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Antrag der CDU-Fraktion auf strategische Weiterentwicklung des Stellenplans der Stadt Coesfeld
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Coesfeld |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche
Beschlussvorlage
282/2026
Die Bürgermeisterin Dezernat I, gez. Diekmann
Federführung: Datum:
10 - Zentrale Dienste und Bürgerservice 08.09.2026
Produkt:
10.06 Internes Organisationsmanagement
10.09 Technikunterstützte Informationsverarbeitung (TuI)
10.10 Personalmanagement
Beratungsfolge: Sitzungsdatum:
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026 Vorberatung
Rat der Stadt Coesfeld 01.10.2026 Entscheidung
Antrag der CDU-Fraktion auf strategische Weiterentwicklung des Stellenplans der
Stadt Coesfeld
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2027 auf den
Umfang des Stellenplans 2026 zu begrenzen (Nullstellenplan). Neue Stellen dürfen
grundsätzlich nur stellenplanneutral eingerichtet werden. Abweichungen sind dem Rat im
Einzelfall nachvollziehbar zu begründen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für die Haushaltsjahre ab 2028 ein Konzept vorzulegen,
das aufzeigt,
• wie auf Grundlage einer Erhebung aller Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung
die Prozesse mit dem größten Digitalisierungspotenzial priorisiert und daraus ein
konkreter Maßnahmenplan entwickelt werden können,
• wie die sich daraus ergebenen Effizienzgewinne durch Digitalisierung, Künstliche
Intelligenz, Automatisierung und Prozessoptimierung systematisch erfasst und
bewertet werden,
• wie diese Effizienzgewinne künftig im Stellenplan transparent abgebildet werden
können,
• welche organisatorischen und personellen Auswirkungen hieraus entstehen sowie
• welchen prozentualen Beitrag zur Reduzierung des Stellenbedarfs und der
Personalaufwendungen ab dem Haushaltsjahr 2028 realistisch vorgeschlagen
werden kann.
Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 05.07.2026 wird gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 27 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Coesfeld vorgelegt.
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Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zielsetzung des Antrags wird begrüßt.
Zum Stand der Digitalisierung wird zunächst auf den letzten ausführlichen Bericht im Haupt- und
Finanzausschuss (Vorlage 079/2025) sowie die zugehörige Anlage zum Protokoll der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 03.04.2025 verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde an zahlreichen Themen weitergearbeitet. Insbesondere wurde das
Dokumentenmanagementsystem einschließlich elektronischer Workflows deutlich ausgebaut.
Derzeit laufen die Vorbereitungen, das System auf eine neue technische Basis zu stellen. Dies
wird weitere umfangreiche Weiterentwicklungen ermöglichen. Eine moderne technische Basis ist
in vielen Fällen zudem Voraussetzung für die Integration KI-gestützter Verfahren, die einzelne
Arbeitsvorgänge erheblich beschleunigen können.
Gleichzeitig wurden bereits verschiedene KI-gestützte Verfahren eingeführt und werden aktiv
genutzt. So kommen Sprachmodelle zur Unterstützung der Sachbearbeitenden zum Einsatz;
auch KI-gestützte Tools für die Rechtsberatung werden bereits verwendet. Daneben werden
fachspezifische Anwendungen genutzt, die beispielsweise bei der Erstellung von
Ausschreibungen oder Präsentationen unterstützen.
Zurzeit erfolgt die Einführung eines KI-gestützten Voice- und Chatbot. Dieses System beantwortet
Fragen zu Dienstleistungen der Stadtverwaltung, kann Termine buchen oder direkt zu
Mitarbeitenden weiterverbinden.
Derzeit wird auch die Einführung eines KI-gestützten Tools zur Bearbeitung von
Wohngeldanträgen geprüft. Dessen Einsatz wird voraussichtlich zu deutlichen Zeitersparnissen
führen. Vergleichbare Tools sind bereits für die Sachbearbeitung nach dem SGB XII verfügbar.
Perspektivisch werden entsprechende Softwareprodukte für immer mehr Bereiche, insbesondere
in der Leistungsverwaltung, bereitstehen.
Die Verwaltung möchte diese Entwicklungen weiter vorantreiben. Dabei sind zwei wesentliche
Herausforderungen zu bewältigen. Der erste Punkt betrifft die Verfügbarkeit und
Integrationsfähigkeit der Systeme. Diese ist grundsätzlich technisch realisierbar, erfordert jedoch
umfangreiche Vorarbeiten und kann mit erheblicher Komplexität verbunden sein. Der zweite
wesentliche Punkt ist die Einbeziehung der Mitarbeitenden in den Veränderungsprozess.
Zweifellos werden sich die Arbeitsabläufe erheblich verändern. Ziel ist dabei neben einer
Qualitätsverbesserung auch die Einsparung von Personalressourcen. Mitarbeitende müssen sich
daher gegebenenfalls auf die Übernahme anderer Tätigkeiten einstellen, damit die natürliche
Fluktuation für einen Personalabbau genutzt werden kann.
Bisher wurden neue, so auch KI-gestützte Verfahren neben ihrem Nutzen häufig nach ihrer
Verfügbarkeit eingeführt. Nicht für alle Bereiche stehen bereits einsatzfähige Lösungen zur
Verfügung. Aufgrund der rasanten Weiterentwicklung KI-gestützter Produkte wird sich dies jedoch
in kurzer Zeit ändern. Aus der Vielzahl der angebotenen Verfahren werden dann die geeigneten
Produkte auszuwählen und hinsichtlich ihres Nutzens zu bewerten sein. Voraussetzung dafür für
sind optimierte Prozesse, da die Digitalisierung von veralteten Prozessen nicht zuführend ist.
Die Neuordnung der Prozesse soll in einem strukturierten Verfahren erfolgen, welches bereits
eingeleitet wurde. Eine Prozessmanagement-Potenzialanalyse bildet dabei den Einstieg in ein
gesamtstädtisches Prozessmanagement. Ziel ist die Ermittlung der Ausgangssituation, der
vorhandenen Potenziale, der Ziele sowie der benötigten Ressourcen. Ergebnis soll ein
belastbares und individuell zugeschnittenes Umsetzungskonzept beziehungsweise eine
Roadmap für das Prozessmanagement bei der Stadt Coesfeld sein.
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Text aus PDF extrahiert