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Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 betr. Bornheims Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher machen - Bestandsaufnahme veralteter Verkehrs- und Ingenieurbauwerke

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-30 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt eine umfassende Bestandsaufnahme verkehrsrelevanter Ingenieurbauwerke und technischer Anlagen im Stadtgebiet, einschließlich Eigentumsverhältnissen, Baujahr, Zustand und einer Prioritätenliste für Sanierungen. Die Verwaltung berichtet, dass sie ihre Prüf- und Wartungspflichten erfüllt und dokumentiert, eine einheitliche Gesamtübersicht bestehe jedoch derzeit nicht und wäre ressourcenaufwendig. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschließt, den Antrag nicht weiterzuverfolgen und das bisherige Verfahren beizubehalten.

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TOP Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 30.09.2026 öffentlich Vorlage Nr. 532/2026-9 Stand 03.09.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 betr. Bornheims Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher machen - Bestandsaufnahme veralteter Verkehrs- und Ingenieurbauwerke Beschlussentwurf Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Antrag der FDP-Fraktion nicht weiter zu verfolgen. Sachverhalt Die FDP-Fraktion beantragt eine umfassende Bestandsaufnahme der im Stadtgebiet befindlichen verkehrsrelevanten technischen Anlagen und Ingenieurbauwerke, einschließlich einer Darstellung von Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnissen, Baujahr, technischem Zustand, Ersatzteilverfügbarkeit sowie einer daraus abzuleitenden Prioritätenliste für Sanierungs-, Modernisierungs- und Ersatzmaßnahmen. Zu dem beigefügten Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu den eigenen Ingenieurbauwerken der Stadt Bornheim zählen Stützwände, Brücken, Durchlässe und sonstige Ingenieurbauwerke. Für die Straßenlaternen sowie für die Lichtsignalanlagen bestehen Wartungsverträge, über die deren regelmäßige Instandhaltung und Betriebssicherheit gewährleistet wird. Auch bei den städtischen Ingenieurbauwerken nimmt die Stadt ihre Prüf- und Überwachungspflichten konsequent wahr. Die Bauwerke unterliegen festgelegten Prüfintervallen und werden entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken regelmäßig und fristgerecht geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dokumentiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet und veranlasst. Die Stadt stellt damit sicher, dass die ihr obliegenden Prüf-, Überwachungs- und Instandhaltungspflichten für ihre Anlagen und Ingenieurbauwerke ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden technischen Vorgaben wahrgenommen werden. Anlagen, bei denen sich aus den durchgeführten Prüfungen ein Abgang ergeben hätte, sind der Verwaltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht bekannt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine einheitlich aufbereitete Gesamtübersicht sämtlicher städtischer verkehrsrelevanter technischer Anlagen und Ingenieurbauwerke derzeit nicht in der beantragten Form vorliegt. Die vorhandenen Informationen und Dokumentationen werden in den jeweils zuständigen Bereichen geführt und liegen Seite 1 von 3 entsprechend der unterschiedlichen Anlagenarten nur in unterschiedlichen Dokumentationsformen vor. Dem Wunsch nach einer zusammenfassenden Übersicht über die städtischen Anlagen kann grundsätzlich Rechnung getragen werden. Eine entsprechende Zusammenstellung könnte durch die Verwaltung erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Die hierfür erforderliche Zusammenführung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen wäre allerdings mit einem zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden und könnte daher nicht kurzfristig erfolgen. Soweit sich Anlagen nicht im Eigentum bzw. in der Baulast der Stadt Bornheim befinden, obliegt deren Bewertung, Überprüfung und gegebenenfalls die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen den jeweiligen Eigentümern bzw. Baulastträgern im Rahmen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht und Haftung. Eine ergänzende Prüfung und Bewertung dieser fremden Anlagen durch die Stadt Bornheim wäre mit einem erheblichen zusätzlichen personellen und fachlichen Aufwand verbunden, der von der Verwaltung im Rahmen der derzeit vorhandenen Ressourcen nicht zu leisten ist. Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die erhebliche Ressourcen binden würde. Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung an, das bewährte Verfahren beizubehalten und den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: __________ 532/2026-9 Seite 2 von 3 Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 3. Begründung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Auswirkung verbunden. Anlagen zum Sachverhalt Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 532/2026-9 Seite 3 von 3

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