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Antrag Fraktion Pro:Bürgerschaft vom 26.06.2026 Außerplanmäßige Prüfung im RPA (19.07.2026)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Pro:Bürgerschaft stellte am 26.06.2026 Fragen zu Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie in Gronau, insbesondere zu Heimunterbringungen. Der Jugendhilfeausschuss nahm die Antworten zur Kenntnis: Die letzte RPA-Prüfung fand 2019 statt. Hilfeplanungen erfolgen halbjährlich zur Überprüfung der Notwendigkeit. Heimkosten werden durch Leistungs- und Entgeltvereinbarungen nach SGB VIII verhandelt. In der aktuellen Legislaturperiode wurden 4 Kinder aus stationären Maßnahmen und 11 nach Inobhutnahmen in ihre Familien zurückgeführt; zum 30.06.2026 befanden sich 39 Kinder in Heimen und 60 in Pflegefamilien.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Kenntnisnahme
Vorstandsbereich: 3 Fachdienst: 351.1 Datum: 27.07.2026
Vorlagen-Nr.: 357/2026 gez.: Hülskötter /
Beraten im öffentlichen Teil
Jugendhilfeausschuss Sitzung am 24.09.2026 TOP 3.2
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Anlage(n): 1 Der Bürgermeister
Antrag_pro_Buergerschaft_vom_26.06.2026
gez. von Borczyskowski
Antrag Fraktion Pro:Bürgerschaft vom 26.06.2026 Außerplanmäßige Prüfung im RPA
(19.07.2026)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zum Antrag der Fraktion Pro:Bürgerschaft zur
Kenntnis
1. Rechtsgrundlage/ n:
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☐ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
Auf Fördermöglichkeiten geprüft? ☐ Ja
☒ Nein
ggf. Erläuterungen:
3. Klimaauswirkungen:
2
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
In ihrem Antrag vom 26.06.2026 stellt die Fraktion Pro Bürgerschaft zu den
Produktbereichen 06.03.03 und 06.03.05 des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie,
insbesondere zu den Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie verschiedene Fragen, die
im Folgenden beantwortet werden:
Wann wurde letztmalig geprüft? Geschieht dies periodisch?
Die letzte Überprüfung durch das RPA fand im Jahr 2019 statt. Periodische Prüfungen sind
nicht vorgesehen, damit keine „Vorbereitungen“ der Fachdienste möglich sind.
Sind die Hilfen zur Erziehung außerhalb der Familie, insbesondere in der externen
Heimunterbringungen, wie / wodurch Kostenreduzierung beeinflussbar?
Die Entgelte der Heimunterbringung werden in sogenannten Leistungs- und
Entgeldvereinbarungen zwischen dem Träger der Einrichtung und dem zuständigen
öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt) verhandelt und vereinbart. Die gesetzliche
Grundlage sind die §§ 78 a – g SGB VIII - Vereinbarungen über Leistungsangebote,
Entgelte und Qualitätsentwicklung-.
Im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII wird grundsätzlich regelmäßig die
Notwendigkeit der Hilfe überprüft. Insbesondere wird hier auch überprüft, ob bei einer
kostenintensiven Maßnahme (bspw. einer Intensivwohngruppe) der höher pädagogische
Betreuungsrahmen weiterhin notwendig ist oder ob ein geringerer Anteil an pädagogischer
Arbeit erfolgen kann und somit der Wechsel in eine kostengünstigere Maßnahme (bspw.
Regelwohngruppe) erfolgen kann.
Über die Gewährung möglicher Beihilfen wird im Einzelfall entschieden, wobei auf
Grundlage der Empfehlungen des Landesjugendamtes festgelegt ist, welche Beihilfen und
in welcher Höhe gewährt werden können.
Für Gronau sind folgende Beihilfen festgelegt:
- Erstausstattung bei Erstaufnahme in eine Einrichtung
- Beihilfen zu besonderen Anlässen (religiöse Feste usw.)
- Schulentlassung, Eintritt ins Berufsleben (Schulentlassung, Klassenfahrt, Nachhilfe,
Führerschein)
- Zuschüsse zu Sehhilfen
(Voraussetzung für die Gewährung ist eine vorherige Antragstellung)
Pauschal wird einmal im Jahr eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt.
Wie oft wird geprüft, ob die Notwendigkeit, der externen Unterbringung, unter fachlichen
Kriterien, weiterhin gegeben ist?
Die Notwendigkeit einer Unterbringung im Rahmen der Heimerziehung, sonstiger betreuten
Wohnform oder in Vollzeitpflege wird in Hilfeplangesprächen überprüft, die halbjährlich
durchgeführt werden.
3
Kann eine Rückführung in die Familie, gegebenenfalls Kernfamilie, durch Stabilisierung des
Familienbundes erfolgen? Wie oft in der Legislaturperiode bis heue (Juni 2026) gelingen?
Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII ist bei einer Hilfe außerhalb der eigenen
Familie zu prüfen und darauf hinzuwirken, ob durch eine Verbesserung der
Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr des Kindes oder
Jugendlichen innerhalb eines im Hinblick auf seine Entwicklung vertretbaren Zeitraums
ermöglicht werden kann.
Hierzu gehört insbesondere eine intensive Zusammenarbeit mit den Eltern. Neben der
Elternarbeit durch die betreuende Einrichtung können – soweit im Einzelfall erforderlich –
ergänzende ambulante Hilfen eingesetzt werden, um die Erziehungsbedingungen in der
Herkunftsfamilie zu stabilisieren und eine mögliche Rückführung vorzubereiten.
Ob eine Rückführung tatsächlich erfolgen kann, ist stets im Einzelfall zu beurteilen. Dabei
sind insbesondere die Entwicklung und Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen,
mögliche Belastungen und Traumatisierungen, die Bindungen zu den bisherigen
Bezugspersonen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zu berücksichtigen,
nachhaltig an ihren Erziehungsbedingungen und Erziehungskompetenzen zu arbeiten.
Diese Aspekte werden im Rahmen der Hilfeplanung fortlaufend überprüft.
Eine Rückführung kommt nur dann in Betracht, wenn sie mit dem Kindeswohl vereinbar und
nachhaltig tragfähig erscheint.
In der aktuellen Legislaturperiode wurden zum Stichtag 30.06.2026 4 Kinder aus stationären
Maßnahmen in die Herkunftssysteme zurückgeführt 11 Kinder wurden nach Inobhutnahmen
und somit kurzfristigen stationären Unterbringungen in die Herkunftssysteme entlassen.
Zum oben genannten Stichtag befanden sich 39 Kinder und Jugendliche in
Heimeinrichtungen, 60 Kinder wurden in Pflegefamilien betreut.
Im Jahr 2018 wurde das Fachcontrolling Soziale Dienste implementiert. Neben der
Überwachung, Erstellung und der Berichterstellung hinsichtlich der Kennzahlen zum Thema
Hilfen zur Erziehung wird seitens des Fachcontrollings auch die ordnungsgemäße
Fallführung überwacht. Neben der formal korrekten Einleitung der Jugendhilfemaßnahmen
wird überwacht, dass die Zeiträume der Hilfeplanphasen eingehalten werden und es wird
darauf geachtet, dass alle ambulanten Hilfen nach 2 Jahren auf ihre weitere Geeignetheit
überprüft werden.
5. Alternativen:
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