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Antrag der SPD-Fraktion betr. Erhalt der Wald- und Wirtschaftswege vom 14.08.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bergneustadt |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadt Bergneustadt ihre Wald- und Wirtschaftswege grundsätzlich im Eigentum behält und nicht veräußert, Ausnahmen entscheidet der Rat einzeln. Begründet wird dies damit, dass diese in Flurbereinigungsverfahren entstandenen Wege der Walderschließung, Erholung und Allgemeinheit dienen sowie für Feuerwehr und Rettungsdienste wichtig sind. Ein Verkauf widerspreche dem Gedanken der Flurbereinigung, bei der Eigentümer Flächen für gemeinschaftliche Nutzung einbrachten. Der Antrag soll in der Ratssitzung am 23.09.2026 zur Entscheidung gestellt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ortsverein Bergneustadt TOP am I. GC
Ausschuß
SPD-Bergneustadt- Ratsfraktion - Du ET] TOP AM emnann
An den
Bürgermeister der Stadt Bergneustadt
Herrn Matthias Thul
Kölner Str. 256
51702 Bergneustadt
TOP aM ann
iv Bergneustadt]
eig, 14 Aug. 2026
1 | Bergneustadt. den 14.08.2026
FB
Antrag der SPD-Fraktion
Erhalt der Wald- und Wirtschaftswege
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergneustadt bittet, den folgenden Antrag in der Ratssitzung am
23.09.2026 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:
Der Rat der Stadt Bergneustadt beschließt, dass die städtischen Wald- und Wirtschaftswege grund-
sätzlich im Eigentum der Stadt verbleiben und nicht veräußert werden. Über Ausnahmen entscheidet
der Rat im Einzelfall.
Begründung
Die im Flurbereinigungsverfahren entstandenen Waldwirtschafts- bzw. Holzabfuhrwege wurden
geschaffen, um die Erschließung der Wald- und Landwirtschaftsflächen dauerhaft sicherzustellen.
Hierfür haben die beteiligten Waldeigentümer erhebliche Flächenbeiträge geleistet und je nach Ver-
fahren rund 5 bis 10 % ihrer Flächen für Wege und gemeinschaftliche Anlagen eingebracht.
Die Wege dienen bis heute nicht nur der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch der Allgemeinheit
und der Erholung der Bevölkerung. Sie gewährleisten die Erreichbarkeit der Waldflächen für Eigen-
tümer, Forstbetriebe, Feuerwehr und Rettungsdienste und werden zugleich als Wander- und Erho-
lungswege genutzt.
Ein Verkauf dieser Wege widerspricht dem Gedanken der Flurbereinigung. Die damals von vielen
Eigentümern eingebrachten Flächen sollten dauerhaft der gemeinschaftlichen Nutzung dienen und
nicht später privatisiert werden.
ONEUSTADT
-2-
Für den Erhalt der Wege im Eigentum der Stadt sprechen insbesondere folgende Gründe:
« Die Wege sichern dauerhaft die Erschließung von Wald- und Landwirtschaftsflächen.
« Sie sind wichtig für Feuerwehr, Rettungsdienste und die Bewirtschaftung der Wälder.
« Sie dienen der Naherholung und stehen der Allgemeinheit zur Verfügung.
« Ein Verkauf kann zu Nutzungseinschränkungen und dem Verlust öffentlicher Wegeverbin-
dungen führen.
° Gerade angesichts des Klimawandels sind funktionierende Waldwege für Waldpflege, Wie-
deraufforstung und den Einsatz bei Schadensereignissen unverzichtbar.
+ Ein späterer Rückerwerb wäre kaum möglich oder nur mit erheblichem finanziellem Auf-
wand verbunden.
Die Stadt Bergneustadt soll daher die im Flurbereinigungsverfahren entstandenen Wege dauerhaft im
kommunalen Eigentum erhalten.
Die SPD bittet um Unterstützung des Antrags.
Amone Vorl, 4 une £%
Ramona Voth (SPD-Fraktion) Daniel Grütz (SPD-Fraktion)
Text per OCR aus Scan extrahiert