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Antrag auf barrierefreie akustische Fahrgastinformationen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFrankfurt am Main
Datum2026-09-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) beantragt, dass der Magistrat gemeinsam mit VGF und traffiQ ein verbindliches Konzept für zuverlässige akustische Fahrgastinformationen an allen Frankfurter U-Bahn-Stationen entwickelt. Das Konzept soll technische Überwachung, sofortige Ersatzlösungen bei Ausfällen, redundante Informationswege, verbindliche Reparaturzeiten und die Einbindung von Behindertenverbänden umfassen. Ein Beschluss ist noch nicht dokumentiert.

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Extrahierter Text

Anregung der KAV vom 14.09.2026, K 2 Betreff: Antrag auf barrierefreie akustische Fahrgastinformationen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 5. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 14.09.2026 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen:   Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF), traffiQ sowie gegebenenfalls weiteren zuständigen Stellen ein verbindliches Konzept zur Sicherstellung einer durchgehend verfügbaren akustischen Fahrgastinformation an sämtlichen Frankfurter U-Bahn-Stationen zu entwickeln und umzusetzen.   Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden:   1. Verlässliche Funktionsfähigkeit der akustischen Fahrgastinformation An allen U-Bahn-Stationen muss gewährleistet sein, dass einfahrende U-Bahn-Linien und ihre Fahrtrichtung für blinde und sehbehinderte Fahrgäste eindeutig und rechtzeitig akustisch erkennbar sind. 2. Automatische technische Überwachung der Anlagen Die vorhandenen Ansage- und Lautsprecheranlagen sollen technisch so überwacht werden, dass Störungen und Ausfälle automatisch an eine zuständige Betriebs- oder Leitstelle gemeldet werden. Es darf nicht davon abhängen, dass ein betroffener Fahrgast einen Defekt zunächst bemerkt, recherchiert und anschließend selbst meldet. 3. Sofortige barrierefreie Ersatzlösung bei Ausfall Fällt eine akustische Anlage aus, muss ab Bekanntwerden beziehungsweise automatischer Erkennung des Ausfalls unverzüglich eine gleichwertige Ersatzinformation bereitgestellt werden. Ein mehrtägiger Zeitraum ohne barrierefreie Information ist nicht akzeptabel. 4. Außenansagen durch U-Bahn-Fahrzeuge als kurzfristige Ersatzmaßnahme Als kurzfristig umsetzbare Lösung soll geprüft werden, ob die Leitstelle bei Ausfall einer Stationsansage sämtliche Fahrerinnen und Fahrer der betroffenen Linien automatisch beziehungsweise über den Betriebsfunk informieren kann. Beim Halt an der betreffenden Station soll dann über die Außenlautsprecher des Fahrzeugs mindestens die Liniennummer und die Fahrtrichtung angesagt werden, beispielsweise: "U2 Richtung Bad Homburg-Gonzenheim." 5. Weitere redundante Informationswege Zusätzlich sollen weitere technisch geeignete Ersatzmöglichkeiten geprüft werden, beispielsweise:   * automatisierte Außenansagen direkt am Fahrzeug,   * fernsteuerbare Lautsprecherdurchsagen aus einer Betriebszentrale,   * mobile oder fest installierte Ersatzlautsprecher,   * digitale Störungserkennung mit automatischer Weiterleitung an die Leitstelle,   * barrierefreie Echtzeitinformationen über geeignete Smartphone-Anwendungen als ergänzender, jedoch nicht alleiniger Informationsweg. 6. Verbindliche Reaktions- und Reparaturzeiten Für Störungen barrierefreiheitsrelevanter Anlagen sollen verbindliche Prioritäten sowie nachvollziehbare Reaktions- und Reparaturfristen eingeführt werden. Ausfälle akustischer Fahrgastinformationen sind nicht lediglich als Komfortstörung, sondern als Einschränkung der selbstständigen Mobilität sensorisch beeinträchtigter Fahrgäste zu behandeln. 7. Dokumentation und Auswertung von Störungen Es soll geprüft werden, ob Ausfälle barrierefreiheitsrelevanter Anlagen zentral dokumentiert und regelmäßig ausgewertet werden können. Ziel soll sein, wiederkehrende Störungen frühzeitig zu erkennen und dauerhaft zu beheben. 8. Einbindung von Betroffenenverbänden Bei der Entwicklung des Konzeptes sollen insbesondere der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen sowie weitere einschlägige Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden. 9. Finanzierung und Prioritätensetzung Der Magistrat wird gebeten darzustellen, welche finanziellen Mittel erforderlich wären, um ein technisch redundantes und dauerhaft zuverlässiges System zur akustischen Fahrgastinformation aufzubauen und instand zu halten. Dabei soll geprüft werden, welche bestehenden Investitions-, Digitalisierungs- oder Infrastrukturmittel hierfür genutzt werden können.     Begründung: Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sind bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in besonderem Maße auf akustische Informationen angewiesen. Sehende Fahrgäste können auf Anzeigen, Zugzielanzeiger oder Fahrzeugbeschriftungen zurückgreifen. Für einen vollblinden Menschen existieren diese Informationswege nicht.   Fällt eine akustische Ansage an einer U-Bahn-Station aus, fehlt deshalb nicht lediglich eine zusätzliche Komfortfunktion. Es fehlt ein elementarer Bestandteil der selbstständigen Orientierung. An Stationen, an denen mehrere Linien vom selben Bahnsteig verkehren, kann eine blinde Person ohne akustische Information oftmals nicht erkennen, welche U-Bahn gerade einfährt und in welche Richtung sie fährt.   Eine rein visuelle Ersatzinformation wie der Hinweis, das Zugschild zu beachten, stellt für blinde Menschen keine Ersatzlösung dar.   Ebenso wenig darf Barrierefreiheit davon abhängen, ob zufällig andere Fahrgäste auf dem Bahnsteig stehen, ob diese Zeit haben, ob sie angesprochen werden möchten oder ob sie überhaupt antworten. Die Unterstützung durch andere Menschen ist wertvoll, darf aber niemals den strukturellen barrierefreien Informationszugang ersetzen.   Blinde Menschen führen - wie alle anderen Menschen auch - ein selbstständiges Leben. Sie fahren zur Arbeit, zu Arztterminen, zu politischen oder ehrenamtlichen Verpflichtungen, holen Kinder von Schule oder Betreuung ab und müssen Termine einhalten. Es ist deshalb nicht hinnehmbar, dass bei einem technischen Ausfall zunächst über Tage auf eine Reparatur gewartet werden muss und in dieser Zeit keinerlei gleichwertige Ersatzinformation bereitgestellt wird.   Gerade in einer internationalen und vielfältigen Stadt wie Frankfurt betrifft dieses Problem selbstverständlich auch blinde und sehbehinderte Menschen mit Migrationsgeschichte. Bestehende Sprachbarrieren können die Unsicherheit bei fehlenden oder nicht zugänglichen Fahrgastinformationen zusätzlich verstärken und dadurch die selbstständige Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe dieser Menschen noch weiter erschweren.   Gerade moderne Verkehrsunternehmen verfügen über Leitstellen, Fahrzeugfunk und digital vernetzte Betriebsabläufe. Es erscheint daher technisch grundsätzlich realistisch, bei Ausfall einer Stationsanlage kurzfristig beispielsweise die Fahrerinnen und Fahrer einer betroffenen Linie zu informieren und Außenansagen am Fahrzeug als Übergangslösung einzusetzen.   Das Personenbeförderungsgesetz verpflichtet die Aufgabenträger, die Belange von Menschen mit Mobilitäts- oder sensorischen Einschränkungen mit dem Ziel einer vollständigen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Als gesetzliches Ziel wurde hierfür bereits der 1. Januar 2022 genannt, soweit keine konkret begründeten Ausnahmen bestehen. Barrierefreie Fahrgastinformation ist somit kein freiwilliger Zusatzservice, sondern Bestandteil gleichberechtigter Mobilität.   Frankfurt versteht sich als internationale und inklusive Stadt. Dies muss sich auch darin zeigen, dass Menschen mit Behinderung nicht ständig selbst darum kämpfen müssen, Informationen zu erhalten, die für andere Fahrgäste selbstverständlich verfügbar sind.   Barrierefreiheit darf nicht von der Hilfsbereitschaft, der Zeit oder der Anwesenheit anderer Menschen abhängen. Sie muss Bestandteil des Systems selbst sein.   Blinde Menschen haben dasselbe Recht auf Information, Mobilität und selbstständige Teilhabe wie sehende Menschen.     Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Inklusion Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 16.09.2026

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