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Antrag der FDP-Fraktion vom 21.07.2026 betr. Einsatz von HVO100-Kraftstoff im Fuhrpark der Stadt Bornheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-30 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragte am 21.07.2026 den Einsatz von HVO100-Kraftstoff im städtischen Fuhrpark. Nach Überprüfung durch den StadtBetrieb Bornheim verfügen nur 10 Fahrzeuge und eine Arbeitsmaschine über Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff. HVO100 ist durchschnittlich 8–9 Cent pro Liter teurer als Diesel, der Verbrauch könnte um bis zu 5 % steigen. Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis; eine Umstellung wird aufgrund wirtschaftlicher Unwirtschaftlichkeit nicht empfohlen, obwohl positive CO₂-Effekte möglich wären.

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TOP Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss 30.09.2026 öffentlich Vorlage Nr. 527/2026-SBB Stand 14.09.2026 Betreff Antrag der FDP-Fraktion vom 21.07.2026 betr. Einsatz von HVO100-Kraftstoff im Fuhrpark der Stadt Bornheim Beschlussentwurf Der Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsausschuss beschließt, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Sachverhalt Nach Eingang des Antrags wurden sämtliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen des StadtBetrieb Bornheim AöR auf eine Verträglichkeit mit dem HVO100-Kraftstoff überprüft. Die Stadt Bornheim hat keine Fahrzeuge mit Dieselmotor im Einsatz (hiervon ausgenommen sind die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr). Daher wurden diese Fahrzeuge bei der Prüfung nicht mitberücksichtigt. Die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr wurden ebenfalls nicht mitberücksichtigt. Laut Aussage der Stadt Bornheim hat diese einen Generalvertrag mit der Total Energies für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem gibt es, ebenfalls laut Aussage der Stadt, kein Fahrzeug, was eine Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff hat. Aufgrund des Altersunterschiedes der Fahrzeuge würde dies zudem für Verwirrung bei den Kolleg*innen der Freiwilligen Feuerwehr sorgen, wenn man nicht alle Fahrzeuge gleich betanken kann. Bei der Prüfung der Fahrzeuge des SBB wurde festgestellt, dass insgesamt 10 Fahrzeuge und eine Arbeitsmaschine eine Herstellerfreigabe für diesen Kraftstoff haben. Weitere Anfragen bei Herstellern blieben bis zum Vorlagenschluss unbeantwortet. Um die Fahrzeuge mit diesem Kraftstoff zu betanken, muss sich der SBB mit der Westfalentankstelle in Verbindung setzen und ein Kundenkonto eröffnen. Hierüber kann man den Tankkarten für die einzelnen Fahrzeuge bestellen, mit denen man dann dort vor Ort tanken kann. Ein Preisvergleich von HVO100 zu herkömmlichem Dieselkraftstoff zeigt, dass HVO100 im Schnitt 8 Cent pro Liter teurer ist als Diesel. Im Vergleich zur OIL-Tankstelle in Waldorf, an welcher der SBB seinen gesamten Fuhrpark tankt, sind es sogar 9 Cent pro Liter. Aufgrund der geringeren Dichte des Kraftstoffs kann der Verbrauch des Fahrzeugs bei einer Umstellung auf HVO100 außerdem um bis zu 5% steigen. Daher ist die Wirtschaftlichkeit an dieser Stelle zu verneinen. Eine Umstellung der Fahrzeuge auf HVO100 hätte, im Hinblick auf die CO²-Bilanz der Stadt Bornheim, positive Auswirkungen. Um ein genaues Bild zu bekommen, müsste man jedes Fahrzeug einzeln betrachten. Allerdings werden von u.a. dem ADAC Einsparungen von Seite 1 von 2 LebenszyklusTreibhausgasemissionen von bis zu 90% genannt. Allerdings kommt es hierbei auch auf den Ausgangsstoff, die Herstellung und den Transport des Kraftstoffes an. Die Bezeichnung „HVO“ sagt zunächst nichts darüber aus, ob der Kraftstoff aus Altspeiseöl, tierischen Reststoffen, Palmöl oder sogar fossilen Ausgangsstoffen hergestellt wurde. Welche Umweltwirkung erzielt wird, hängt maßgeblich vom Rohstoff ab. Zusammenfassend ist der SBB der Auffassung, dass eine Umstellung auf HVO100 derzeit, insbesondere aus den wirtschaftlichen Gesichtspunkten, nicht verfolgt werden sollte. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: __________ Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 3. Begründung Siehe Sachverhalt 527/2026-SBB Seite 2 von 2

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