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Antrag Fraktion Pro:Bürgerschaft vom 26.06.2026 Außerplanmäßige Prüfung im RPA (19.07.2026)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Pro:Bürgerschaft stellte am 26.06.2026 Fragen zu Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie in Gronau, insbesondere zu Heimunterbringungen. Der Jugendhilfeausschuss nahm die Antworten zur Kenntnis: Die letzte RPA-Prüfung fand 2019 statt. Hilfeplanungen erfolgen halbjährlich zur Überprüfung der Notwendigkeit. Heimkosten werden durch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach SGB VIII verhandelt. In der aktuellen Legislaturperiode wurden 4 Kinder aus stationären Maßnahmen und 11 nach Inobhutnahmen in ihre Familien zurückgeführt; zum 30.06.2026 befanden sich 39 Kinder in Heimen und 60 in Pflegefamilien.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 351.1 Datum: 27.07.2026 Vorlagen-Nr.: 357/2026 gez.: Hülskötter / Beraten im öffentlichen Teil Jugendhilfeausschuss Sitzung am 24.09.2026 TOP 3.2 Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Anlage(n): 1 Der Bürgermeister Antrag_pro_Buergerschaft_vom_26.06.2026 gez. von Borczyskowski Antrag Fraktion Pro:Bürgerschaft vom 26.06.2026 Außerplanmäßige Prüfung im RPA (19.07.2026) Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Antrag der Fraktion Pro:Bürgerschaft zur Kenntnis 1. Rechtsgrundlage/ n: Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja ☒ Nein ggf. Erläuterungen: 3. Klimaauswirkungen: 2 ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: In ihrem Antrag vom 26.06.2026 stellt die Fraktion Pro Bürgerschaft zu den Produktbereichen 06.03.03 und 06.03.05 des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie, insbesondere zu den Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie verschiedene Fragen, die im Folgenden beantwortet werden: Wann wurde letztmalig geprüft? Geschieht dies periodisch? Die letzte Überprüfung durch das RPA fand im Jahr 2019 statt. Periodische Prüfungen sind nicht vorgesehen, damit keine „Vorbereitungen“ der Fachdienste möglich sind. Sind die Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie, insbesondere in der externen Heimunterbringungen, wie / wodurch Kostenreduzierung beeinflussbar? Die Entgelte der Heimunterbringung werden in sogenannten Leistungs- und Entgeldvereinbarungen zwischen dem Träger der Einrichtung und dem zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) verhandelt und vereinbart. Die gesetzliche Grundlage sind die §§ 78 a – g SGB VIII - Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung-. Im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII wird grundsätzlich regelmäßig die Notwendigkeit der Hilfe überprüft. Insbesondere wird hier auch überprüft, ob bei einer kostenintensiven Maßnahme (bspw. einer Intensivwohngruppe) der höher pädagogische Betreuungsrahmen weiterhin notwendig ist oder ob ein geringerer Anteil an pädagogischer Arbeit erfolgen kann und somit der Wechsel in eine kostengünstigere Maßnahme (bspw. Regelwohngruppe) erfolgen kann. Über die Gewährung möglicher Beihilfen wird im Einzelfall entschieden, wobei auf Grundlage der Empfehlungen des Landesjugendamtes festgelegt ist, welche Beihilfen und in welcher Höhe gewährt werden können. Für Gronau sind folgende Beihilfen festgelegt: - Erstausstattung bei Erstaufnahme in eine Einrichtung - Beihilfen zu besonderen Anlässen (religiöse Feste usw.) - Schulentlassung, Eintritt ins Berufsleben (Schulentlassung, Klassenfahrt, Nachhilfe, Führerschein) - Zuschüsse zu Sehhilfen (Voraussetzung für die Gewährung ist eine vorherige Antragstellung) Pauschal wird einmal im Jahr eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt. Wie oft wird geprüft, ob die Notwendigkeit, der externen Unterbringung, unter fachlichen Kriterien, weiterhin gegeben ist? Die Notwendigkeit einer Unterbringung im Rahmen der Heimerziehung, sonstiger betreuten Wohnform oder in Vollzeitpflege wird in Hilfeplangesprächen überprüft, die halbjährlich durchgeführt werden. 3 Kann eine Rückführung in die Familie, gegebenenfalls Kernfamilie, durch Stabilisierung des Familienbundes erfolgen? Wie oft in der Legislaturperiode bis heue (Juni 2026) gelingen? Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII ist bei einer Hilfe außerhalb der eigenen Familie zu prüfen und darauf hinzuwirken, ob durch eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen innerhalb eines im Hinblick auf seine Entwicklung vertretbaren Zeitraums ermöglicht werden kann. Hierzu gehört insbesondere eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Neben der Elternarbeit durch die betreuende Einrichtung können – soweit im Einzelfall erforderlich – ergänzende ambulante Hilfen eingesetzt werden, um die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie zu stabilisieren und eine mögliche Rückführung vorzubereiten. Ob eine Rückführung tatsächlich erfolgen kann, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Dabei sind insbesondere die Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen, mögliche Belastungen und Traumatisierungen, die Bindungen zu den bisherigen Bezugspersonen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zu berücksichtigen, nachhaltig an ihren Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen zu arbeiten. Diese Aspekte werden im Rahmen der Hilfeplanung fortlaufend überprüft. Eine Rückführung kommt nur dann in Betracht, wenn sie mit dem Kindeswohl vereinbar und nachhaltig tragfähig erscheint. In der aktuellen Legislaturperiode wurden zum Stichtag 30.06.2026 4 Kinder aus stationären Maßnahmen in die Herkunftssysteme zurückgeführt 11 Kinder wurden nach Inobhutnahmen und somit kurzfristigen stationären Unterbringungen in die Herkunftssysteme entlassen. Zum oben genannten Stichtag befanden sich 39 Kinder und Jugendliche in Heimeinrichtungen, 60 Kinder wurden in Pflegefamilien betreut. Im Jahr 2018 wurde das Fachcontrolling Soziale Dienste implementiert. Neben der Überwachung, Erstellung und der Berichterstellung hinsichtlich der Kennzahlen zum Thema Hilfen zur Erziehung wird seitens des Fachcontrollings auch die ordnungsgemäße Fallführung überwacht. Neben der formal korrekten Einleitung der Jugendhilfemaßnahmen wird überwacht, dass die Zeiträume der Hilfeplanphasen eingehalten werden und es wird darauf geachtet, dass alle ambulanten Hilfen nach 2 Jahren auf ihre weitere Geeignetheit überprüft werden. 5. Alternativen:

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