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Befreit das Tal! Anpassung der Höchstgeschwindigkeit - Selhausenstraße (Antrag der AfD-Fraktion vom 01.09.2026)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBielefeld
Datum2026-09-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Teilabschnitten der Selhausenstraße in Stieghorst zu erhöhen: im gelben Bereich von 50/60 km/h auf 70 km/h, im blauen Bereich von 30 km/h auf 50 km/h. Begründet wird dies mit zu niedriger aktueller Geschwindigkeit, die zu gefährlichem Überholverhalten führt. Der Antrag argumentiert, dass der gering bebaute Abschnitt keine Sicherheitsrisiken für Menschen, Tiere oder Landwirtschaft birgt und nur minimale Lärmzunahme zu erwarten sei. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.

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Dokument

Extrahierter Text

Drucksachen-Nr. Datum: 01.09.2026 An den Bezirksbürgermeister als Vorsitzenden der Bezirksvertretung Stieghorst Antrag Aufnahme in die Tagesordnung Gremium Sitzung am Beratung Bezirksvertretung Stieghorst 17.09.2026 öffentlich Beratungsgegenstand (Bezeichnung des Tagesordnungspunktes) Befreit das Tal! Beschlussvorschlag: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf einem Teilabschnitt der Selhausenstraße in Stieghorst entsprechend der unten gezeigten Grafik in beide Fahrtrichtungen erhöht mit entsprechender Neubeschilderung. Begründung: Die unten gelb und blau markierten Abschnitte der Selhausenstraße unterliegen einer zu geringen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, welche eine Befahrung dieser Abschnitte unnötig lähmt. Kraftfahrer - insbesondere Pkw-Fahrer - die unter den aktuellen Bedingungen die gelb- blauen Abschnitte befahren, haben kein Verständnis für derart niedrige Höchstgeschwindigkeiten. Vielen von diesen, wie auch unsere vollständige Fraktion, erinnern sich noch daran, dass früher mit höherer zulässiger Höchstgeschwindigkeit der gelb-blaue Abschnitt schneller und ausreichend sicher befahren werden konnte. Durch die aktuelle, unnachvollziehbar niedrige zulässige Höchstgeschwindigkeit bedrängen Pkw-Fahrer frustriert regelmäßig die Fahrzeuge vor ihnen und überholen Fahrzeuge. Diese Vorgänge sind teilweise straßenverkehrsordnungswidrig oder zu gefährlich und liegen eigentlich in der Verantwortung der Kraftfahrer anstatt in der Politik; allerdings sind diese Vorgänge durch die Politik hier unnötig provoziert. Frustriert werden auch viele Kraftfahrer sein, die sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit halten und tadellos fahren. Kraftfahrer fühlen sich unter den aktuellen Bedingungen im gelb-blauen Abschnitt von der Politik gegängelt; in Bezug auf Reduktionen zulässiger Höchstgeschwindigkeiten übrigens nicht nur im gelb-blauen Abschnitt, sondern generell. Der gelb-blaue Abschnitt ist sehr gering umbaut und ist hauptsächlich umgeben von Grünflächen. Auch unter Einführung der hiermit beantragten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sehen wir Tiere, Menschen und Landwirtschaftsbetrieb nicht in Gefahr. Der straßenverkehrsbedingte Lärmpegel sollte durch die hiermit beantragten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten nur sehr geringfügig steigen. Wir halten diese Steigerung mit Verlaub für so wenige an der Selhausenstraße wohnenden Bürger im Hinblick auf den gestiegenen Verkehrskomfort aller betroffenen Kraftfahrer, auch dem dieser Anwohner, für zumutbar. Die hiermit vorgeschlagenen, neuen Höchstgeschwindigkeiten ermöglichen unter Einhaltung ausreichender Sicherheit eine schnellere Fahrt: - Die roten Punkte markieren die Schilder mit einer km/h Zahl, welche ausgetauscht werden sollten. Eine Entfernung oder Neusetzung von schildertragenden Rohren, scheint unseres Erachtens nicht erforderlich, was wir allerdings im Falle einer Antragsumsetzung durch die Verwaltung entscheiden lassen möchten. - Der gelbe Abschnitt darf aktuell mit 50 km/h bzw. 60 km/h befahren werden und soll durch diesen Antrag mit 70 km/h befahren werden dürfen. - Der blaue Abschnitt darf aktuell mit 30 km/h befahren werden und soll durch diesen Antrag mit 50 km/h befahren werden dürfen. Verschaffen Sie sich gerne einen eigenen Eindruck, indem Sie die gelb-blauen Abschnitte in beide Fahrtrichtungen befahren. Auch eine temporäre Testphase der hier beantragten Bedingungen würde unsere Zustimmung erhalten. Wir beantragen hiermit eine unbefristete Anpassung, da wir den früheren Zustand, den wir als identisch oder ähnlich mit dem hiermit beantragten Zustand in Erinnerung haben, als bewährt erachten. Für Detailfragen stehen wir den Mitgliedern der Bezirksvertretung und Verwaltungsmitarbeitern gerne zur Verfügung. Hillegosser Kreisverkehr Bielefelder Berghotel Unterschrift: gez. Ricky Barylski Fraktionsvorsitzender

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