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Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit Geschwindigkeitsschwellen am Obergplatz – Verbesserung der Querungssicherheit und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Spielplatzes - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/Die Grünen vom 07.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Krefeld
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion B90/Die Grünen beantragt, am Spielplatz Obergplatz einen Fußgängerüberweg mit Geschwindigkeitsschwellen einzurichten, um die Querungssicherheit für Kinder zu verbessern. Die Verwaltung soll prüfen, ob die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, begleitende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion geeignet sind, und kurzfristige Verbesserungen der Sichtbeziehungen umsetzen. Ein Ergebnis mit Zeitplan und Haushaltsmitteln soll bis Ende 2026 vorgestellt werden.

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Extrahierter Text

n Antrag der Fraktion BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung der Stadt Krefeld -öffentlich- Vorlagennummer in der Bezirksvertretung West 1466/26 A Krefeld, 07.09.2026 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung West 23.09.2026 beschließend Betreff Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit Geschwindigkeitsschwellen am Obergplatz – Verbesserung der Querungssicherheit und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Spielplatzes - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/Die Grünen vom 07.09.2026 Beschlussentwurf Der Fachbereich 61 Stadt- und Verkehrsplanung wird beauftragt zu prüfen, ob am Ein- bzw. Ausgang des Spielplatzes am Obergplatz ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet sowie straßenbegleitende Geschwindigkeitsschwellen (z. B. Aufpflasterungen o. ä.) angelegt werden können, um die Querung der Straße für Kinder und Begleitpersonen zu sichern. Dazu wird die Verwaltung gebeten: 1. Die Örtlichkeit am Obergplatz im Rahmen einer Verkehrsschau dahingehend zu bewerten, ob die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) erfüllt sind bzw. durch bauliche Maßnahmen hergestellt werden können. 2. Zu prüfen, ob begleitende Geschwindigkeitsschwellen (z. B. Aufpflasterungen, Gehwegvorstreckungen, etc.) geeignet sind, die Fahrgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich des Überwegs wirksam zu reduzieren. 3. Kurzfristige Maßnahmen zu identifizieren, die bereits vor einer formalen Einrichtung des Fußgängerüberwegs die Sichtbeziehungen verbessern, insbesondere durch die Unterbindung des ruhenden Verkehrs in der Sichtzone (z. B. durch Sperrflächen oder Halteverbote). Drucksache 1466/26 A Seite - 2 - 4. Ein Ergebnis der Prüfung bis spätestens Ende 2026 in der Bezirksvertretung Krefeld-West vorzustellen und dabei einen konkreten Zeitplan sowie die erforderlichen Haushaltsmittel zu benennen. Begründung Der Spielplatz am Obergplatz ist ein zentraler Anlaufpunkt für Familien mit Kindern im Quartier. Er wird täglich von einer Vielzahl von Kindern, Eltern und Begleitpersonen besucht. Um ihn von der Peter-Lauten-Straße kommend zu erreichen, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger die angrenzende Straße queren – eine Situation, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erhebliche Sicherheitsrisiken birgt. Die Querung der Straße am Obergplatz ist für Kinder und Begleitpersonen mit besonderen Risiken verbunden: Die Sicht auf den fließenden Fahrzeugverkehr ist beidseitig durch den ruhenden Verkehr erheblich eingeschränkt. Kinder, die auf der nördlich gelegenen Straßenseite zwischen parkenden Fahrzeugen hervortreten, sind für Kraftfahrzeugführende nur schwer oder gar nicht rechtzeitig erkennbar. Genau dieses Muster, schlechte Sichtbeziehungen an informellen Querungsstellen, ist laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) einer der häufigsten Unfallursachen bei Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern im städtischen Raum. Richtig geplante und gestaltete Fußgängerüberwege erhöhen nachweislich die Verkehrssicherheit. Sie schaffen eine eindeutige Vorrangregelung zugunsten des Fußverkehrs, verbessern die Sichtbeziehungen durch begleitende Maßnahmen (Gehwegvorstreckungen, Beleuchtung, Freihalten der Sichtzonen) und signalisieren Fahrzeugführenden durch Beschilderung und Markierung, dass mit querenden Fußgängerinnen und Fußgängern zu rechnen ist. Besonders für Kinder, als schwächste Verkehrsteilnehmende mit eingeschränktem Gefahrenbewusstsein, sind Zebrastreifen eine bewährte Schutzmaßnahme. Eine Reduktion der Durchfahrtsgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich des Obergplatzes durch bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen oder Gehwegvorstreckungen ist besonders empfehlenswert. Fahrzeuge, die mit niedrigerer Geschwindigkeit fahren, haben deutlich kürzere Bremswege und ermöglichen Fahrzeugführenden mehr Reaktionszeit, wenn Kinder die Fahrbahn betreten. Die Stadt Krefeld bekennt sich zur „Vision Zero", dem Ziel, schwere Verkehrsunfälle mit Personenschäden langfristig auf null zu reduzieren. Gerade Kinder als schwächste und schutzbedürftigste Verkehrsteilnehmende müssen dabei besonders in den Blick genommen werden. gez. Thorsten Hansen B90/Die Grünen

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