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Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit Geschwindigkeitsschwellen am Obergplatz – Verbesserung der Querungssicherheit und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Spielplatzes - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/Die Grünen vom 07.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion B90/Die Grünen beantragt, am Spielplatz Obergplatz einen Fußgängerüberweg mit Geschwindigkeitsschwellen einzurichten, um die Querungssicherheit für Kinder zu verbessern. Die Verwaltung soll prüfen, ob die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen erfüllt sind, begleitende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion geeignet sind, und kurzfristige Verbesserungen der Sichtbeziehungen umsetzen. Ein Ergebnis mit Zeitplan und Haushaltsmitteln soll bis Ende 2026 vorgestellt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
n
Antrag der Fraktion
BÜNDNIS ´90/DIE GRÜNEN
in der Bezirksvertretung
der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer in der Bezirksvertretung West
1466/26 A
Krefeld, 07.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Bezirksvertretung West 23.09.2026 beschließend
Betreff
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) mit Geschwindigkeitsschwellen am
Obergplatz – Verbesserung der Querungssicherheit und Erhöhung der Verkehrssicherheit
im Bereich des Spielplatzes - Einbringung eines Antrags der Fraktion B90/Die Grünen vom
07.09.2026
Beschlussentwurf
Der Fachbereich 61 Stadt- und Verkehrsplanung wird beauftragt zu prüfen, ob am Ein- bzw.
Ausgang des Spielplatzes am Obergplatz ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet
sowie straßenbegleitende Geschwindigkeitsschwellen (z. B. Aufpflasterungen o. ä.) angelegt
werden können, um die Querung der Straße für Kinder und Begleitpersonen zu sichern.
Dazu wird die Verwaltung gebeten:
1. Die Örtlichkeit am Obergplatz im Rahmen einer Verkehrsschau dahingehend zu bewerten,
ob die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines
Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) StVO und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften
(VwV-StVO) erfüllt sind bzw. durch bauliche Maßnahmen hergestellt werden können.
2. Zu prüfen, ob begleitende Geschwindigkeitsschwellen (z. B. Aufpflasterungen,
Gehwegvorstreckungen, etc.) geeignet sind, die Fahrgeschwindigkeit im unmittelbaren
Bereich des Überwegs wirksam zu reduzieren.
3. Kurzfristige Maßnahmen zu identifizieren, die bereits vor einer formalen Einrichtung des
Fußgängerüberwegs die Sichtbeziehungen verbessern, insbesondere durch die
Unterbindung des ruhenden Verkehrs in der Sichtzone (z. B. durch Sperrflächen oder
Halteverbote).
Drucksache 1466/26 A Seite - 2 -
4. Ein Ergebnis der Prüfung bis spätestens Ende 2026 in der Bezirksvertretung Krefeld-West
vorzustellen und dabei einen konkreten Zeitplan sowie die erforderlichen Haushaltsmittel zu
benennen.
Begründung
Der Spielplatz am Obergplatz ist ein zentraler Anlaufpunkt für Familien mit Kindern im Quartier. Er
wird täglich von einer Vielzahl von Kindern, Eltern und Begleitpersonen besucht. Um ihn von der
Peter-Lauten-Straße kommend zu erreichen, müssen Fußgängerinnen und Fußgänger die
angrenzende Straße queren – eine Situation, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erhebliche
Sicherheitsrisiken birgt.
Die Querung der Straße am Obergplatz ist für Kinder und Begleitpersonen mit besonderen Risiken
verbunden: Die Sicht auf den fließenden Fahrzeugverkehr ist beidseitig durch den ruhenden Verkehr
erheblich eingeschränkt. Kinder, die auf der nördlich gelegenen Straßenseite zwischen parkenden
Fahrzeugen hervortreten, sind für Kraftfahrzeugführende nur schwer oder gar nicht rechtzeitig
erkennbar. Genau dieses Muster, schlechte Sichtbeziehungen an informellen Querungsstellen, ist
laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) einer der häufigsten Unfallursachen bei Unfällen mit
Fußgängerinnen und Fußgängern im städtischen Raum.
Richtig geplante und gestaltete Fußgängerüberwege erhöhen nachweislich die Verkehrssicherheit.
Sie schaffen eine eindeutige Vorrangregelung zugunsten des Fußverkehrs, verbessern die
Sichtbeziehungen durch begleitende Maßnahmen (Gehwegvorstreckungen, Beleuchtung,
Freihalten der Sichtzonen) und signalisieren Fahrzeugführenden durch Beschilderung und
Markierung, dass mit querenden Fußgängerinnen und Fußgängern zu rechnen ist. Besonders für
Kinder, als schwächste Verkehrsteilnehmende mit eingeschränktem Gefahrenbewusstsein, sind
Zebrastreifen eine bewährte Schutzmaßnahme.
Eine Reduktion der Durchfahrtsgeschwindigkeit im unmittelbaren Bereich des Obergplatzes durch
bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen oder Gehwegvorstreckungen ist besonders
empfehlenswert. Fahrzeuge, die mit niedrigerer Geschwindigkeit fahren, haben deutlich kürzere
Bremswege und ermöglichen Fahrzeugführenden mehr Reaktionszeit, wenn Kinder die Fahrbahn
betreten.
Die Stadt Krefeld bekennt sich zur „Vision Zero", dem Ziel, schwere Verkehrsunfälle mit
Personenschäden langfristig auf null zu reduzieren. Gerade Kinder als schwächste und
schutzbedürftigste Verkehrsteilnehmende müssen dabei besonders in den Blick genommen werden.
gez.
Thorsten Hansen
B90/Die Grünen
Text aus PDF extrahiert