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Antrag der SPD-Fraktion; Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeDortmund
Datum2026-09-22 geplant
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03081-26 31.08.2026 Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV. Gremium Termin Zuständigkeit Status Bezirksvertretung Lütgendortmund 22.09.2026 Beschluss öffentlich Tagesordnungspunkt. Antrag der SPD-Fraktion; Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E- Scooter–Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund In nahezu allen Außenbezirken Dortmunds zeigt sich seit Monaten ein besorgniserregendes Bild, denn E-Scooter werden völlig willkürlich auf Geh- und Radwegen, in Grünanlagen oder vor Garageneinfahrten quergestellt oder einfach fallengelassen. Dies führt zu erheblichen Behinderungen und Sicherheitsrisiken insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Personen mit Kinderwagen sowie seh- oder mobilitätseingeschränkte Menschen. Darüber hinaus mehren sich Beobachtungen von massiven Regelverstößen im fließenden Verkehr. Regelmäßig werden E-Scooter vorschriftswidrig für Tandemfahrten oder teilweise sogar zu dritt genutzt. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Eigen- und Fremdgefährdung dar sondern zeigt auch, dass die bisherigen Appelle an die Eigenverantwortung wirkungslos geblieben sind. Diesem rücksichtslosen Verhalten ist durch klare, durchsetzbare Regeln Einhalt zu gebieten. Dieser Antrag spricht sich ausdrücklich nicht für ein Verbot von E-Scootern aus. Verbotspolitik greift zu kurz und wird dem Potenzial moderner Mikromobilität nicht gerecht. Es geht vielmehr darum, verbindliche Leitplanken für ein respektvolles und sozialverträgliches Verhalten im öffentlichen Raum zu etablieren. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, muss sich an Regeln halten, das gilt für Auto- und Radfahrende ebenso wie für E- Scooter Nutzerinnen und Nutzer. Wir sind davon überzeugt, dass E-Scooter ein wichtiger und zukunftsfähiger Baustein für das Gelingen der nachhaltigen Mobilitätswende in Dortmund sind. Gerade in den Stadtbezirken außerhalb des Zentrums können sie als umweltfreundliches Verkehrsmittel die sogenannte „erste und letzte Meile“ zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schließen und eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw bieten. Damit sie diese Rolle jedoch dauerhaft und mit Akzeptanz in der Bevölkerung wahrnehmen können, bedarf es 03081-26 Seite 2 geordneter Verhältnisse statt des derzeitigen Chaos. Beschlussentwurf Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein rechtsverbindliches, eindeutiges und wirksam sanktionsfähiges Regelwerk für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern im Stadtbezirk Lütgendortmund zu erarbeiten und umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: Verbindliche Parkzonen Die Ausweisung klar definierter, markierter Parkflächen an zentralen Punkten. Dies sind zum Beispiel die S-Bahnhöfe in Lütgendortmund, Germania, Kley, Oespel und Marten, der Busbahnhof in Lütgendortmund, die Bahnhöfe Lütgendortmund-Nord und Bövinghausen, die Ortskerne unserer Vororte, die Schulstandort, innerhalb der Gewerbegebiete und Einkaufszentren. Die genau Standortfestlegung sollte im folgenden Schritt zusammen mit der Bezirksvertretung erfolgen. Abstellverbote in sensiblen Bereichen In sensiblen Bereichen wie z.B. auf schmalen Geh- und Radwegen, vor Rettungswegen, Bordsteinabsenkungen an Straßenübergängen/Ampeln und Nahverkehrshaltestellen sind digitale Halte- und Parkverbotszonen (Geofencing) einzurichten. Bedingungen für die Beendigung des Mietvorgangs Technische und vertragliche Verpflichtung der Anbietenden, die Miete über die App erst dann zu beenden, wenn das Fahrzeug nachweislich (z.B. per Foto-Upload) korrekt in einer ausgewiesenen Zone abgestellt wurde. Kontrolle und Sanktionierung Die Festlegung wirksamer Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder bei Fehlverhalten im ruhenden und fließenden Verkehr. Außerdem verbindliche Vereinbarungen mit den Betreibern zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an verursachende Personen und zur raschen Entfernung vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge. Gez. Erika Wehde Fraktionssprecherin

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