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Antrag der FDP-Fraktion vom 21.07.2026 betr. Einsatz von HVO100-Kraftstoff im Fuhrpark der Stadt Bornheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-09-30 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Fraktion beantragte am 21.07.2026 den Einsatz von HVO100-Kraftstoff im städtischen Fuhrpark. Nach Überprüfung durch den StadtBetrieb Bornheim verfügen nur 10 Fahrzeuge und eine Arbeitsmaschine über Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff. HVO100 ist durchschnittlich 8–9 Cent pro Liter teurer als Diesel, der Verbrauch könnte um bis zu 5 % steigen. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis; eine Umstellung wird aufgrund wirtschaftlicher Unwirtschaftlichkeit nicht empfohlen, obwohl positive CO₂-Effekte möglich wären.
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Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 30.09.2026
öffentlich Vorlage Nr. 527/2026-SBB
Stand 14.09.2026
Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 21.07.2026 betr. Einsatz von HVO100-Kraftstoff
im Fuhrpark der Stadt Bornheim
Beschlussentwurf
Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschließt, die Ausführungen zur
Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Nach Eingang des Antrags wurden sämtliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen des
StadtBetrieb Bornheim AöR auf eine Verträglichkeit mit dem HVO100-Kraftstoff überprüft.
Die Stadt Bornheim hat keine Fahrzeuge mit Dieselmotor im Einsatz (hiervon ausgenommen
sind die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr). Daher wurden diese Fahrzeuge bei der
Prüfung nicht mitberücksichtigt.
Die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr wurden ebenfalls nicht mitberücksichtigt. Laut
Aussage der Stadt Bornheim hat diese einen Generalvertrag mit der Total Energies für die
Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem gibt es, ebenfalls laut Aussage der Stadt,
kein Fahrzeug, was eine Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff hat.
Aufgrund des Altersunterschiedes der Fahrzeuge würde dies zudem für Verwirrung bei den
Kolleg*innen der Freiwilligen Feuerwehr sorgen, wenn man nicht alle Fahrzeuge gleich
betanken kann.
Bei der Prüfung der Fahrzeuge des SBB wurde festgestellt, dass insgesamt 10 Fahrzeuge
und eine Arbeitsmaschine eine Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff haben. Weitere
Anfragen bei Herstellern blieben bis zum Vorlagenschluss unbeantwortet.
Um die Fahrzeuge mit diesem Kraftstoff zu betanken, muss sich der SBB mit der
Westfalentankstelle in Verbindung setzen und ein Kundenkonto eröffnen. Hierüber kann man
den Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge bestellen, mit denen man dann dort vor Ort
tanken kann.
Ein Preisvergleich von HVO100 zu herkömmlichem Dieselkraftstoff zeigt, dass HVO100 im
Schnitt 8 Cent pro Liter teurer ist als Diesel.
Im Vergleich zur OIL-Tankstelle in Waldorf, an welcher der SBB seinen gesamten Fuhrpark
tankt, sind es sogar 9 Cent pro Liter.
Aufgrund der geringeren Dichte des Kraftstoffs kann der Verbrauch des Fahrzeugs bei einer
Umstellung auf HVO100 außerdem um bis zu 5% steigen.
Daher ist die Wirtschaftlichkeit an dieser Stelle zu verneinen.
Eine Umstellung der Fahrzeuge auf HVO100 hätte, im Hinblick auf die CO²-Bilanz der Stadt
Bornheim, positive Auswirkungen.
Um ein genaues Bild zu bekommen, müsste man jedes Fahrzeug einzeln betrachten.
Allerdings werden von u.a. dem ADAC Einsparungen von
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LebenszyklusTreibhausgasemissionen von bis zu 90% genannt. Allerdings kommt es hierbei
auch auf den Ausgangsstoff, die Herstellung und den Transport des Kraftstoffes an. Die
Bezeichnung „HVO“ sagt zunächst nichts darüber aus, ob der Kraftstoff aus Altspeiseöl,
tierischen Reststoffen, Palmöl oder sogar fossilen Ausgangsstoffen hergestellt wurde.
Welche Umweltwirkung erzielt wird, hängt maßgeblich vom Rohstoff ab.
Zusammenfassend ist der SBB der Auffassung, dass eine Umstellung auf HVO100 derzeit,
insbesondere aus den wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht verfolgt werden sollte.
Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: __________
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3.
Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
positiv
negativ
→ weiter bei 3.
3. Begründung
Siehe Sachverhalt
527/2026-SBB Seite 2 von 2
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