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Antrag der CDU-Fraktion vom 20.07.2026: Einführung der Ehrenamtskarte NRW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Kevelaer |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die erneute Prüfung und zeitnahe Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Kevelaer. Die Karte soll ehrenamtliches Engagement mit Vergünstigungen verbinden und die bestehende Anerkennungskultur ergänzen. Mögliche Varianten sind die klassische Karte und/oder die Jubiläums-Ehrenamtskarte mit digitaler App-Unterstützung. Die Einführung erfordert ein Antrags- und Prüfverfahren, Gewinnung von Akzeptanzstellen sowie kontinuierliche Betreuung; das Land unterstützt mit Materialien und 1.500 Euro Anschubfinanzierung.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Zentrale Dienste
Vorlagen-Nr. 157 /2026
Beratungsart - öffentlich -
Antrag der CDU-Fraktion vom 20.07.2026: Einführung der Ehrenamts-
karte NRW
Anlage(n):
1. Antrag der CDU-Fraktion vom 20.07.2026: Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Wall-
fahrtsstadt Kevelaer
Beratungsfolge Sitzungstermin TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 24.09.2026
Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer 08.10.2026
Sachverhalt / Rechtslage / Begründung:
Mit Schreiben vom 20.07.2026 beantragt die CDU-Fraktion, die Einführung der Ehrenamtskarte
Nordrhein-Westfalen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer erneut zu prüfen und die erforderlichen Schritte
für eine zeitnahe Einführung einzuleiten.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer würdigt ehrenamtliches Engagement bereits durch persönliche und öf-
fentliche Formen der Anerkennung. Dazu gehören insbesondere die Ehrung verdienter Ehrenamtli-
cher im Rahmen der Ehrenamtsehrung oder der Marketingpreisverleihung. Die Ehrenamtskarte
könnte diese bestehenden Formen ergänzen.
Bisherige Beratungen
Die Ehrenamtskarte NRW war bereits mehrfach Gegenstand politischer Beratungen in Kevelaer.
Erstmals wurde das Thema 2008 im Rat behandelt. Die Einführung wurde damals zurückgestellt, da
zunächst Erfahrungen anderer Kommunen abgewartet werden sollten. Insbesondere lagen zu dem
Zeitpunkt keine belastbaren Erfahrung zum erforderlichen Personalaufwand vor. Am 27.03.2014 be-
schloss der Rat dann die Einführung der Ehrenamtskarte NRW. Die Verwaltung wurde beauftragt,
die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, mögliche Vergünstigungen zu prüfen und ört-
liche Akzeptanzstellen zu gewinnen. Mit Beschluss vom 30.10.2014 hob der Rat diesen Beschluss
dann wieder auf. Die Ehrung ehrenamtlicher Tätigkeit sollte weiterhin im Rahmen eines Festaktes
durchzuführt werden.
In den damaligen Beratungen wurden insbesondere folgende Aspekte diskutiert:
• die Frage, ob eine Ehrenamtskarte tatsächlich einen zusätzlichen Anreiz für ehrenamtliches
Engagement schaffen kann,
• der Mehrwert einer persönlichen und öffentlichen Würdigung (Ehrenamtsehrung) gegenüber
einer überwiegend vergünstigungsorientierten Anerkennung,
• die Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch formale Zugangsvorausset-
zungen,
• der Aufwand für die Gewinnung und Betreuung von Akzeptanzstellen,
• der Aufwand für Prüfung, Ausgabe und spätere Verlängerung der Karten sowie
• mögliche finanzielle Auswirkungen (Einnahmeausfälle) durch kommunale Vergünstigungen.
Aktuelle Rahmenbedingungen zur Einführung der Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen ist ein gemeinsames Projekt des Landes Nordrhein-West-
falen und der teilnehmenden Kommunen. Sie verbindet die Anerkennung eines besonderen ehren-
amtlichen Engagements mit Vergünstigungen bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Einrich-
tungen. Die Inhaberinnen und Inhaber können die Ehrenamtskarte landesweit in allen teilnehmen-
den Kommunen und bei gekennzeichneten Einrichtungen nutzen.
Die Zugangsvoraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte wurden mit Wirkung zum Jahr 2026
angepasst. Eine Ehrenamtskarte kann nun erhalten, wer sich durchschnittlich mindestens vier Stun-
den pro Woche beziehungsweise 200 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert. Eine Aufwandsent-
schädigung ist unschädlich, soweit sie die steuerlichen Freibeträge der Ehrenamtspauschale bezie-
hungsweise der Übungsleiterpauschale nicht überschreitet.
Neben den landesweit geltenden Voraussetzungen kann die Wallfahrtsstadt Kevelaer weitere Ver-
gabekriterien festlegen. Hierzu gehören insbesondere die Gültigkeitsdauer der Karte, eine Mindest-
dauer des bisherigen Engagements, ein möglicher Bezug zum Wohn- oder Einsatzort sowie gege-
benenfalls Regelungen für bestimmte Personengruppen. Die Kriterien sollten nachvollziehbar, prak-
tikabel und mit den Regelungen benachbarter teilnehmender Kommunen abgestimmt sein.
Ergänzend besteht nun auch die Möglichkeit, eine Jubiläums-Ehrenamtskarte auszugeben. Diese
richtet sich an Personen, die mindestens 25 Jahre ehrenamtlich engagiert sind oder waren. Sie ist
lebenslang gültig; die für die klassische Ehrenamtskarte geltenden Stundenanforderungen gelten
hierfür nicht.
Nach Auskunft der Staatskanzlei NRW wurde die Ehrenamtskarte inzwischen in 342 Städten und
Gemeinden eingeführt. Landesweit wurden mehr als 84.000 Ehrenamtskarten ausgegeben; rund
5.000 Vergünstigungen stehen zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen zur Ehrenamtskarte NRW sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw
Umsetzungsmöglichkeiten
Bei einer positiven Grundsatzentscheidung könnte die Wallfahrtsstadt Kevelaer über den Umfang
der Teilnahme entscheiden. Möglich wären insbesondere folgende Varianten:
1. Einführung der klassischen Ehrenamtskarte NRW
Ausgabe der klassischen Ehrenamtskarte an Personen, die die landesweiten und gegebe-
nenfalls ergänzend festzulegenden kommunalen Voraussetzungen erfüllen.
2. Einführung der klassischen und der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW
Ergänzend zur klassischen Karte könnte die Jubiläums-Ehrenamtskarte für mindestens 25
Jahre andauerndes Engagement eingeführt werden.
3. Teilnahme an der App „Ehrenamtskarte NRW“
Über die App können Anträge digital gestellt und Karten digital bereitgestellt beziehungs-
weise verlängert werden. Die Antragsprüfung und Entscheidung über die Kartenausgabe
verbleiben bei der Kommune. Für die Nutzung des Verwaltungsprogramms wäre eine ergän-
zende Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
4. Einführung ohne App
Unabhängig von einer Teilnahme an der App kann ergänzend ein papiergebundenes Antragsver-
fahren angeboten werden, damit auch Personen ohne Smartphone oder ohne Nutzung digitaler An-
wendungen Zugang zum Verfahren erhalten.
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Leistungen des Landes
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt teilnehmende Kommunen insbesondere durch:
• Bereitstellung der ersten Kartenauflage sowie von Flyern, Plakaten und Mitmach-Aufklebern,
• Veröffentlichung und Pflege der Vergünstigungen auf der Landeswebsite und in der App,
• einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit,
• Bereitstellung von Musterformularen und Arbeitshilfen,
• kostenfreie Workshops und Beratung zur Einführung,
• kostenfreie Online-Schulungen und Support bei Teilnahme an der App.
•
Für die Wallfahrtsstadt Kevelaer käme aufgrund der Einwohnerzahl eine einmalige Anschubfinan-
zierung in Höhe von 1.500 Euro in Betracht.
Erforderliche Aufgaben der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Bei einer Einführung wären insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Mindestlaufzeit zwei
Jahre),
• Festlegung kommunaler Vergabekriterien, insbesondere zur Gültigkeitsdauer, Mindestdauer
des Engagements sowie zum Bezug von Wohnort und Einsatzort,
• Einrichtung eines Antrags-, Prüf- und Ausgabeverfahrens,
• Erstellung und Pflege der erforderlichen Datenschutzhinweise,
• bei Teilnahme an der App: Abschluss der ergänzenden Vereinbarung zur gemeinsamen Ver-
antwortlichkeit bei der Datenverarbeitung,
• Prüfung möglicher kommunaler Vergünstigungen einschließlich gegebenenfalls notwendiger
Anpassungen von Gebührenordnungen oder Satzungen,
• Gewinnung, Betreuung und regelmäßige Information örtlicher Akzeptanzstellen,
• Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Vereinen, Organisationen, Unternehmen und Ehrenamtli-
chen sowie
• regelmäßige Meldungen zur Evaluation an die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen.
Zusammenfassung
Die Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen bietet der Wallfahrtsstadt Kevelaer die
Möglichkeit, die bestehende Anerkennungskultur für ehrenamtliches Engagement um ein landesweit
etabliertes Instrument zu ergänzen. Sie kann für besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger ein
sichtbares Zeichen des Dankes darstellen und zugleich den Zugang zu Vergünstigungen auf kom-
munaler und landesweiter Ebene eröffnen. Durch die inzwischen abgesenkten Zugangsvorausset-
zungen kann ein größerer Kreis von Engagierten erreicht werden. Die zusätzlich mögliche Jubiläums-
Ehrenamtskarte bietet darüber hinaus die Gelegenheit, langjähriges Engagement unabhängig vom
aktuellen zeitlichen Umfang dauerhaft zu würdigen.
Die Ehrenamtskarte kann zudem Anlass sein, das Thema Ehrenamt stärker in der Öffentlichkeit
sichtbar zu machen und Vereine, Organisationen, Handel, Gastronomie sowie weitere Unternehmen
als Partner für eine lokale Anerkennungskultur zu gewinnen. Die Unterstützung des Landes durch
Informationsmaterialien, Beratung, Workshops, die Bereitstellung des ersten Kartenkontingents so-
wie die einmalige Anschubfinanzierung erleichtern dabei die Einführung. Durch die App „Ehrenamts-
karte NRW“ steht außerdem ein digitales Antrags- und Verlängerungsverfahren zur Verfügung, das
den Zugang für Antragstellende vereinfachen kann.
Dem stehen jedoch organisatorische, personelle und gegebenenfalls finanzielle Auswirkungen ge-
genüber. Die Einführung der Ehrenamtskarte beschränkt sich nicht auf die Ausgabe einer Karte. Sie
setzt voraus, dass ein Antrags- und Prüfverfahren eingerichtet, datenschutzrechtliche Anforderun-
gen umgesetzt, Karten ausgegeben und Verlängerungen bearbeitet werden. Auch bei Nutzung der
App verbleibt die Prüfung der Voraussetzungen und die Entscheidung über die Kartenausgabe bei
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der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Nach den Informationen der Staatskanzlei NRW wird der Verwaltungs-
aufwand in der Einführungsphase als erhöht eingeschätzt. Für Vorbereitung, Gewinnung von Ak-
zeptanzstellen, Öffentlichkeitsarbeit und die Bearbeitung der ersten Anträge werden etwa fünf bis
zehn Wochenstunden angesetzt. Im laufenden Betrieb wird der Aufwand von erfahrenen Kommunen
dagegen häufig als überschaubar beschrieben. Der tatsächliche Aufwand ist abhängig von der Zahl
der Anträge, der gewählten Ausgestaltung des Verfahrens, der Beteiligung an der App sowie der
Anzahl und Betreuung der örtlichen Akzeptanzstellen.
Für die Akzeptanz und den tatsächlichen Nutzen der Karte ist ein attraktives und dauerhaft aktuelles
Netz örtlicher Vergünstigungen von erheblicher Bedeutung. So hat auch das Freiwilligen-Zentrum
der Caritas Geldern-Kevelaer darauf hingewiesen, dass eine Einführung der Karte dann sinnvoll sei,
wenn auf kommunaler Ebene auch attraktive Angebote vorliegen. Nach Rückmeldung der Wirt-
schaftsförderung erweist sich die Gewinnung von Akzeptanzstellen für attraktive Rabattierungen als
schwierig. Ob die Bereitschaft örtlicher Unternehmen größer ausfällt, wenn die Rabattierung dem
Ehrenamt zugutekommt, kann nicht beurteilt werden. Letztlich erfordern auch die fortlaufende Be-
treuung und Information der Akteure einen kontinuierlichen Aufwand.
Die Staatskanzlei NRW weist darauf hin, dass kommunale Angebote die Gewinnung privater Akzep-
tanzstellen unterstützen können. Im Falle einer Einführung wäre daher zu prüfen, ob und in welchem
Umfang die Wallfahrtsstadt Kevelaer eigene Vergünstigungen anbieten kann. Die kommunalen Ver-
günstigungen können jedoch zu Einnahmeausfällen führen. Deren Umfang wäre abhängig von den
konkret beschlossenen Angeboten und der tatsächlichen Inanspruchnahme.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die klassische Ehrenamtskarte an formale Kriterien, insbeson-
dere einen Mindestumfang des Engagements, gebunden ist. Damit können nicht alle Formen eh-
renamtlicher Tätigkeit gleichermaßen berücksichtigt werden. Projektbezogenes, saisonales oder
weniger zeitintensives Engagement kann trotz seines hohen gesellschaftlichen Wertes außerhalb
der Anspruchsvoraussetzungen liegen. Die Ehrenamtskarte sollte deshalb – soweit sie eingeführt
wird – bestenfalls nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung zu einer persönlichen, öffentlichen und
möglichst breit angelegten Würdigung ehrenamtlichen Engagements verstanden werden.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer würdigt das vielfältige ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und
Bürger ausdrücklich. Ehrenamtliche leisten unter anderem in Vereinen, Kirchen, sozialen Einrich-
tungen, im Sport, in Kultur und Heimatpflege, bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen sowie in der
Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen Beitrag zum Zusammenhalt und zur Lebensqualität in
der Wallfahrtsstadt Kevelaer.
Die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen kann eine bestehende Anerkennungskultur ergänzen. Ihr
zusätzlicher Nutzen hängt jedoch wesentlich von der Ausgestaltung des örtlichen Angebotes, der
Gewinnung geeigneter Akzeptanzstellen, einer nachvollziehbaren Vergabepraxis sowie einer konti-
nuierlichen Öffentlichkeitsarbeit ab..
Finanzielle Auswirkungen:
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die erstmalige Einführung Materialien und das erste Karten-
kontingent kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus würde die Wallfahrtsstadt Kevelaer voraus-
sichtlich eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 1.500 Euro für Maßnahmen der Öffent-
lichkeitsarbeit erhalten. Weitere Kartennachdrucke sind durch die Kommune zu finanzieren.
Mögliche Einnahmeausfälle oder sonstige finanzielle Auswirkungen durch kommunale Vergünsti-
gungen können erst nach Festlegung konkreter Angebote beziffert werden.
Beschlussvorlage 157 /2026 Seite 4 von 5
Personelle Auswirkungen:
Innerhalb der Verwaltung entstehen personelle Aufwände für Vorbereitung, Abstimmung, Antrags-
bearbeitung, Prüfung, Datenverarbeitung, Kommunikation und Betreuung der Akzeptanzstellen. Der
Umfang hängt insbesondere davon ab, ob eine klassische und/oder Jubiläums-Ehrenamtskarte ein-
geführt wird, welche kommunalen Vergünstigungen beschlossen werden und ob die Teilnahme an
der App erfolgt.
Beschlussentwurf / Beschlussempfehlung:
- entfällt -
Kevelaer, den 15.09.2026
Der Bürgermeister
gez. Dr. Dominik Pichler
Mitzeichnende
gez. Beate Sibben
gez. Werner Barz
Beschlussvorlage 157 /2026 Seite 5 von 5
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