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Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 betr. Bornheims Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher machen - Bestandsaufnahme veralteter Verkehrs- und Ingenieurbauwerke
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-30 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragt eine umfassende Bestandsaufnahme verkehrsrelevanter Ingenieurbauwerke und technischer Anlagen im Stadtgebiet, einschließlich Eigentumsverhältnissen, Baujahr, Zustand und einer Prioritätenliste für Sanierungen. Die Verwaltung berichtet, dass sie ihre Prüf- und Wartungspflichten erfüllt und dokumentiert, eine einheitliche Gesamtübersicht bestehe jedoch derzeit nicht und wäre ressourcenaufwendig. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschließt, den Antrag nicht weiterzuverfolgen und das bisherige Verfahren beizubehalten.
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Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 30.09.2026
öffentlich Vorlage Nr. 532/2026-9
Stand 03.09.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 betr. Bornheims
Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher machen - Bestandsaufnahme veralteter
Verkehrs- und Ingenieurbauwerke
Beschlussentwurf
Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Antrag der FDP-Fraktion nicht weiter zu
verfolgen.
Sachverhalt
Die FDP-Fraktion beantragt eine umfassende Bestandsaufnahme der im Stadtgebiet
befindlichen verkehrsrelevanten technischen Anlagen und Ingenieurbauwerke, einschließlich
einer Darstellung von Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnissen, Baujahr, technischem
Zustand, Ersatzteilverfügbarkeit sowie einer daraus abzuleitenden Prioritätenliste für
Sanierungs-, Modernisierungs- und Ersatzmaßnahmen.
Zu dem beigefügten Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Zu den eigenen Ingenieurbauwerken der Stadt Bornheim zählen Stützwände, Brücken,
Durchlässe und sonstige Ingenieurbauwerke.
Für die Straßenlaternen sowie für die Lichtsignalanlagen bestehen Wartungsverträge, über
die deren regelmäßige Instandhaltung und Betriebssicherheit gewährleistet wird.
Auch bei den städtischen Ingenieurbauwerken nimmt die Stadt ihre Prüf- und
Überwachungspflichten konsequent wahr. Die Bauwerke unterliegen festgelegten
Prüfintervallen und werden entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken
regelmäßig und fristgerecht geprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen werden dokumentiert und
erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet und veranlasst.
Die Stadt stellt damit sicher, dass die ihr obliegenden Prüf-, Überwachungs- und
Instandhaltungspflichten für ihre Anlagen und Ingenieurbauwerke ordnungsgemäß und
entsprechend den geltenden technischen Vorgaben wahrgenommen werden. Anlagen, bei
denen sich aus den durchgeführten Prüfungen ein Abgang ergeben hätte, sind der
Verwaltung nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht bekannt.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass eine einheitlich aufbereitete Gesamtübersicht
sämtlicher städtischer verkehrsrelevanter technischer Anlagen und Ingenieurbauwerke
derzeit nicht in der beantragten Form vorliegt. Die vorhandenen Informationen und
Dokumentationen werden in den jeweils zuständigen Bereichen geführt und liegen
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entsprechend der unterschiedlichen Anlagenarten nur in unterschiedlichen
Dokumentationsformen vor.
Dem Wunsch nach einer zusammenfassenden Übersicht über die städtischen Anlagen kann
grundsätzlich Rechnung getragen werden. Eine entsprechende Zusammenstellung könnte
durch die Verwaltung erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Die
hierfür erforderliche Zusammenführung und Aufbereitung der vorhandenen Informationen
wäre allerdings mit einem zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand verbunden und
könnte daher nicht kurzfristig erfolgen.
Soweit sich Anlagen nicht im Eigentum bzw. in der Baulast der Stadt Bornheim befinden,
obliegt deren Bewertung, Überprüfung und gegebenenfalls die Durchführung von
Instandhaltungsmaßnahmen den jeweiligen Eigentümern bzw. Baulastträgern im Rahmen
der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht und Haftung.
Eine ergänzende Prüfung und Bewertung dieser fremden Anlagen durch die Stadt Bornheim
wäre mit einem erheblichen zusätzlichen personellen und fachlichen Aufwand verbunden,
der von der Verwaltung im Rahmen der derzeit vorhandenen Ressourcen nicht zu leisten ist.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Es handelt sich um eine
freiwillige Leistung, die erhebliche Ressourcen binden würde.
Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung an, das bewährte Verfahren beizubehalten und
den Antrag nicht weiter zu verfolgen.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
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Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Auswirkung verbunden.
Anlagen zum Sachverhalt
Antrag der FDP-Fraktion vom 24.07.2026
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