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Sozialer Wohnraum - Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen (Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 01.12.2025)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBielefeld
Datum2026-09-22 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragen, Bürger*innen durch einen Flyer bei der Grundsteuerveranlagung auf Fördermöglichkeiten für Mietpreis- und Belegungsbindungen hinzuweisen und Wohnungsbaugesellschaften zu informieren. Das Bauamt lehnt die Umsetzung ab: Bindungsverlängerungen würden bereits gut angenommen, die NRW.BANK informiere Eigentümer proaktiv, und der Bindungserwerb werde aufgrund geringer wirtschaftlicher Attraktivität nicht nachgefragt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand stehe nicht im Verhältnis zum erwartbaren Nutzen.

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Extrahierter Text

600, 29.06.2026 Mitteilung des Bauamtes zur Sitzung: Stadtentwicklungsausschuss ☒ öffentlich / nicht öffentlich ☐ am 30.06.2026 Anlass: Antrag der Ratsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.12.2025 (Drucksache 0128/2025-2030) zum Erwerb von Mietpreis- und Belegungsbindungen Sachverhalt: Die vorgenannten Ratsfraktionen haben folgenden Antrag gestellt: 1. Die Verwaltung wird gebeten, die jährliche Versendung der Grundsteuerbe- scheide zu nutzen, um die Bürger*innen auf die o. g. Fördermöglichkeit hinzu- weisen. 2. Dies soll in Form eines beigelegten Flyers geschehen, den die Verwaltung auf Basis der entsprechenden Daten (https://www.mhkbd.nrw/themenportal/oeffent- liche-wohnraumfoerderung/erwerb-von-mietpreis-und-belegungsbindungen) er- stellt. 3. Die Umsetzung dieses Antrags erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt - besten- falls bereits 2026. 4. Die Verwaltung soll die Bielefelder Wohnungsbaugesellschaften und -genossen- schaften über die Möglichkeiten, die Förderung von Mietpreis- und Belegungs- bindungen bzw. Bindungsverlängerungen zu nutzen, informieren. Stellungnahme der Verwaltung: • Bindungsverlängerungen sind etabliert und werden gut angenommen. Seit 2022 wurden für 233 Mietwohnungen Bindungsverlängerungen mit einem Tilgungsnachlass von rund 2,5 Mio. Euro bewilligt. Die attraktiven Förderkonditionen führen zu einer re- gelmäßigen Antragstellung durch die BGW und zahlreiche Privateigentümer. • Die NRW.BANK informiert Eigentümer bereits 2,5 Jahre vor Bindungsende pro- aktiv, sodass potenzielle Förderfälle frühzeitig identifiziert werden und kein zusätzli- cher Informationsbedarf besteht. • Der Bindungserwerb wird dagegen nicht nachgefragt. Trotz einzelner Anfragen wurde bislang kein Antrag gestellt. Die Förderung von 240 Euro je Quadratmeter für eine zehnjährige Bindung wird von Eigentümern als wirtschaftlich nicht attraktiv bewer- tet. Seite 1 von 2 Bewertung der Verwaltung: • Eine flächendeckende Bewerbung des Bindungserwerbs würde nach bisherigen Erfah- rungen keinen nennenswerten Mehrwert schaffen. • Gleichzeitig sind die personellen Kapazitäten im Team Wohnungswesen aufgrund ho- her Antragszahlen in den Fördersegmenten Mietwohnungsbau, Modernisierung, Ei- gentumserwerb und Wohnheime (Fördervolumen über 90 Mio. Euro jährlich) stark aus- gelastet. Empfehlung der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag nicht weiterzuverfolgen, da der zusätzliche Verwaltungs- aufwand nicht im Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht. Seite 2 von 2

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