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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2025 betr. Errichtung einer ordentlichen Überführung für Fußgänger mit einer Markierung/Zebrastreifen an der viel befahrenen Blumenstraße innerhalb Waldorfs

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-30 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Errichtung eines Fußgängerüberwegs mit Zebrastreifen an der Blumenstraße im Bereich der Tankstelle, um die Querungssicherheit für Fußgänger zu verbessern und die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschloss am 20.01.2026, die Verwaltung mit einer umfassenden Prüfung eines Fußgängerüberwegs und einer möglichen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beauftragen und über die Ergebnisse zu berichten.

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TOP Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 20.01.2026 öffentlich Vorlage Nr. 735/2025-9 Stand 22.12.2025 Betreff Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.08.2025 betr. Errichtung einer ordentlichen Überführung für Fußgänger mit einer Markierung/Zebrastreifen an der viel befahrenen Blumenstraße innerhalb Waldorfs Beschlussentwurf Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsauftrag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt 1. die Verwaltung mit der Prüfung eines Fußgängerüberwegs auf der Blumenstraße, im Bereich der Tankstelle sowie einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in dem betroffenen Bereich zu beauftragen, 2. den Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Sachverhalt Auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. August 2025 wird Bezug genommen. Es wird angeregt, die Querungssituation in der Blumenstraße im Bereich der Tankstelle vor dem Blumengeschäft Stüsser näher zu betrachten. In der Fahrbahnmitte befindet sich eine bauliche Querungshilfe, die von zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt wird, unter anderem von Kundinnen und Kunden des Blumengeschäfts sowie als Zuwegung zur Straßenbahnhaltestelle über den Guter-Hirte-Pfad. Demnach bestehe an dieser Stelle aufgrund der bestehenden Vorfahrtsregelung zugunsten des Kfz-Verkehrs sowie teilweise hoher Fahrgeschwindigkeiten ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für querende Personen. Eine klarere Regelung der Querung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Fußgängern und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit könnten demnach dazu beitragen, das Gefährdungspotenzial – insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen – zu verringern Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Jahr 2025 novelliert wurde. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass die in den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen genannten Fußgängerstärken nunmehr als rechtlich unverbindliche Empfehlungen einzuordnen sind, weshalb eine Verkehrszählung für die Umsetzung nicht mehr zwingend erforderlich ist. Nichtsdestotrotz müssen weiterhin rechtliche als auch individuelle örtliche Voraussetzungen erfüllt sein, die einer umfassenden Prüfung bedürfen. Seite 1 von 3 Die bestehende Querungshilfe in der Blumenstraße stellt bereits derzeit eine wichtige Verbindung zwischen der Stadtbahnhaltestelle und dem Ortskern dar. Die fußläufige Wegeverbindung über die Schmiedegasse, den Guter-Hirt-Pfad und die Dahlienstraße ermöglicht es, vom östlichen Bereich der Dahlienstraße in Richtung Ortskern zu gelangen, ohne die Dahlienstraße selbst queren zu müssen. Eine derartige gesicherte Querungsmöglichkeit an der LSA Blumenstraße / Dahlienstraße ist derzeit nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund bewertet die Verwaltung die Errichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Blumenstraße grundsätzlich positiv, da hierdurch insbesondere für Schulkinder sowie weitere schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende eine kürzere und besser gesicherte Verbindung zwischen dem Ortskern und der Stadtbahnhaltestelle geschaffen werden könnte. Sofern die weitere Prüfung der konkreten Verkehrsverhältnisse zu einem positiven Ergebnis gelangt, wäre vor einer Umsetzung ein straßenverkehrsrechtliches Anhörungsverfahren gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Blumenstraße um eine klassifizierte Straße in der Baulast des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) handelt, welcher daher im Anhörverfahren zwingend zu beteiligen ist. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: Die weitere Bearbeitung der Anregung verursacht keine finanziellen Auswirkungen Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test 735/2025-9 Seite 2 von 3 Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 3. Begründung Die weitere Bearbeitung der Anregung verursacht keine klimarelevanten Auswirkungen. Anlagen zum Sachverhalt - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2025 735/2025-9 Seite 3 von 3

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