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Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung der Richtlinien zur Förderung sonstiger gemeinnütziger Vereine
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Verl |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt die Anpassung der Förderrichtlinien durch Einführung einer Mikroförderung in Höhe von 3.000 Euro für gemeinnützige Verler Vereine zur Deckung von Sachausgaben, Raummieten und Honoraren. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab: Sie sieht keine allgemeine Förderlücke, da bereits etablierte Förderstrukturen für Sport-, Kultur- und Dorfvereine bestehen und die Ehrenamtskoordination sowie externe Fördermöglichkeiten Vereine unterstützen. Eine pauschale Mikroförderung könnte zu Überschneidungen und Ausweitung der Vereinsförderung führen. Der Antrag wird zur Beratung im Ausschuss für Bildung, Sport, Inklusion und Kultur (24.09.2026) und im Rat (01.10.2026) eingeleitet.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT VERL
Der Bürgermeister Vorlage
Drucksache 267/2026
öffentlich
Zuständiger Fachbereich: Bildung, Sport, Kultur
Datum: 31.07.2026
TOP Beratungsfolge Termin Bemerkungen
9. Ausschuss für Bildung, Sport, Inklusion 24.09.2026 Beschlussvorschlag
und Kultur
Rat 01.10.2026 Beschluss
Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung der Richtlinien zur Förderung sonstiger gemeinnütziger Ver-
eine
Ich empfehle folgenden Beschlussvorschlag:
Ergibt sich aus der Beratung.
Erläuterung:
Die Verwaltung dankt der SPD-Fraktion für ihren Antrag zur Einführung einer Mikroförderung für gemeinnüt-
zige Verler Vereine in Höhe von 3.000,00 €.
Die Verwaltung hat den Antrag sowie die bestehenden kommunalen Förderstrukturen geprüft.
Aus ihrer Sicht besteht derzeit kein Anlass, eine zusätzliche allgemeine Mikroförderung für projektbezogene
Sachausgaben, Raummieten, Honorare oder vergleichbare Aufwendungen einzuführen.
Bestehende Förderstrukturen
Die bestehende Förderrichtlinie für sonstige gemeinnützige Vereine wurde bewusst als Förderung investiver
Maßnahmen konzipiert. Damit soll eine konkrete Förderlücke geschlossen und eine mit den bestehenden
Sportförderrichtlinien vergleichbare Unterstützung geschaffen werden. Eine Ausweitung dieser Förderung auf
allgemeine beziehungsweise laufende oder projektbezogene Ausgaben würde den bisherigen, gezielten För-
deransatz grundlegend verändern.
Auch der von der SPD-Fraktion gezogene Vergleich mit der Förderung von Grundsportgeräten greift aus Sicht
der Verwaltung nicht. Die Förderung von Grundsportgeräten (vgl. § 5 Förderung von Grundsportgeräten, Richt-
linien über die Sportförderung in der Stadt Verl 2026) ist ausdrücklich zweckgebunden und dient ausschließlich
der Anschaffung benötigter Sportgeräte. Sie stellt keine allgemeine Förderung laufender oder projektbezoge-
ner Ausgaben der Sportvereine dar.
Für die Bereiche Sport sowie Musik und Kultur bestehen darüber hinaus bereits etablierte Förderstrukturen.
Über den Stadtsportverband werden jährlich 93.200,00 € (Allgemeine Sportfördermittel, Unterhaltungskosten-
zuschüsse, Unterstützung der Sportabzeichen-Aktion) und über den Musik- und Kulturverein 57.500,00 € zur
Verfügung gestellt. Die entsprechenden Verler Vereine erhalten auf Grundlage der jeweiligen Förderrichtlinien
eine regelmäßige Unterstützung in unterschiedlichsten Bereichen.
Auch die Dorf- und Bürgervereine werden bereits durch die Stadt Verl unterstützt. Hierfür steht eine jährliche
Förderung in Höhe von 7.500,00 € p. Verein (5.000,00 € Verler Westen) zur Verfügung.
Zahlreiche soziale Angebote in Verl sind zudem an etablierte und leistungsfähige Träger wie die AWO, das
DRK oder andere Wohlfahrtsverbände angebunden. Diese verfügen über eigene Organisationsstrukturen und
Finanzierungsmöglichkeiten und sind aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich in der Lage, die für bestimmte
Projekte vorgesehenen Finanzierungsanteile zu tragen.
Keine erkennbare allgemeine Förderlücke
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Eine zusätzliche pauschale kommunale Förderung zur Deckung projektbezogener Aufwendungen erscheint
vor diesem Hintergrund derzeit nicht erforderlich. Konkrete Anfragen von Vereinen zur Finanzierung entspre-
chender Bedarfe liegen der Verwaltung derzeit ebenfalls nicht vor.
Grundsätzlich sollte die Finanzierung neuer Projekte eines Vereins zunächst aus eigenen Einnahmen, Mit-
gliedsbeiträgen und gegebenenfalls weiteren eigenen Finanzierungsquellen erfolgen.
Eine pauschale kommunale Bezuschussung entsprechender Aufwendungen könnte dagegen zu einer dauer-
haften Mitfinanzierung des laufenden Vereinsbetriebs führen.
Darüber hinaus würde die Einführung einer allgemeinen Mikroförderung die Frage aufwerfen, nach welchen
Kriterien einzelne Kosten förderfähig sein sollen. Insbesondere wäre eine sachgerechte Abgrenzung zu den
bereits bestehenden Förderprogrammen erforderlich. Dies könnte zu Überschneidungen und einer zunehmen-
den Ausweitung der kommunalen Vereinsförderung führen.
Beratung und Unterstützung durch die Ehrenamtskoordination
Mit der Ehrenamtskoordination, die aktuell durch Daniel Krestovsky besetzt ist, hat die Stadt Verl eine zentrale
Anlaufstelle geschaffen, die Verler Vereine bei unterschiedlichen Anliegen unterstützt.
Die Verwaltung möchte ausdrücklich dafür werben, dieses Angebot zu nutzen. Die Ehrenamtskoordination
kann Vereine beispielsweise bei der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten unterstützen und gemein-
sam mit den Vereinen prüfen, welche Fördermöglichkeiten für ein konkretes Projekt in Betracht kommen.
Neben den kommunalen Angeboten bestehen zahlreiche kostenlose Beratungs-, Qualifizierungs- und För-
derangebote auf Landes-, Bundes- und regionaler Ebene. Insbesondere in den Bereichen Fundraising, För-
dermittelakquise und Projektförderung stehen den Vereinen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Beispiele für externe Förder- und Unterstützungsangebote
Ein Beispiel ist die „Fördermittelwerkstatt Ehrenamt der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(DSEE)“. Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Organisationen und vermittelt praxisnah, wie passende
Fördermittel gefunden, Projektideen entwickelt und überzeugende Förderanträge erstellt werden können. Die
eintägigen Veranstaltungen sind kostenfrei und werden an unterschiedlichen Orten in Deutschland angeboten.
Eine entsprechende Veranstaltung findet beispielsweise am 7. November 2026 in Herzebrock-Clarholz statt.
Darüber hinaus bestehen unter anderem folgende Angebote:
• Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW
• Westfalen-Akademie
• Landessportbund NRW / SportBildungswerk
• Förderprojekt „2.000 x 1.000 € für das Engagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen
• Bingo! – Ehrenamtsstiftung NRW
Mit der neuen Projektförderung können gemeinnützige Organisationen für neue ehrenamtliche Pro
jekte Fördermittel in Höhe von 1.000,00 € bis 5.000,00 € erhalten. Der Förderstart ist für den 1. Sep
tember 2026 vorgesehen.
Diese Angebote verdeutlichen zugleich, dass projektbezogene Förderungen nicht ausschließlich auf kommu-
naler Ebene erfolgen müssen. Mit der vorgesehenen Förderung von Fortbildungen bis zu einer Höhe von
500,00 € (Fördervolumen 5000,00 € p. Haushaltsjahr) schafft die Stadt zudem eine zusätzliche Unterstützung
des ehrenamtlichen Engagements. Gefördert werden damit gezielt Aufwendungen, die der Qualifizierung und
Stärkung des Ehrenamtes dienen.
Unterstützung bei der Raumnutzung
Auch bei der Frage der Raumnutzung ist die Stadt Verl bestrebt, für die Vereine praktikable Lösungen zu
ermöglichen.
Sportvereinen werden die städtischen Sporthallen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt. Kulturver-
einen wird ebenfalls die kostenfreie Nutzung städtischer Kulturräume ermöglicht, beispielsweise entsprechen-
der Räumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule. Damit unterstützt die Stadt Ver-
eine bereits unmittelbar bei einem wesentlichen Kostenfaktor, ohne eine allgemeine Förderung von Mietkosten
einzuführen.
Die Verwaltung hält es für besser, auch künftig auf konkrete Bedarfe und individuelle Anliegen der Vereine
einzugehen. So kann im Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Form eine Unterstützung durch die Stadt
möglich und sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere für Projekte, die durch das Förderraster fallen. Das passiert
aber ohnehin schon.
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Eine allgemeine Mikroförderung in Höhe von 3.000,00 € würde demgegenüber einen zusätzlichen Fördertat-
bestand schaffen, ohne dass derzeit ein entsprechender allgemeiner Bedarf erkennbar ist. Aus Sicht der Ver-
waltung ist daher eine pauschale Ausweitung der kommunalen Vereinsförderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
angezeigt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher von der Einführung einer zusätzlichen allgemeinen Mikroförderung ab-
gesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: ---
in Vertretung
gez. Katrin Vilmar
Beigeordnete
Anlage(n):
1. 2026_07295136 A 14-2026_Antrag_SPD_Richtlinie_Vereine
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