Startseite › Dortmund › Antrag

Protokoll eines Ortstermins am 04.12.25; hier: Antrag der CDU-Fraktion: Einmündung Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDortmund
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

00115-25/2 10.08.2026 Stellungnahme der Verwaltung. Fachbereich/e: Ordnungsamt Dezernent*in / Geschäftsführer*in: Szuggat, Stefan Verantwortlich: Siekmann, Beate Gremium Termin Zuständigkeit Status Bezirksvertretung Lütgendortmund 22.09.2026 Kenntnisnahme öffentlich Tagesordnungspunkt. Protokoll eines Ortstermins am 04.12.25; hier: Antrag der CDU-Fraktion: Einmündung Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg Sehr geehrte Damen und Herren, zum Protokoll eines Ortstermins vom 04.12.2025 an der Einmündung Holtestraße/ Käthe-Schaub-Weg und den hierdurch erfolgten Beschluss der Bezirksvertretung Lütgendortmund (Die BV Lütgendortmund nimmt das Protokoll des Ortstermins zur Kenntnis und bittet die Verkehrsüberwachung - auch in den Abendstunden- den Bereich zu kontrollieren.), nehme ich wie folgt Stellung: Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes führt an der genannten Örtlichkeit in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch. Für den Kreuzungsbereich Käthe-Schaub-Weg/Holtestraße liegt bereits ein Vorgang der Bezirksvertretung aus September 2023 (Drucksache Nr. 32725-23) vor. Im Rahmen der seinerzeit veranlassten wiederholten Kontrollen konnten keine Verstöße im Kurvenbereich festgestellt werden. Aufgrund der erneuten Eingabe wurde der Bereich nochmals intensiv überwacht. Hierzu wurden an folgenden Tagen Kontrollen im Zeitraum zwischen 07:00 Uhr und 21:30 Uhr durchgeführt: 12.06.: keine Feststellungen 13.06.: Ein Fahrzeug befand sich im Kurvenbereich, wurde jedoch vor Erstellung einer Verwarnung entfernt. 17.06.: keine Feststellungen im Kurvenbereich 18.06.: keine Feststellungen 19.06.: keine Feststellungen 23.06.: keine Feststellungen 30.06.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurde eine Verwarnung wegen Parkens außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt. 07.07.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurden zwei Verwarnungen wegen Parkens außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt. 14.07.: keine Feststellungen 17.07.: keine Feststellungen im Kurvenbereich; zusätzlich wurden zwei Verwarnungen wegen Parkens außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt. 00115-25/2 Seite 2 Im Rahmen der vorgenannten Kontrollen wurde der angrenzende verkehrsberuhigte Bereich jeweils in die Überwachung einbezogen. An drei Kontrolltagen wurden dort Verstöße wegen des Parkens außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen festgestellt. Insgesamt wurden fünf Verwarnungen wegen unzulässigen Parkens in einem verkehrsberuhigten Bereich erteilt. Verstöße im Kurvenbereich konnten – mit Ausnahme eines Einzelfalls, der vor Einleitung einer Ahndung beendet wurde – nicht festgestellt werden. Der Bereich wird auch künftig im Rahmen der personellen Möglichkeiten in die Kontrollmaßnahmen der Verkehrsüberwachung einbezogen. Unabhängig hiervon besteht für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, festgestellte Parkverstöße über die Online-Fremdanzeige der Stadt Dortmund zu melden. https://www.dortmund.de/services/fremdanzeige.html Durch die Nutzung des Online-Formulars ist sichergestellt, dass alle für die Einleitung eines rechtssicheren Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderlichen Angaben vollständig übermittelt werden. Zudem ermöglicht das Formular eine automatisierte Übertragung der Daten in die Fachanwendung zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die eingehenden Fremdanzeigen werden von der zuständigen Sachbearbeitung geprüft. Anschließend wird über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entschieden. Eine Rückmeldung an die anzeigende Person über den weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgt grundsätzlich nicht. Mit freundlichen Grüßen Stefan Szuggat Stadtrat

Text aus PDF extrahiert