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Protokoll eines Ortstermins am 04.12.25; hier: Antrag der CDU-Fraktion: Einmündung Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dortmund |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
00115-25/2
10.08.2026
Stellungnahme der Verwaltung.
Fachbereich/e: Ordnungsamt
Dezernent*in / Geschäftsführer*in: Szuggat, Stefan
Verantwortlich: Siekmann, Beate
Gremium Termin Zuständigkeit Status
Bezirksvertretung Lütgendortmund 22.09.2026 Kenntnisnahme öffentlich
Tagesordnungspunkt.
Protokoll eines Ortstermins am 04.12.25; hier: Antrag der CDU-Fraktion: Einmündung
Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Protokoll eines Ortstermins vom 04.12.2025 an der Einmündung Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg
und den hierdurch erfolgten Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund (Die BV Lütgendortmund
nimmt das Protokoll des Ortstermins zur Kenntnis und bittet die Verkehrsüberwachung - auch in den
Abendstunden- den Bereich zu kontrollieren.), nehme ich wie folgt Stellung:
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes führt an der genannten Örtlichkeit in regelmäßigen
Abständen Kontrollen durch.
Für den Kreuzungsbereich Käthe-Schaub-Weg/Holtestraße liegt bereits ein Vorgang der Bezirksvertretung
aus September 2023 (Drucksache Nr. 32725-23) vor. Im Rahmen der seinerzeit veranlassten wiederholten
Kontrollen konnten keine Verstöße im Kurvenbereich festgestellt werden.
Aufgrund der erneuten Eingabe wurde der Bereich nochmals intensiv überwacht. Hierzu wurden an
folgenden Tagen Kontrollen im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 21:30 Uhr durchgeführt:
12.06.: keine Feststellungen
13.06.: Ein Fahrzeug befand sich im Kurvenbereich, wurde jedoch vor Erstellung einer Verwarnung
entfernt.
17.06.: keine Feststellungen im Kurvenbereich
18.06.: keine Feststellungen
19.06.: keine Feststellungen
23.06.: keine Feststellungen
30.06.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurde eine Verwarnung wegen Parkens
außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt.
07.07.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurden zwei Verwarnungen wegen Parkens
außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt.
14.07.: keine Feststellungen
17.07.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurden zwei Verwarnungen wegen Parkens
außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt.
00115-25/2
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Im Rahmen der vorgenannten Kontrollen wurde der angrenzende verkehrsberuhigte Bereich jeweils in die
Überwachung einbezogen. An drei Kontrolltagen wurden dort Verstöße wegen des Parkens außerhalb der
gekennzeichneten Parkflächen festgestellt. Insgesamt wurden fünf Verwarnungen wegen unzulässigen
Parkens in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt. Verstöße im Kurvenbereich konnten – mit Ausnahme
eines Einzelfalls, der vor Einleitung einer Ahndung beendet wurde – nicht festgestellt werden.
Der Bereich wird auch künftig im Rahmen der personellen Möglichkeiten in die Kontrollmaßnahmen der
Verkehrsüberwachung einbezogen.
Unabhängig hiervon besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, festgestellte Parkverstöße über
die Online-Fremdanzeige der Stadt Dortmund zu melden.
https://www.dortmund.de/services/fremdanzeige.html
Durch die Nutzung des Online-Formulars ist sichergestellt, dass alle für die Einleitung eines
rechtssicheren Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderlichen Angaben vollständig übermittelt werden.
Zudem ermöglicht das Formular eine automatisierte Übertragung der Daten in die Fachanwendung zur
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die eingehenden Fremdanzeigen werden von der zuständigen Sachbearbeitung geprüft. Anschließend
wird über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entschieden. Eine Rückmeldung an die
anzeigende Person über den weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt grundsätzlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Szuggat
Stadtrat
Text aus PDF extrahiert