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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2025 betr. Errichtung einer ordentlichen Überführung für Fußgänger mit einer Markierung/Zebrastreifen an der viel befahrenen Blumenstraße innerhalb Waldorfs
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-30 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Zebrastreifen an der Blumenstraße im Bereich der Tankstelle, um die Querungssicherheit für Fußgänger zu verbessern und die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschloss am 20.01.2026, die Verwaltung mit einer umfassenden Prüfung eines Fußgängerüberwegs und einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beauftragen und über die Ergebnisse zu berichten.
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Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 20.01.2026
öffentlich Vorlage Nr. 735/2025-9
Stand 22.12.2025
Betreff Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2025 betr. Errichtung
einer ordentlichen Überführung für Fußgänger mit einer
Markierung/Zebrastreifen an der viel befahrenen Blumenstraße innerhalb
Waldorfs
Beschlussentwurf
Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsauftrag nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und beschließt
1. die Verwaltung mit der Prüfung eines Fußgängerüberwegs auf der Blumenstraße, im
Bereich der Tankstelle sowie einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h in dem betroffenen Bereich zu beauftragen,
2. den Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Sachverhalt
Auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. August 2025 wird Bezug
genommen.
Es wird angeregt, die Querungssituation in der Blumenstraße im Bereich der Tankstelle vor
dem Blumengeschäft Stüsser näher zu betrachten. In der Fahrbahnmitte befindet sich eine
bauliche Querungshilfe, die von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird,
unter anderem von Kundinnen und Kunden des Blumengeschäfts sowie als Zuwegung zur
Straßenbahnhaltestelle über den Guter-Hirte-Pfad.
Demnach bestehe an dieser Stelle aufgrund der bestehenden Vorfahrtsregelung zugunsten
des Kfz-Verkehrs sowie teilweise hoher Fahrgeschwindigkeiten ein erhöhtes
Sicherheitsrisiko für querende Personen. Eine klarere Regelung der Querung sowie
Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Fußgängern und zur Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit könnten demnach dazu beitragen, das Gefährdungspotenzial –
insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen – zu
verringern
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Jahr 2025 novelliert wurde. Eine wesentliche
Änderung besteht darin, dass die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen genannten Fußgängerstärken nunmehr als rechtlich unverbindliche
Empfehlungen einzuordnen sind, weshalb eine Verkehrszählung für die Umsetzung nicht
mehr zwingend erforderlich ist.
Nichtsdestotrotz müssen weiterhin rechtliche als auch individuelle örtliche Voraussetzungen
erfüllt sein, die einer umfassenden Prüfung bedürfen.
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Die bestehende Querungshilfe in der Blumenstraße stellt bereits derzeit eine wichtige
Verbindung zwischen der Stadtbahnhaltestelle und dem Ortskern dar.
Die fußläufige Wegeverbindung über die Schmiedegasse, den Guter-Hirt-Pfad und die
Dahlienstraße ermöglicht es, vom östlichen Bereich der Dahlienstraße in Richtung Ortskern
zu gelangen, ohne die Dahlienstraße selbst queren zu müssen. Eine derartige gesicherte
Querungsmöglichkeit an der LSA Blumenstraße / Dahlienstraße ist derzeit nicht vorhanden.
Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberwegs
auf der Blumenstraße grundsätzlich positiv, da hierdurch insbesondere für Schulkinder sowie
weitere schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende eine kürzere und besser gesicherte
Verbindung zwischen dem Ortskern und der Stadtbahnhaltestelle geschaffen werden könnte.
Sofern die weitere Prüfung der konkreten Verkehrsverhältnisse zu einem positiven Ergebnis
gelangt, wäre vor einer Umsetzung ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren
gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist zu
berücksichtigen, dass es sich bei der Blumenstraße um eine klassifizierte Straße in der
Baulast des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) handelt,
welcher daher im Anhörverfahren zwingend zu beteiligen ist.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: Die weitere Bearbeitung der Anregung verursacht keine
finanziellen Auswirkungen
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
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Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
Die weitere Bearbeitung der Anregung verursacht keine klimarelevanten Auswirkungen.
Anlagen zum Sachverhalt
- Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2025
735/2025-9 Seite 3 von 3
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