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Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Duesseldorf |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FDP-Ratsfraktion beantragt, dass die Kämmerin mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre für 2026 erlässt, um auf die prognostizierte Verschlechterung der Haushaltslage (Jahresfehlbetrag 472,9 Mio. Euro) zu reagieren. Die Sperre soll Ermächtigungen grundsätzlich einschränken, ausgenommen sind gesetzliche Leistungen, eingegangene Verpflichtungen und Ausgaben für öffentliche Sicherheit sowie Daseinsvorsorge. Neue freiwillige Leistungen und Projekte dürfen nicht begonnen werden; die Sperre gilt bis 31. Dezember 2026 mit regelmäßiger Berichterstattung an den Haupt- und Finanzausschuss.
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Dokument
Extrahierter Text
RAT/508/2026
X öffentlich nicht öffentlich
Düsseldorf, 15.09.2026
Ratsfraktion – FDP
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller
Vorsitzender des Rates
Antrag der FDP-Ratsfraktion
zur Sitzung des Rates am 24.09.2026
Betrifft:
Antrag der FDP-Ratsfraktion: Sofortige Verhängung einer Haushaltssperre für das
Haushaltsjahr 2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Namen unserer Fraktion bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der
Sitzung des Rates am 24. September 2026 zu setzen und abstimmen zu lassen.
Antrag:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf fordert gemäß § 81 Abs. 4 GO NRW die
Kämmerin auf, mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre und eine Nachtragssatzung für
das laufende Haushaltsjahr 2026 zu erlassen.
1. Die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2026 enthaltenen Ermächtigungen und
Verpflichtungsermächtigungen ist grundsätzlich zu sperren, soweit und solange dies zur
Gegensteuerung gegen die absehbare erhebliche Verschlechterung des
Jahresergebnisses und zur Sicherung der Liquidität erforderlich ist.
2. Von der Haushaltssperre ausgenommen sind insbesondere:
- gesetzlich verpflichtende Leistungen,
- bereits rechtswirksam eingegangene vertragliche Verpflichtungen,
- Ausgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
- Leistungen der sozialen Daseinsvorsorge, soweit eine Zurückstellung rechtlich oder
tatsächlich nicht möglich ist,
- Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung
zwingend erforderlich sind.
3. Neue freiwillige Leistungen, neue Projekte sowie nicht zwingend erforderliche
Investitions- und Beschaffungsmaßnahmen dürfen bis zu einer erneuten Entscheidung
über ihre Freigabe grundsätzlich nicht begonnen bzw. beauftragt werden.
4. Der Verwaltung wird aufgefordert, dem Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung
über die gesperrten und freigegebenen Mittel sowie die Auswirkungen auf das
Jahresergebnis 2026 zu berichten.
5. Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2026. Eine Aufhebung oder
Lockerung einzelner Sperren erfolgt nur, wenn die haushaltswirtschaftliche Entwicklung
dies zulässt und die entsprechenden Mittel nachweislich benötigt werden.
Begründung:
Der Controllingbericht zur haushalts- und personalwirtschaftlichen Lage der
Landeshauptstadt Düsseldorf zum 30.06.2026 zeigt eine erhebliche Verschlechterung der
Haushaltslage. Er prognostiziert einen Jahresfehlbetrag von 472,9 Mio. Euro und damit eine
Verschlechterung gegenüber der Planung um 82,5 Mio. Euro. Nach der aktuellen Prognose
reicht die Ausgleichsrücklage nicht aus, um den erwarteten Fehlbetrag 2026 vollständig
auszugleichen. Nach Auskunft der Kämmerin lässt auch Q3 bislang keine Trendwende
erkennen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Risiken für die weitere Haushaltsentwicklung.
Mit dem Instrument zur Steuerung der laufenden Haushaltswirtschaft kann die Stadt
kurzfristig auf eine Verschlechterung ihrer Finanzlage reagieren und die Bewirtschaftung
eines bereits beschlossenen Haushalts anpassen. Mit der Haushaltssperre werden die im
Haushaltsplan vorgesehenen Mittel nicht aufgehoben. Ihre Inanspruchnahme wird jedoch
eingeschränkt: Neue Ausgaben können im Regelfall nur noch nach Einzelfallprüfung
geleistet werden. Gesetzliche Verpflichtungen wie etwa im Bereich der Transferleistungen
und andere zwingend notwendige Ausgaben bleiben davon unberührt.
Ziel der Haushaltssperre ist es, kurzfristig gegenzusteuern, um den finanziellen Belastungen
so schnell und so weit wie möglich entgegenzuwirken. Sie ist das geeignete Instrument, um
kurzfristig zusätzliche Ausgaben zu begrenzen, Prioritäten zu setzen und die Einhaltung der
Haushaltsziele sicherzustellen. Sie sichert kurzfristig Handlungsspielräume und schafft die
Zeit, die für die Erarbeitung strukturell wirksamer Konsolidierungsmaßnahmen benötigt wird.
Sie soll dabei ausdrücklich nicht zu Lasten gesetzlicher Pflichtaufgaben oder der
unabweisbaren Daseinsvorsorge gehen. Vielmehr geht es darum, angesichts der
angespannten Finanzlage freiwillige und aufschiebbare Ausgaben konsequent auf den
Prüfstand zu stellen.
Mirko Rohloff, Dr. Christine Rachner und Fraktion
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