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Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfalen (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hamm |
| Datum | 2026-10-01 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Gunda Wienke (Die Linke) beantragt, dass die Stadt Hamm bei der interkommunalen Abstimmung zum geplanten 200-MW-Rechenzentrum der Gemeinde Lippetal vier Prüfanliegen einbringt: vollständige UVP und FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben, Prüfung energiewirtschaftlicher Zeitlücken bis zur HGÜ-Fertigstellung 2032, konkrete Schutzkonzepte zu Grundwasser, Lärm und Schadstoffeinträgen sowie Weitergabe an den Ausschuss für Stadtentwicklung. Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop berät den Antrag am 01.10.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hamm
Antrag AT-91/26 Datum
14.09.2026
Absender
Gunda Wienke, Die Linke
Adressat
Bezirksbürgermeisterin Julia Vedder, Alter Grenzweg 2, 59071 Hamm
Beratungsfolge
Gremium Termin Beratungsaktion Top
Bezirksvertretung Hamm-Uentrop 01.10.2026 beschließend
Betreff
Interkommunale Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB), verfahrensrechtliche Begleitung und
Prüfergebnisse der Stadt Hamm zum geplanten Rechenzentrum im Industriegebiet Westfa
len (Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Lippetal)
Antrag
Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bittet die Verwaltung der Stadt Hamm, im Rahmen der inter-
kommunalen Abstimmung (§ 2 Abs. 2 BauGB) gegenüber der Gemeinde Lippetal und den zustän-
digen Genehmigungsbehörden (Kreis Soest, Bezirksregierung Arnsberg) die nachfolgenden Prüf-
anliegen einzubringen:
1. Bitte um vollumfängliche UVP und FFH-VP
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass für das Gesamtvorhaben – bestehend aus
Rechenzentrum, Umspannanlage Uentrop sowie Anbindung trassenübergreifender Leitungsstruk-
turen – eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG sowie eine ei-
genständige FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) gemäß § 34 BNatSchG durchgeführt wird.
2. Bitte um Prüfung des energiewirtschaftlichen Timings
Die Verwaltung wird gebeten, im Dialog mit Amprion und den Stadtwerken Hamm die Auswirkun-
gen der Zeitlücke zwischen der geplanten Inbetriebnahme (nach derzeitigem Planungsstand ab
2030) und der Fertigstellung der HGÜ-Trasse Korridor B (nach derzeitigem Planungsstand 2032)
zu prüfen. Dabei möge sichergestellt werden, dass die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes
(EnEfG) ohne Verdrängungseffekte zu Lasten lokaler Verbraucherinnen und Verbraucher und
ohne Mehrbelastungen durch Redispatch-Maßnahmen (u. a. fossile Netzstützung durch das Ger-
steinwerk) eingehalten werden.
3. Bitte um Sicherstellung des Schutzes der Belange von Bürgerschaft und Umwelt im
Stadtbezirk Uentrop
Die Verwaltung wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Stellungnahme der Stadt Hamm kon-
krete Vermeidungs- und Schutzkonzepte zu folgenden Punkten enthält:
● Grundwasserabsenkung,
● Lärm- und Infraschallschutz,
● Lkw-Verkehrsführung über die B 475,
● Schadstoffeinträge, insbesondere Stickoxid-Einträge, auch durch Testläufe von Notstrom-
aggregaten im angrenzenden Vogelschutzgebiet „Lippeaue“.
4. Verweis an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität:
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Die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop bittet darum, diesen Prüfantrag gleichzeitig zur Beratung
und Kenntnisnahme an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität weiterzuleiten.
Begründung
Das geplante Rechenzentrum mit einer Leistung von 200 MW stellt einen erheblichen Eingriff in
die Infrastruktur und den Naturraum unseres Stadtbezirks dar. Eine getrennte Betrachtung von
Teilprojekten würde dem Grundsatz einer ganzheitlichen Umweltprüfung widersprechen.
Da das Plangebiet direkt an das europäische Natura-2000-Schutzgebiet „Lippeaue“ grenzt, er-
scheint eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gesetzlich geboten, um Beeinträchtigungen durch Kühl-
wasserentnahme und -einleitung, Grundwasserveränderungen sowie Stickoxid-Einträge rechtssi-
cher auszuschließen und langwierige Verbandsklagen zu vermeiden. Energiewirtschaftlich sollte
verhindert werden, dass vor 2032 ein Grünstrom-Engpass entsteht, der sich auf die Bürgerinnen
und Bürger durch höhere Netzentgelte oder fossile Stützungen auswirken könnte. Eine fundierte
und überparteilich verlässliche Informationsbasis ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass
die Bezirksvertretung Hamm-Uentrop ihre Verantwortung für das Wohl der Bürgerinnen und Bür-
ger sowie den Schutz unseres Stadtbezirks sachgerecht und zukunftssicher wahrnehmen kann.
Gunda Wienke, Die Linke
Antrag AT-91/26 Seite 2 von 2
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