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Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026; "Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-24 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragte am 16.03.2026 die Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA-Einrichtungen. Die Verwaltung prüfte stichprobenartig 45 Kinder mit 45-Stunden-Buchungen: Bei 33 Familien war der Bedarf vollständig nachgewiesen, bei 4 Familien besteht Klärungsbedarf, bei 8 Familien lagen unzureichende Nachweise vor. Ab dem Kita-Jahr 2027/2028 werden verbindliche Formulare (Aufklärungsbogen, Bedarfserklärung, Arbeitgeberbescheinigung) eingeführt und mit den betroffenen Familien werden Anpassungsgespräche geführt.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 351.2 Datum: 24.07.2026 Vorlagen-Nr.: 119/2026 1. Ergänzung gez.: Hülskötter / Schulte Beraten im öffentlichen Teil Jugendhilfeausschuss Sitzung am 24.09.2026 TOP 3.1 Rat Sitzung am 14.10.2026 TOP Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Anlage(n): 8 Der Bürgermeister Anträge CDU-Fraktion v. 16.03.2026 Antrag - Begründung CDU und FDP v. 25.03.2026 gez. von Borczyskowski Bewertungsbogen Fachliche Stellungnahme Kitaleitung Erklärung Selbstständige Bedarfserklärung Aufklärungsbogen Eltern Arbeitsgeberbescheinigung Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026; "Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen" Entwurf des Beschlusses: Der Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Gronau nehmen die Ausführung der Verwaltung zur Überprüfung von 45-Stunden-Buchungen in den Gronauer Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis und fassen folgenden Beschluss je nach Beratung 1. Rechtsgrundlage/ n: § 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER 2 ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☒ Sonstiges: s. Sachdarstellung 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☐ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion hat mit Mail vom 16.03.2026 beantragt, die Angelegenheit „Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen“ auf die Tagesordnung des Rates zu nehmen. Der Rat hat beschlossen die Verwaltung mit einer Überprüfung des Buchungsverhaltens bei 45-Stunden-Plätzen zu beauftragen. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zum Prüfauftrag: Gemäß den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) richtet sich der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs nach dem individuellen Bedarf des Kindes/ der Familie. Zudem gilt des Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Rahmen der durch die Jugendhilfeplanung vorgesehenen Tagesbetreuungsangebote (§ 3 KiBiz). Eine Buchungszeit von 45 Wochenstunden setzt einen entsprechenden familiären, beruflichen oder pädagogischen Bedarf voraus. Gem. § 32 Abs. 2 KiBiz ist eine bedarfsgerechte Planung der Tagesbetreuungsangebote Voraussetzung für die finanzielle Förderung seitens des Landes. Als Grundlage für die Prüfung wurde das Kita-Jahr 2025/2026 herangezogen. In diesem Jahr wurde für 777 Kinder im U3- und Ü3-Bereich ein Betreuungsvertrag über 45 Stunden abgeschlossen. 124 dieser Kinder befanden sich in den letzten beiden beitragsfreien Kita-Jahren. Für 115 dieser Kinder wurde das Stundenkontingent zum Kita-Jahr 2025/26 hin erhöht. Um eine für die Verwaltung umsetzbare Größenordnung für die Überprüfung zu erhalten, wurde daraus eine Stichprobe von 45 Kindern (ca. jedes dritte Kind) per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Stichprobe umfasst 21 Kindertageseinrichtungen und erstreckt sich über alle Sozialräume des Stadtgebietes. Die eigenen Kitas der Stadt Gronau waren alle in der Stichprobe enthalten. Die Überprüfung der Bewertung und Nachvollziehbarkeit der durch die Kita-Leitungen festgestellten Bedarfe, die für die Vergabe eines 45-Stunden-Platzes eine Relevanz aufweisen, erfolgte anhand eines standardisierten Bewertungsbogen (s. Anlage), der folgende Kernkriterien berücksichtigte: - Vereinbarkeit von Familien und Beruf bzw. Schule - Familiärer Unterstützungsbedarf - Individueller Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes Die Auswertung der 45 überprüften Einzelfälle ergab folgendes Bild: Vollständig belegt: Bei 33 Familien aus 16 Kindertageseinrichtungen konnte der Betreuungsbedarf durch aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen oder andere anerkannte Nachweise vollständig nachgewiesen werden. 3 Klärungsbedarf: Bei 4 Familien aus 4 Kindertageseinrichtungen besteht aktuell noch Klärungsbedarf, da die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen vor Ort bereits vernichtet wurden. Unzureichende Nachweise: Bei 8 Familien aus 5 Kindertageseinrichtungen lagen zum Zeitpunkt der Prüfung keine ausreichenden Arbeitgeberbescheinigungen oder sonstige validen Nachweise vor. Weiteres Vorgehen In den Fällen, in denen Abweichungen oder unzureichende Nachweise festgestellt wurden, wird die Verwaltung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kita-Leitungen zeitnah den direkten Kontakt zu den betroffenen Familien suchen (soweit die Kinder noch weiterhin mit gleichbleibendem Umfang betreut werden), um die Buchungszeiten in partnerschaftlichen Gesprächen und im gegenseitigen Einvernehmen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Um die korrekte Vergabe der 45-Stunden-Plätze, nach der KiBiz-Revision auch der 40-Stunden- Plätze, zukünftig zu sichern, werden die Kriterien zur Nachweiserbringung ab dem kommenden Kita-Jahr 2027/2028 angepasst werden. Für die Erst- und Wiederanmeldung eines Kindes mit 40 bzw. 45 Stunden Betreuungszeit werden die bisher eingesetzten Formular an die neue Gesetzgebung angepasst, sowie um die Erklärung für Selbstständige erweitert, so dass künftig folgende standardisierten Instrumente zum Einsatz kommen: - Ein umfassender Aufklärungsbogen für die Eltern zum 40 und 45-Stunden-Kontingent - Eine detaillierte Bedarfserklärung für die 40 und 45-Stunden-Buchung - Eine gesonderte Erklärung für Selbstständige - Eine qualifizierte fachliche Stellungnahme der jeweiligen Kita-Leitung - Ein einheitlicher, verbindlicher Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung Die in der Anlage enthaltenen Formulare stellen den aktuellen Arbeitsstand dar. Kleinere Anpassungen sind daher noch möglich. Weiterhin werden sie noch digital ausfüllbar formatiert und auch optisch an die Guideline der Stadt Gronau angepasst werden. Die durchgeführte Prüfung zeigt, dass unklare oder fehlende Nachweise die Ermittlung der Bedarfe und damit die Planung erschweren. Damit alle Beteiligten zukünftig zielgerichteter arbeiten können und eine Vergabe von 40- und 45-Stunden-Plätzen korrekt erfolgt, sollten die zuvor genannten Formulare von den Erziehungsberechtigten bereits bei der Anmeldung über das Familienportal verbindlich digital angefordert werden. So wären die Unterlagen für alle Beteiligten direkt einsehbar. Bei der Berechnung des Elternbeitrages könnte eine Plausibilitätsprüfung im Abgleich zu den vorgelegten Einkommensunterlagen vorgenommen werden. Die Verwaltung ermittelt mit dem Softwarehersteller gerade den Kostenaufwand und eine mögliche Zeitschiene für die Umsetzung. Ob schon eine Umsetzung zum Anmeldeverfahren für das kommende Kita-Jahr 2027/2028 möglich ist, kann derzeit nicht verbindlich zugesagt werden. Mit den Trägern und Einrichtungsleitungen werden klare Richtlinien zur Aufbewahrung von Nachweisen und Verträgen besprochen werden. Eine Vollprüfung der 45-Stunden-Plätze oder ggf. eine Übernahme der Platzvergabe durch das Jugendamt ist mit den derzeitigen Ressourcen des FD 351 nicht möglich. 5. Alternativen: Je nach Beratung.

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