Startseite › Dortmund › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion; Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-Scooter-Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dortmund |
| Datum | 2026-09-22 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
03081-26
31.08.2026
Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV.
Gremium Termin Zuständigkeit Status
Bezirksvertretung Lütgendortmund 22.09.2026 Beschluss öffentlich
Tagesordnungspunkt.
Antrag der SPD-Fraktion; Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für
die gewerbliche E-Scooter-Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund
Rechtsverbindliche, eindeutige und sanktionsfähige Regelungen für die gewerbliche E-
Scooter–Nutzung im Stadtbezirk Lütgendortmund
In nahezu allen Außenbezirken Dortmunds zeigt sich seit Monaten ein besorgniserregendes
Bild, denn E-Scooter werden völlig willkürlich auf Geh- und Radwegen, in Grünanlagen oder
vor Garageneinfahrten quergestellt oder einfach fallengelassen. Dies führt zu erheblichen
Behinderungen und Sicherheitsrisiken insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Personen
mit Kinderwagen sowie seh- oder mobilitätseingeschränkte Menschen.
Darüber hinaus mehren sich Beobachtungen von massiven Regelverstößen im fließenden
Verkehr. Regelmäßig werden E-Scooter vorschriftswidrig für Tandemfahrten oder teilweise
sogar zu dritt genutzt. Dies stellt nicht nur eine erhebliche Eigen- und Fremdgefährdung dar
sondern zeigt auch, dass die bisherigen Appelle an die Eigenverantwortung wirkungslos
geblieben sind. Diesem rücksichtslosen Verhalten ist durch klare, durchsetzbare Regeln
Einhalt zu gebieten.
Dieser Antrag spricht sich ausdrücklich nicht für ein Verbot von E-Scootern aus.
Verbotspolitik greift zu kurz und wird dem Potenzial moderner Mikromobilität nicht gerecht.
Es geht vielmehr darum, verbindliche Leitplanken für ein respektvolles und
sozialverträgliches Verhalten im öffentlichen Raum zu etablieren. Wer am Straßenverkehr
teilnimmt, muss sich an Regeln halten, das gilt für Auto- und Radfahrende ebenso wie für E-
Scooter Nutzerinnen und Nutzer.
Wir sind davon überzeugt, dass E-Scooter ein wichtiger und zukunftsfähiger Baustein für
das Gelingen der nachhaltigen Mobilitätswende in Dortmund sind. Gerade in den
Stadtbezirken außerhalb des Zentrums können sie als umweltfreundliches Verkehrsmittel
die sogenannte „erste und letzte Meile“ zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
schließen und eine attraktive Alternative zum eigenen Pkw bieten. Damit sie diese Rolle
jedoch dauerhaft und mit Akzeptanz in der Bevölkerung wahrnehmen können, bedarf es
03081-26
Seite 2
geordneter Verhältnisse statt des derzeitigen Chaos.
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich ein rechtsverbindliches, eindeutiges und
wirksam sanktionsfähiges Regelwerk für die Nutzung und das Abstellen von E-Scootern im
Stadtbezirk Lütgendortmund zu erarbeiten und umzusetzen.
Dazu gehören insbesondere:
Verbindliche Parkzonen
Die Ausweisung klar definierter, markierter Parkflächen an zentralen Punkten. Dies sind zum
Beispiel die S-Bahnhöfe in Lütgendortmund, Germania, Kley, Oespel und Marten, der
Busbahnhof in Lütgendortmund, die Bahnhöfe Lütgendortmund-Nord und Bövinghausen,
die Ortskerne unserer Vororte, die Schulstandort, innerhalb der Gewerbegebiete und
Einkaufszentren. Die genau Standortfestlegung sollte im folgenden Schritt zusammen mit
der Bezirksvertretung erfolgen.
Abstellverbote in sensiblen Bereichen
In sensiblen Bereichen wie z.B. auf schmalen Geh- und Radwegen, vor Rettungswegen,
Bordsteinabsenkungen an Straßenübergängen/Ampeln und Nahverkehrshaltestellen sind
digitale Halte- und Parkverbotszonen (Geofencing) einzurichten.
Bedingungen für die Beendigung des Mietvorgangs
Technische und vertragliche Verpflichtung der Anbietenden, die Miete über die App erst
dann zu beenden, wenn das Fahrzeug nachweislich (z.B. per Foto-Upload) korrekt in einer
ausgewiesenen Zone abgestellt wurde.
Kontrolle und Sanktionierung
Die Festlegung wirksamer Ordnungsmaßnahmen und Bußgelder bei Fehlverhalten im
ruhenden und fließenden Verkehr. Außerdem verbindliche Vereinbarungen mit den
Betreibern zur Weitergabe von Ordnungsgeldern an verursachende Personen und zur
raschen Entfernung vorschriftswidrig abgestellter Fahrzeuge.
Gez. Erika Wehde
Fraktionssprecherin
Text aus PDF extrahiert