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Antrag auf barrierefreie akustische Fahrgastinformationen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Frankfurt am Main |
| Datum | 2026-09-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) beantragt, dass der Magistrat gemeinsam mit VGF und traffiQ ein verbindliches Konzept für zuverlässige akustische Fahrgastinformationen an allen Frankfurter U-Bahn-Stationen entwickelt. Das Konzept soll technische Überwachung, sofortige Ersatzlösungen bei Ausfällen, redundante Informationswege, verbindliche Reparaturzeiten und die Einbindung von Behindertenverbänden umfassen. Ein Beschluss ist noch nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Anregung der KAV vom 14.09.2026, K 2 Betreff: Antrag auf barrierefreie akustische
Fahrgastinformationen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und
Ausländerinnenvertretung (KAV) der 5. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung
vom 14.09.2026 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu
beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam
mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), traffiQ sowie
gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen ein verbindliches Konzept zur
Sicherstellung einer durchgehend verfügbaren akustischen Fahrgastinformation an
sämtlichen Frankfurter U-Bahn-Stationen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft
und umgesetzt werden: 1. Verlässliche Funktionsfähigkeit der akustischen
Fahrgastinformation An allen
U-Bahn-Stationen muss gewährleistet sein, dass einfahrende U-Bahn-Linien und
ihre Fahrtrichtung für blinde und sehbehinderte Fahrgäste eindeutig und
rechtzeitig akustisch erkennbar sind. 2. Automatische technische Überwachung der
Anlagen Die vorhandenen
Ansage- und Lautsprecheranlagen sollen technisch so überwacht werden, dass
Störungen und Ausfälle automatisch an eine zuständige Betriebs- oder Leitstelle
gemeldet werden. Es darf nicht davon abhängen, dass ein betroffener Fahrgast
einen Defekt zunächst bemerkt, recherchiert und anschließend selbst meldet.
3. Sofortige barrierefreie
Ersatzlösung bei Ausfall Fällt eine akustische Anlage aus, muss ab
Bekanntwerden beziehungsweise automatischer Erkennung des Ausfalls unverzüglich
eine gleichwertige Ersatzinformation bereitgestellt werden. Ein mehrtägiger
Zeitraum ohne barrierefreie Information ist nicht akzeptabel. 4. Außenansagen durch
U-Bahn-Fahrzeuge als kurzfristige Ersatzmaßnahme Als kurzfristig umsetzbare Lösung soll geprüft
werden, ob die Leitstelle bei Ausfall einer Stationsansage sämtliche
Fahrerinnen und Fahrer der betroffenen Linien automatisch beziehungsweise über
den Betriebsfunk informieren kann. Beim Halt an der betreffenden Station soll
dann über die Außenlautsprecher des Fahrzeugs mindestens die Liniennummer und
die Fahrtrichtung angesagt werden, beispielsweise: "U2 Richtung Bad Homburg-Gonzenheim." 5. Weitere redundante
Informationswege Zusätzlich
sollen weitere technisch geeignete Ersatzmöglichkeiten geprüft werden,
beispielsweise: *
automatisierte Außenansagen direkt am Fahrzeug, * fernsteuerbare Lautsprecherdurchsagen aus
einer Betriebszentrale, * mobile oder fest installierte
Ersatzlautsprecher, *
digitale Störungserkennung mit automatischer Weiterleitung an die
Leitstelle, *
barrierefreie Echtzeitinformationen über geeignete Smartphone-Anwendungen als
ergänzender, jedoch nicht alleiniger Informationsweg. 6. Verbindliche Reaktions- und Reparaturzeiten
Für Störungen
barrierefreiheitsrelevanter Anlagen sollen verbindliche Prioritäten sowie
nachvollziehbare Reaktions- und Reparaturfristen eingeführt werden. Ausfälle
akustischer Fahrgastinformationen sind nicht lediglich als Komfortstörung,
sondern als Einschränkung der selbstständigen Mobilität sensorisch
beeinträchtigter Fahrgäste zu behandeln. 7. Dokumentation und Auswertung von Störungen Es soll geprüft werden, ob Ausfälle
barrierefreiheitsrelevanter Anlagen zentral dokumentiert und regelmäßig
ausgewertet werden können. Ziel soll sein, wiederkehrende Störungen frühzeitig
zu erkennen und dauerhaft zu beheben. 8. Einbindung von Betroffenenverbänden Bei der Entwicklung des Konzeptes
sollen insbesondere der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen sowie weitere
einschlägige Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen
werden. 9. Finanzierung und
Prioritätensetzung Der
Magistrat wird gebeten darzustellen, welche finanziellen Mittel erforderlich
wären, um ein technisch redundantes und dauerhaft zuverlässiges System zur
akustischen Fahrgastinformation aufzubauen und instand zu halten. Dabei soll
geprüft werden, welche bestehenden Investitions-, Digitalisierungs- oder
Infrastrukturmittel hierfür genutzt werden können. Begründung: Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind bei
der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in besonderem Maße auf
akustische Informationen angewiesen. Sehende Fahrgäste können auf Anzeigen,
Zugzielanzeiger oder Fahrzeugbeschriftungen zurückgreifen. Für einen
vollblinden Menschen existieren diese Informationswege nicht. Fällt eine akustische Ansage an einer U-Bahn-Station
aus, fehlt deshalb nicht lediglich eine zusätzliche Komfortfunktion. Es fehlt
ein elementarer Bestandteil der selbstständigen Orientierung. An Stationen, an
denen mehrere Linien vom selben Bahnsteig verkehren, kann eine blinde Person
ohne akustische Information oftmals nicht erkennen, welche U-Bahn gerade
einfährt und in welche Richtung sie fährt. Eine rein visuelle Ersatzinformation wie der Hinweis,
das Zugschild zu beachten, stellt für blinde Menschen keine Ersatzlösung
dar. Ebenso wenig darf Barrierefreiheit
davon abhängen, ob zufällig andere Fahrgäste auf dem Bahnsteig stehen, ob diese
Zeit haben, ob sie angesprochen werden möchten oder ob sie überhaupt antworten.
Die Unterstützung durch andere Menschen ist wertvoll, darf aber niemals den
strukturellen barrierefreien Informationszugang ersetzen. Blinde Menschen führen - wie alle anderen Menschen
auch - ein selbstständiges Leben. Sie fahren zur Arbeit, zu Arztterminen, zu
politischen oder ehrenamtlichen Verpflichtungen, holen Kinder von Schule oder
Betreuung ab und müssen Termine einhalten. Es ist deshalb nicht hinnehmbar,
dass bei einem technischen Ausfall zunächst über Tage auf eine Reparatur
gewartet werden muss und in dieser Zeit keinerlei gleichwertige
Ersatzinformation bereitgestellt wird. Gerade in einer internationalen und vielfältigen
Stadt wie Frankfurt betrifft dieses Problem selbstverständlich auch blinde und
sehbehinderte Menschen mit Migrationsgeschichte. Bestehende Sprachbarrieren
können die Unsicherheit bei fehlenden oder nicht zugänglichen
Fahrgastinformationen zusätzlich verstärken und dadurch die selbstständige
Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen noch weiter
erschweren. Gerade moderne Verkehrsunternehmen
verfügen über Leitstellen, Fahrzeugfunk und digital vernetzte Betriebsabläufe.
Es erscheint daher technisch grundsätzlich realistisch, bei Ausfall einer
Stationsanlage kurzfristig beispielsweise die Fahrerinnen und Fahrer einer
betroffenen Linie zu informieren und Außenansagen am Fahrzeug als
Übergangslösung einzusetzen. Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die
Aufgabenträger, die Belange von Menschen mit Mobilitäts- oder sensorischen
Einschränkungen mit dem Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit zu
berücksichtigen. Als gesetzliches Ziel wurde hierfür bereits der 1. Januar 2022
genannt, soweit keine konkret begründeten Ausnahmen bestehen. Barrierefreie
Fahrgastinformation ist somit kein freiwilliger Zusatzservice, sondern
Bestandteil gleichberechtigter Mobilität. Frankfurt versteht sich als internationale und
inklusive Stadt. Dies muss sich auch darin zeigen, dass Menschen mit
Behinderung nicht ständig selbst darum kämpfen müssen, Informationen zu
erhalten, die für andere Fahrgäste selbstverständlich verfügbar sind. Barrierefreiheit darf nicht von der
Hilfsbereitschaft, der Zeit oder der Anwesenheit anderer Menschen abhängen. Sie
muss Bestandteil des Systems selbst sein. Blinde Menschen haben dasselbe Recht auf Information,
Mobilität und selbstständige Teilhabe wie sehende Menschen. Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Mobilität
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket:
16.09.2026
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