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Digitale Parkraumkontrolle; gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Wuppertal |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
SPD und CDU beantragen gemeinsam, die Verwaltung solle dem Ausschuss für öffentliche Ordnung darstellen, welche technischen, rechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für digitale Parkraumkontrolle bereits bestehen oder noch geschaffen werden müssen. Dies umfasst Digitalisierung von Bewohnerparkausweisen, Nachrüstung von Parkscheinautomaten mit Kennzeichenerfassung und Parksensoren. Die Verwaltung soll zum nächsten Ausschusstreffen berichten; das Ergebnis ist auch dem Verkehrsausschuss vorzulegen. Grund: Neue Bundesgesetze ermöglichen effizientere digitale Parkraumkontrollen mit besserer Ressourcennutzung.
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Dokument
Extrahierter Text
SPD-Fraktion im Rat
der Stadt Wuppertal CDU-Fraktion im Rat
der Stadt Wuppertal
An den Vorsitzenden des Ausschusses für
öffentliche Ordnung, Bürgerservice und
Digitalisierung
Herrn Rainer Spiecker
Rathaus
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Datum 16.09.2026
Drucks. Nr. VO/1129/26
öffentlich
Gemeinsamer Antrag
Zur Sitzung am Gremium
23.09.2026 Ausschuss für öffentliche Ordnung, Bürgerservice und
Digitalisierung & Betriebsausschuss ESW
Digitale Parkraumkontrolle; gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU
Sehr geehrter Herr Spiecker,
die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, der Ausschusses für öffentliche Ordnung,
Bürgerservice und Digitalisierung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss darzulegen, welche technischen, rechtlichen
und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine digitale Parkraumkontrolle bereits
geschaffen wurden, sich derzeit in Vorbereitung befinden oder noch geschaffen werden
müssen. Dies umfasst insbesondere die Digitalisierung von Bewohner- und
Handwerkerparkausweisen, die Nachrüstung von Parkscheinautomaten mit
Kennzeichenerfassung sowie weitere geeignete digitale Verfahren, wie beispielsweise
Parksensoren.
Über den aktuellen Sachstand ist zur nächsten Sitzung des Ausschusses für öffentliche
Ordnung, Bürgerservice und Digitalisierung zu berichten. Das Ergebnis ist auch dem
Ausschuss für Verkehr vorzulegen.
Begründung
Mit der jüngsten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber den
Kommunen zusätzliche Handlungsspielräume eröffnet, um die Effektivität der
Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Verfahren zu steigern und die Wirksamkeit
der Parkraumbewirtschaftung auch bei knappen Personalressourcen zu sichern.
Der Ausschuss für Verkehr hat die Verwaltung bereits beauftragt, für Quartiere im gesamten
Stadtgebiet ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb von
Parkraumbewirtschaftungszonen zu erarbeiten, in denen privilegiertes Parken mit
Bewohnerparkausweisen ermöglicht wird (VO/1753/23). Das Quartier Nordstadt dient hierbei
als Pilotprojekt und befindet sich derzeit in der abschließenden Umsetzungsphase. Die
Umsetzung in weiteren Quartieren soll zügig folgen.
Eine wirksame ordnungsbehördliche Überwachung ist eine wesentliche Voraussetzung für
den Erfolg der Parkraumbewirtschaftung. Digitale Verfahren können dazu beitragen,
Kontrollen effizienter, verlässlicher und ressourcenschonender durchzuführen. Dadurch
können vorhandene Personalressourcen gezielter eingesetzt und die Akzeptanz der
Parkraumbewirtschaftung gestärkt werden.
Gleichzeitig können Falschparker schneller erkannt sowie Behinderungen von Feuerwehr
und Rettungsdienst und Störungen des öffentlichen Personennahverkehrs wirksamer
reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund soll die Verwaltung den aktuellen Sachstand sowie die weiteren
erforderlichen Schritte für den Einsatz digitaler Verfahren in der Parkraumkontrolle
darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Alexander Hobusch Anja Vesper
SPD-Fraktion CDU-Fraktion
Text aus PDF extrahiert