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Antrag der Fraktion WEG vom 03.07.2026; "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2025"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion WEG beantragt, den Umsetzungsstand des ISEK-Ratsbeschlusses vom 02.07.2025 für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Epe auf die Tagesordnung zu setzen. Die Verwaltung berichtet über vorbereitende Arbeiten: Wertgutachten und Schadstoffuntersuchungen sind in Auftrag, Gebäudeabbrüche wurden wegen Haushaltssperre verzögert, und mehrere VGV-Verfahren sind in Bearbeitung. Der Rat beschließt, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und NRW URBAN zu einer kommenden Sitzung einzuladen, um über mögliche Unterstützung und Kosten zu berichten.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 15.09.2026 Vorlagen-Nr.: 334/2026 1. Ergänzung gez.: Winkler / Beraten im öffentlichen Teil Rat Sitzung am 16.09.2026 TOP 7. Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Anlage(n): 3 Der Bürgermeister Antrag der WEG_ISEK_Epe_Umsetzung Anlage 1: Checkliste Konzeptvergabe gez. von Borczyskowski Anlage 2: Lageplan Germania: geplanter Abbruch freistehender Gebäude Antrag der Fraktion WEG vom 03.07.2026; "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2025" Entwurf des Beschlusses: Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zu den vorbereitenden Arbeiten für die Umsetzung des ISEK Epe zur Kenntnis. 2. NRW URBAN wird zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen, um dort über mögliche Unterstützung bei der Umsetzung eines ISEKs und entsprechende Kosten zu berichten. 1. Rechtsgrundlage/ n: § 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER 2 ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☒ Sonstiges: siehe Sachdarstellung 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Die Fraktion WEG hat mit Mail vom 03.07.2026 beantragt, die Angelegenheit „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2025“ auf die Tagesordnung des Rates zu nehmen. Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Antrag entnommen werden. Zu den Anträgen wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Stand der Vorarbeiten Da eine Konzeptvergabe als Rechtsberatung eingestuft wird, wurde mit den RAe Kapellmann ein Beratungsvertrag auf Stundenbasis abgeschlossen. RA Dr. Weidemann hat eine to-do-Liste zur Verfügung gestellt (Anlage 1), die derzeitig vorbereitend noch weiter abgearbeitet wird. Für das Grundstück der Germania ist ein Wertgutachten erforderlich, dass aber zwingend die Bewertung des Bodens und evtl. Altlasten und Schadstoffe in den Gebäuden voraussetzt. Die notwendigen Gutachten wurden in Auftrag gegeben und liegen jetzt vor. Das Wertgutachen wurde zwischenzeitig bereits beauftragt. Weiter sollten Abbrucharbeiten an den Gebäuden laut Anlage 2 erfolgen. Aufgrund der Haushaltssperre sind die Ausschreibungen dazu nicht mehr durchgeführt worden. Vom Zeitplan her war ein Abbruch im Herbst 2026 geplant. Notwendige Gebäudesicherungsmaßnahmen für die Germania selbst sind in der Abstimmung und sind aus Verkehrssicherungsgründen vor Inbetriebnahme des Kindergartens in diesem Bereich umzusetzen. Für die weiteren Planungsleistungen (Park, Brücke, Freianlagen) sind VGV-Verfahren durchzuführen. Aufgrund weiterer Verfahren ergibt sich die aktuelle Rangfolge Aktuell in Bearbeitung sind die VGV-Verfahren Eper Straße/Hermann-Ehlers-Straße mit dem Knotenpunkt Eper Str./Konrad-Adenauer-Str. (zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau) - das Verfahren ist fast abgeschlossen. Aufgrund des Unfallhäufungspunktes war das Verfahren prioritär. Beim Verfahren Enscheder Str./Kleibergstraße/Zollstraße sind die Ausschreibungsunterlagen nahezu ausschreibungsreif. Für das Quartier Lindenschule – als Folgemaßnahme des Stauraumkanals Ochtruper Str. zusammen mit dem Abwasserwerk – sind die Grundlagen ermittelt. Als nächstes steht dann das VGV-Verfahren für das ISEK Epe an. 3 Aufgrund personeller Vakanzen konnte hieran nicht eher gearbeitet werden. Für den Fachdienst 460 konnte zwischenzeitlich personell nachgesteuert werden, so dass die Vergabestelle personell gut besetzt ist. Für den Fachdienst 466 sind die notwendigen personellen Ressourcen noch nicht wiederaufgebaut. Erste Einstellungen erfolgen im Herbst und Anfang nächsten Jahres. Die offene Stelle soll zeitnah erneut ausgeschrieben werden. Zu 2. Steuerung der Umsetzung des ISEK Da verwaltungsseitig keine Erfahrungen mit NRW.URBAN vorliegen, wird vorgeschlagen, Vertreter des Unternehmens in eine der nächsten Sitzungen einzuladen. So kann aus erster Hand über das seitens NRW. URBAN angebotene Leistungsbild und die dabei entstehenden Kosten informiert werden. Auf der Grundlage dieser Informationen können dann alle weitergehenden Entscheidungen getroffen werden. Zu finanziellen Auswirkungen: Die Aufstellung eines ISEKs ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung, die nach der derzeitigen desolaten Haushaltssituation (leider) kritisch bis ablehnend bewertet werden muss. Ausgehend von einem fiktiven Gesamtinvestitionsvolumen von max. 16,4 Mio Euro wäre ein Eigenanteil von 6,56 Mio. Euro seitens der Stadt Gronau freiwillig beizusteuern. (Eigenanteil 40 %). Dies ist angesichts der sich abzeichnenden bilanziellen Überschuldung einhergehend mit der Verpflichtung aus § 76 GO, eigenkapitalbildende Maßnahmen zu ergreifen, nicht in Einklang zu bringen. Nach Kenntnis der Verwaltung steigt der Fördersatz für HSK-Kommunen (zu denen die Stadt Gronau wahrscheinlich ab 2027 gehören wird) auf 90 % an. Ungeachtet, dass der Fördergeber anscheinend die Kommunen, die wirtschaftlich stark angeschlagen sind, besonders fördern möchte, damit diese nicht von der Gesamtentwicklung entkoppelt werden, ist die Kehrseite zu betrachten: Der Fördergeber lockt wirtschaftliche angeschlagene Kommunen mit einem besonders attraktiven Fördersatz, damit diese deutlich über die eigenen Verhältnisse hinaus investieren. Denn eine Förderung der Folgekosten (Unterhaltungskosten etc.) ist nicht vorgesehen. Ungeachtet der absoluten Notwendigkeit der Innenstadtentwicklung in Gronau und Epe mittels eines ISEKs lässt die (nicht vorhandene) Leistungsfähigkeit nicht mehr viele Optionen zu. Eine allerletzte Möglichkeit könnte es jedoch sein, andere (nicht geförderte) Maßnahmen in gleicher Höhe einzusparen, um den maximalen Nutzen (Förderung) für den Haushalt zu generieren. Oder es werden Verkaufserlöse im Fördergebiet mindestens in Höhe des Eigenanteils generiert. Natürlich ist ein Fördersatz von 90 % attraktiv, aber der Eigenanteil läge auch dort bei 1,64 Mio. Euro. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ohne Gegenfinanzierung nicht leistbar. 5. Alternativen:

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