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Antrag der UWG-Fraktion vom 29.07.2026 betr. Hitzeschutzkonzept für Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-09-29 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die UWG-Fraktion beantragt am 29. Juli 2026 ein umfassendes Hitzeschutzkonzept für städtische Bornheimer Schulen und Kitas mit Bestandsaufnahme, Priorisierung und Maßnahmen. Das Konzept soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen (passive und bauliche Verbesserungen, ggf. aktive Kühlung) beinhalten und bis Q4 2026 vorgelegt werden. Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragte die Verwaltung, die Erstellung zu prüfen.

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Dokument

Extrahierter Text

TOP Jugendhilfeausschuss 23.09.2026 Ausschuss für Schule und Sport 29.09.2026 öffentlich Vorlage Nr. 542/2026-12 Stand 30.07.2026 Betreff Antrag der UWG-Fraktion vom 29.07.2026 betr. Hitzeschutzkonzept für Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen Beschlussentwurf Jugendhilfeausschuss Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Sport wie folgt zu beschließen: siehe Beschlussvorlage Ausschuss für Schule und Sport. Beschlussentwurf Ausschuss für Schule und Sport Der Ausschuss für Schule und Sport beauftragt die Verwaltung, die Erstellung eines umfangreichen Hitzeschutzkonzeptes für Schulen und Kitas zu prüfen. Dieses soll eine Bestandsaufnahme, Priorisierungen, einen Zeitplan sowie Maßnahmen organisatorischer und baulicher Art beinhalten. Sachverhalt Die UWG-Fraktion beantragt am 29. Juli. 2026 ein umfangreiches Hitzeschutzkonzept mit einer Prioritätenliste für Bornheimer Schulen und Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft zu erarbeiten. Grundlage soll eine Bestandsaufnahme der Hitzebelastung mit anschließender Priorisierung der besonders betroffenen Standorte sein. Das Konzept soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umfassen, wobei passive Maßnahmen wie Verschattung, Sonnenschutz, Lüftung, Begrünung und bauliche Verbesserungen auszuschöpfen sind; bei Bedarf ist auch eine energieeffiziente aktive Kühlung zu prüfen. Das Konzept einschließlich Prioritätenliste, Zeitplan, Kosten und Fördermöglichkeiten soll den zuständigen Ausschüssen spätestens im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden. An besonders belasteten Standorten sollen erste Maßnahmen bereits vor der Hitzeperiode 2027 umgesetzt werden. Die Verwaltung schließt sich der UWG-Fraktion an: Die zunehmende Häufigkeit und Intensität von Hitzeperioden stellt Kitas und Schulen vor wachsende Herausforderungen. Für die Einrichtungen ist der Hitzeschutz von besonderer Bedeutung, da aufgrund der langen täglichen Betreuungszeiten eine verlässliche Betreuung auch während ausgeprägter Hitzeperioden gewährleistet werden muss. Gleichzeitig werden insbesondere im U3-Bereich besonders sensible und schutzbedürftige Kinder betreut. Dies gilt in besonderem Maße für Schlaf-, Ruhe- und Rückzugssituationen. Daher hat die Verwaltung die Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und der fachlichen bzw. arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben kontinuierlich weiterentwickelt. Hitzeschutz ist unmittelbar eine Frage des Gesundheits- und Kinderschutzes sowie der Sicherstellung einer verlässlichen Betreuung und von Lernbedingungen. Seite 1 von 3 Entsprechend den bestehenden Empfehlungen und Vorgaben wurde in den vergangenen Jahren bereits vieles umgesetzt. In den Einrichtungen werden, soweit es die räumlichen und baulichen Gegebenheiten zulassen, unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen umgesetzt: frühzeitiges intensives Lüften und anschließendes Schließen bzw. Verdunkeln der Räume, konsequente Nutzung vorhandener Verschattungsmöglichkeiten, Anpassung des Tagesablaufs und Verlagerung von Außenaktivitäten in die kühleren Morgenstunden, Berücksichtigung des UV-Schutzes und der jeweiligen Wetterlage, ausreichende Trinkangebote, leichte Mahlzeiten, angepasste Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, Sensibilisierung und Einbeziehung der Eltern, beispielsweise hinsichtlich geeigneter Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutz, bereits erfolgte bzw. laufende bauliche Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft, beispielsweise Rollläden, Jalousien und weitere Verschattungsmöglichkeiten. Damit sind wesentliche organisatorische und passive Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt, die im Antrag benannt werden. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre allerdings gezeigt, dass diese Maßnahmen bei extremen Temperaturen an einzelnen Standorten nicht mehr ausreichen. Hinzu kommt, dass bei hohen Außentemperaturen und einem hohen UV-Index gerade während der Mittagsstunden auch der Außenbereich keine geeignete dauerhafte Ausweichmöglichkeit darstellt. Gerade für U3-Kinder sowie für Schlaf-, Ruhe- und Rückzugsbereiche müssen deshalb auch während extremer Hitze gesundheitlich vertretbare Bedingungen gewährleistet werden können. Es wurde daher kurzfristig reagiert und eine aktive Kühlung umgesetzt. Der akute Bedarf wurde ermittelt und 20 mobile Klimageräte wurden gezielt in besonders belasteten bzw. sensiblen Bereichen eingesetzt, und zwar in insgesamt 46 Gruppen in den städtischen Einrichtungen, davon knapp die Hälfte in U3-Gruppen. Die mobilen Klimageräte stellen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen eine notwendige und wirksame Lösung dar. Dort, wo Lüften, Verdunkelung und Verschattung an ihre Grenzen stoßen, ermöglichen sie eine tatsächliche Reduzierung der Raumtemperatur. Die Klimageräte stehen dabei nicht für sich allein, sondern sind Bestandteil eines mehrstufigen Hitzeschutzes. Für die kommenden Haushaltsjahre sind weitere Bedarfe für mobile Klimageräte berücksichtigt, um insbesondere an stark belasteten Standorten sowie in sensiblen U3-, Schlaf-, Ruhe- und Rückzugsbereichen weiter bedarfsgerecht nachsteuern zu können. Zu den oben genannten organisatorischen Maßnahmen kommen die passive und bauliche Verschattung, Begrünung und weitere Maßnahmen der Klimaanpassung hinzu. Diese sichern langfristig eine Anpassung an die veränderten Klimabedingungen und die Herausforderungen durch zunehmende Hitzeperioden. Sie sind bereits im Klimaanpassungskonzept als Maßnahmen aufgeführt oder werden bei Sanierungsprojekten oder Neubauten im Hochbau berücksichtigt. In diesem Jahr ist die Pflanzung von 30 neuen Bäumen zur Verschattung in hitzebelasteten Bereichen von Kitas und Schulhöfen geplant. Die Verwaltung begrüßt generell die Idee eines übergreifenden Hitzeschutzkonzepts, sieht sich aber in der konkreten Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen bereits auf einem guten Wege. Viele der Anforderungen sind Vorgaben, z.B. des Arbeitsschutzes oder Unfallkasse, die ohnehin umgesetzt werden müssen. Daher gibt die Verwaltung zu bedenken, dass ein solches übergeordnetes Hitzeschutzkonzept mit einem erheblichen verwaltungsinternen Aufwand verbunden ist - nicht nur bei der Begleitung zur Erstellung des Hitzeschutzkonzepts, sondern auch bei der Koordination. Dies betrifft insbesondere Amt 13 (Schulen, Kindergärten), aber auch andere Fachämter (Hochbau, Gebäudewirtschaft, Außenanlagen). Zudem muss die Konzepterstellung (einschließlich Bestandsaufnahme, Priorisierung und Umsetzungsfahrplan) beauftragt werden. Im nächsten Schritt muss dann der Aufwand für die Umsetzung der entsprechenden Anpassungen in den Gebäuden oder dem Außengelände ermittelt werden, d. h. es sind weitere umfangreichere 542/2026-12 Seite 2 von 3 Kostenschätzungen und Vorbereitungen notwendig. Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: Mit dem Prüfauftrag geht die Ermittlung der internen Personalressourcen sowie die Kosten für die Erstellung eines umfangreichen Hitzeschutzkonzepts für Bornheimer Schulen und Kitas einher. Diese müssten bei einem positiven Beschluss im Haushalt abgebildet werden. Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 3. Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. → weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist positiv negativ → weiter bei 3. 3. Begründung - 542/2026-12 Seite 3 von 3

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