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Antrag der Fraktion WEG vom 03.07.2026; "Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2025"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion WEG beantragt, den Umsetzungsstand des ISEK-Ratsbeschlusses vom 02.07.2025 für das Germania-Quartier und den Gemeindepark Epe auf die Tagesordnung zu setzen. Die Verwaltung berichtet über vorbereitende Arbeiten: Wertgutachten und Schadstoffuntersuchungen sind in Auftrag, Gebäudeabbrüche wurden wegen Haushaltssperre verzögert, und mehrere VGV-Verfahren sind in Bearbeitung. Der Rat beschließt, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und NRW URBAN zu einer kommenden Sitzung einzuladen, um über mögliche Unterstützung und Kosten zu berichten.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 15.09.2026
Vorlagen-Nr.: 334/2026 1. Ergänzung gez.: Winkler /
Beraten im öffentlichen Teil
Rat Sitzung am 16.09.2026 TOP 7.
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Anlage(n): 3 Der Bürgermeister
Antrag der WEG_ISEK_Epe_Umsetzung
Anlage 1: Checkliste Konzeptvergabe gez. von Borczyskowski
Anlage 2: Lageplan Germania: geplanter Abbruch freistehender
Gebäude
Antrag der Fraktion WEG vom 03.07.2026;
"Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und
den Gemeindepark Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
02.07.2025"
Entwurf des Beschlusses:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zu den vorbereitenden Arbeiten für die Umsetzung
des ISEK Epe zur Kenntnis.
2. NRW URBAN wird zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen, um dort über mögliche
Unterstützung bei der Umsetzung eines ISEKs und entsprechende Kosten zu berichten.
1. Rechtsgrundlage/ n:
§ 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☐ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
2
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☒ Sonstiges: siehe Sachdarstellung
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Die Fraktion WEG hat mit Mail vom 03.07.2026 beantragt, die Angelegenheit „Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Germania-Quartier und den Gemeindepark
Stadtteil Epe, Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 02.07.2025“ auf die Tagesordnung
des Rates zu nehmen.
Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Antrag entnommen werden. Zu den Anträgen wird
wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. Stand der Vorarbeiten
Da eine Konzeptvergabe als Rechtsberatung eingestuft wird, wurde mit den RAe Kapellmann ein
Beratungsvertrag auf Stundenbasis abgeschlossen. RA Dr. Weidemann hat eine to-do-Liste zur
Verfügung gestellt (Anlage 1), die derzeitig vorbereitend noch weiter abgearbeitet wird.
Für das Grundstück der Germania ist ein Wertgutachten erforderlich, dass aber zwingend die
Bewertung des Bodens und evtl. Altlasten und Schadstoffe in den Gebäuden voraussetzt. Die
notwendigen Gutachten wurden in Auftrag gegeben und liegen jetzt vor.
Das Wertgutachen wurde zwischenzeitig bereits beauftragt.
Weiter sollten Abbrucharbeiten an den Gebäuden laut Anlage 2 erfolgen. Aufgrund der
Haushaltssperre sind die Ausschreibungen dazu nicht mehr durchgeführt worden. Vom Zeitplan
her war ein Abbruch im Herbst 2026 geplant.
Notwendige Gebäudesicherungsmaßnahmen für die Germania selbst sind in der Abstimmung und
sind aus Verkehrssicherungsgründen vor Inbetriebnahme des Kindergartens in diesem Bereich
umzusetzen.
Für die weiteren Planungsleistungen (Park, Brücke, Freianlagen) sind VGV-Verfahren
durchzuführen. Aufgrund weiterer Verfahren ergibt sich die aktuelle Rangfolge
Aktuell in Bearbeitung sind die VGV-Verfahren Eper Straße/Hermann-Ehlers-Straße mit dem
Knotenpunkt Eper Str./Konrad-Adenauer-Str. (zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau) -
das Verfahren ist fast abgeschlossen. Aufgrund des Unfallhäufungspunktes war das Verfahren
prioritär.
Beim Verfahren Enscheder Str./Kleibergstraße/Zollstraße sind die Ausschreibungsunterlagen
nahezu ausschreibungsreif.
Für das Quartier Lindenschule – als Folgemaßnahme des Stauraumkanals Ochtruper Str.
zusammen mit dem Abwasserwerk – sind die Grundlagen ermittelt.
Als nächstes steht dann das VGV-Verfahren für das ISEK Epe an.
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Aufgrund personeller Vakanzen konnte hieran nicht eher gearbeitet werden.
Für den Fachdienst 460 konnte zwischenzeitlich personell nachgesteuert werden, so dass die
Vergabestelle personell gut besetzt ist. Für den Fachdienst 466 sind die notwendigen personellen
Ressourcen noch nicht wiederaufgebaut. Erste Einstellungen erfolgen im Herbst und Anfang
nächsten Jahres. Die offene Stelle soll zeitnah erneut ausgeschrieben werden.
Zu 2. Steuerung der Umsetzung des ISEK
Da verwaltungsseitig keine Erfahrungen mit NRW.URBAN vorliegen, wird vorgeschlagen, Vertreter
des Unternehmens in eine der nächsten Sitzungen einzuladen.
So kann aus erster Hand über das seitens NRW. URBAN angebotene Leistungsbild und die dabei
entstehenden Kosten informiert werden.
Auf der Grundlage dieser Informationen können dann alle weitergehenden Entscheidungen
getroffen werden.
Zu finanziellen Auswirkungen:
Die Aufstellung eines ISEKs ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung, die nach der derzeitigen
desolaten Haushaltssituation (leider) kritisch bis ablehnend bewertet werden muss. Ausgehend von
einem fiktiven Gesamtinvestitionsvolumen von max. 16,4 Mio Euro wäre ein Eigenanteil von 6,56
Mio. Euro seitens der Stadt Gronau freiwillig beizusteuern. (Eigenanteil 40 %). Dies ist angesichts
der sich abzeichnenden bilanziellen Überschuldung einhergehend mit der Verpflichtung aus § 76
GO, eigenkapitalbildende Maßnahmen zu ergreifen, nicht in Einklang zu bringen. Nach Kenntnis
der Verwaltung steigt der Fördersatz für HSK-Kommunen (zu denen die Stadt Gronau
wahrscheinlich ab 2027 gehören wird) auf 90 % an. Ungeachtet, dass der Fördergeber
anscheinend die Kommunen, die wirtschaftlich stark angeschlagen sind, besonders fördern
möchte, damit diese nicht von der Gesamtentwicklung entkoppelt werden, ist die Kehrseite zu
betrachten: Der Fördergeber lockt wirtschaftliche angeschlagene Kommunen mit einem besonders
attraktiven Fördersatz, damit diese deutlich über die eigenen Verhältnisse hinaus investieren. Denn
eine Förderung der Folgekosten (Unterhaltungskosten etc.) ist nicht vorgesehen. Ungeachtet der
absoluten Notwendigkeit der Innenstadtentwicklung in Gronau und Epe mittels eines ISEKs lässt
die (nicht vorhandene) Leistungsfähigkeit nicht mehr viele Optionen zu. Eine allerletzte Möglichkeit
könnte es jedoch sein, andere (nicht geförderte) Maßnahmen in gleicher Höhe einzusparen, um
den maximalen Nutzen (Förderung) für den Haushalt zu generieren. Oder es werden
Verkaufserlöse im Fördergebiet mindestens in Höhe des Eigenanteils generiert. Natürlich ist ein
Fördersatz von 90 % attraktiv, aber der Eigenanteil läge auch dort bei 1,64 Mio. Euro. Dies ist aus
Sicht der Verwaltung ohne Gegenfinanzierung nicht leistbar.
5. Alternativen:
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