
und die erzielbaren und bezahlbaren Mieten sind auch begrenzt.
All dies führt nach wie vor zu einer Zurückhaltung auf dem Wohnungsmarkt und erfordern Ansätze,
die die Stadt Düren nur bedingt beeinflussen kann.
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