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Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026; "Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-24 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte am 16.03.2026 die Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA-Einrichtungen. Die Verwaltung prüfte stichprobenartig 45 Kinder mit 45-Stunden-Buchungen: Bei 33 Familien war der Bedarf vollständig nachgewiesen, bei 4 Familien besteht Klärungsbedarf, bei 8 Familien lagen unzureichende Nachweise vor. Ab dem Kita-Jahr 2027/2028 werden verbindliche Formulare (Aufklärungsbogen, Bedarfserklärung, Arbeitgeberbescheinigung) eingeführt und mit den betroffenen Familien werden Anpassungsgespräche geführt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 351.2 Datum: 24.07.2026
Vorlagen-Nr.: 119/2026 1. Ergänzung gez.: Hülskötter / Schulte
Beraten im öffentlichen Teil
Jugendhilfeausschuss Sitzung am 24.09.2026 TOP 3.1
Rat Sitzung am 14.10.2026 TOP
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Anlage(n): 8 Der Bürgermeister
Anträge CDU-Fraktion v. 16.03.2026
Antrag - Begründung CDU und FDP v. 25.03.2026 gez. von Borczyskowski
Bewertungsbogen
Fachliche Stellungnahme Kitaleitung
Erklärung Selbstständige
Bedarfserklärung
Aufklärungsbogen Eltern
Arbeitsgeberbescheinigung
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.03.2026;
"Überprüfung der Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen"
Entwurf des Beschlusses:
Der Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Gronau nehmen die Ausführung der Verwaltung
zur Überprüfung von 45-Stunden-Buchungen in den Gronauer Kindertageseinrichtungen zur
Kenntnis und fassen folgenden Beschluss
je nach Beratung
1. Rechtsgrundlage/ n:
§ 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☐ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
2
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☒ Sonstiges: s. Sachdarstellung
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☐ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion hat mit Mail vom 16.03.2026 beantragt, die Angelegenheit „Überprüfung der
Stunden-Kontingente bei Kindergärten/KITA Einrichtungen“ auf die Tagesordnung des Rates zu
nehmen. Der Rat hat beschlossen die Verwaltung mit einer Überprüfung des Buchungsverhaltens
bei 45-Stunden-Plätzen zu beauftragen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung zum Prüfauftrag:
Gemäß den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) richtet sich der zeitliche Umfang des
Betreuungsanspruchs nach dem individuellen Bedarf des Kindes/ der Familie. Zudem gilt des
Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungsberechtigten im Rahmen der durch die Jugendhilfeplanung
vorgesehenen Tagesbetreuungsangebote (§ 3 KiBiz).
Eine Buchungszeit von 45 Wochenstunden setzt einen entsprechenden familiären, beruflichen oder
pädagogischen Bedarf voraus.
Gem. § 32 Abs. 2 KiBiz ist eine bedarfsgerechte Planung der Tagesbetreuungsangebote
Voraussetzung für die finanzielle Förderung seitens des Landes.
Als Grundlage für die Prüfung wurde das Kita-Jahr 2025/2026 herangezogen. In diesem Jahr wurde
für 777 Kinder im U3- und Ü3-Bereich ein Betreuungsvertrag über 45 Stunden abgeschlossen.
124 dieser Kinder befanden sich in den letzten beiden beitragsfreien Kita-Jahren.
Für 115 dieser Kinder wurde das Stundenkontingent zum Kita-Jahr 2025/26 hin erhöht.
Um eine für die Verwaltung umsetzbare Größenordnung für die Überprüfung zu erhalten, wurde
daraus eine Stichprobe von 45 Kindern (ca. jedes dritte Kind) per Zufallsprinzip ausgewählt. Die
Stichprobe umfasst 21 Kindertageseinrichtungen und erstreckt sich über alle Sozialräume des
Stadtgebietes. Die eigenen Kitas der Stadt Gronau waren alle in der Stichprobe enthalten.
Die Überprüfung der Bewertung und Nachvollziehbarkeit der durch die Kita-Leitungen
festgestellten Bedarfe, die für die Vergabe eines 45-Stunden-Platzes eine Relevanz aufweisen,
erfolgte anhand eines standardisierten Bewertungsbogen (s. Anlage), der folgende Kernkriterien
berücksichtigte:
- Vereinbarkeit von Familien und Beruf bzw. Schule
- Familiärer Unterstützungsbedarf
- Individueller Unterstützungsbedarf des jeweiligen Kindes
Die Auswertung der 45 überprüften Einzelfälle ergab folgendes Bild:
Vollständig belegt: Bei 33 Familien aus 16 Kindertageseinrichtungen konnte der Betreuungsbedarf
durch aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen oder andere anerkannte
Nachweise vollständig nachgewiesen werden.
3
Klärungsbedarf: Bei 4 Familien aus 4 Kindertageseinrichtungen besteht aktuell noch
Klärungsbedarf, da die entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungen vor Ort
bereits vernichtet wurden.
Unzureichende Nachweise: Bei 8 Familien aus 5 Kindertageseinrichtungen lagen zum Zeitpunkt
der Prüfung keine ausreichenden Arbeitgeberbescheinigungen oder
sonstige validen Nachweise vor.
Weiteres Vorgehen
In den Fällen, in denen Abweichungen oder unzureichende Nachweise festgestellt wurden, wird
die Verwaltung in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kita-Leitungen zeitnah den direkten
Kontakt zu den betroffenen Familien suchen (soweit die Kinder noch weiterhin mit
gleichbleibendem Umfang betreut werden), um die Buchungszeiten in partnerschaftlichen
Gesprächen und im gegenseitigen Einvernehmen an den tatsächlichen Bedarf anzupassen.
Um die korrekte Vergabe der 45-Stunden-Plätze, nach der KiBiz-Revision auch der 40-Stunden-
Plätze, zukünftig zu sichern, werden die Kriterien zur Nachweiserbringung ab dem kommenden
Kita-Jahr 2027/2028 angepasst werden.
Für die Erst- und Wiederanmeldung eines Kindes mit 40 bzw. 45 Stunden Betreuungszeit werden
die bisher eingesetzten Formular an die neue Gesetzgebung angepasst, sowie um die Erklärung
für Selbstständige erweitert, so dass künftig folgende standardisierten Instrumente zum Einsatz
kommen:
- Ein umfassender Aufklärungsbogen für die Eltern zum 40 und 45-Stunden-Kontingent
- Eine detaillierte Bedarfserklärung für die 40 und 45-Stunden-Buchung
- Eine gesonderte Erklärung für Selbstständige
- Eine qualifizierte fachliche Stellungnahme der jeweiligen Kita-Leitung
- Ein einheitlicher, verbindlicher Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung
Die in der Anlage enthaltenen Formulare stellen den aktuellen Arbeitsstand dar. Kleinere
Anpassungen sind daher noch möglich. Weiterhin werden sie noch digital ausfüllbar formatiert und
auch optisch an die Guideline der Stadt Gronau angepasst werden.
Die durchgeführte Prüfung zeigt, dass unklare oder fehlende Nachweise die Ermittlung der Bedarfe
und damit die Planung erschweren. Damit alle Beteiligten zukünftig zielgerichteter arbeiten können
und eine Vergabe von 40- und 45-Stunden-Plätzen korrekt erfolgt, sollten die zuvor genannten
Formulare von den Erziehungsberechtigten bereits bei der Anmeldung über das Familienportal
verbindlich digital angefordert werden. So wären die Unterlagen für alle Beteiligten direkt einsehbar.
Bei der Berechnung des Elternbeitrages könnte eine Plausibilitätsprüfung im Abgleich zu den
vorgelegten Einkommensunterlagen vorgenommen werden.
Die Verwaltung ermittelt mit dem Softwarehersteller gerade den Kostenaufwand und eine mögliche
Zeitschiene für die Umsetzung. Ob schon eine Umsetzung zum Anmeldeverfahren für das
kommende Kita-Jahr 2027/2028 möglich ist, kann derzeit nicht verbindlich zugesagt werden.
Mit den Trägern und Einrichtungsleitungen werden klare Richtlinien zur Aufbewahrung von
Nachweisen und Verträgen besprochen werden.
Eine Vollprüfung der 45-Stunden-Plätze oder ggf. eine Übernahme der Platzvergabe durch das
Jugendamt ist mit den derzeitigen Ressourcen des FD 351 nicht möglich.
5. Alternativen:
Je nach Beratung.
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