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TOP Prüfung einer sozial gerechteren Ausgestaltung der Elternbeiträge für OGS und Kindertagesbetreuung - Einbringung eines Antrags der Ratsgruppe LUKS vom 11.09.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Krefeld |
| Datum | 2026-09-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Ratsgruppe LUKS beantragt, dass die Verwaltung eine neue Satzung zur Elternbeitragberechnung für Kita und OGS vorlegt. Das bisherige System mit fixen Einkommensstufen benachteiligt niedrige und mittlere Einkommen durch sprunghafte Anstiege, während höhere Einkommen ab circa 77.900 € nicht mehr angemessen belastet werden. Die neue Satzung soll prozentuale Berechnungen mit Freibeträgen (40.000 € Nettoeinkommen), differenzierte Betreuungsumfänge und progressive Sätze für höhere Einkommen vorsehen, um eine sozial gerechtere Lastenverteilung zu erreichen.
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Dokument
Extrahierter Text
Rathaus, Zimmer B 40
Von-der-Leyen-Platz 1
Antrag der Ratsgruppe LUKS
im Rat
der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Vorlagennummer
1493/26 A
Krefeld, 11.09.2026
Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend
17.09.2026 beschließend
und Familie
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 24.09.2026 beschließend
Betreff
TOP Prüfung einer sozial gerechteren Ausgestaltung der Elternbeiträge für OGS und Kin-
dertagesbetreuung - Einbringung eines Antrags der Ratsgruppe LUKS vom 11.09.2026
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah eine neue Vorlage zur Änderung der Satzung der Stadt
Krefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kin-
dertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (OGS) vorzulegen, die das System der Beitragser-
hebung reformiert.
Diese Neufassung der Elternbeitragssatzung soll folgende Kriterien erfüllen:
• Prozentuale Berechnung: Anstelle fixer Einkommensstufen ist die Beitragshöhe durch eine
prozentuale Berechnung auf Basis des Einkommens festzusetzen, hierbei sollen unter-
schiedliche sozial gerechte, ansteigende Prozentsätze für unterschiedliche Einkommens-
gruppen, Betreuungsumfänge und Altersgruppen definiert werden.
Drucksache 1493/26 A Seite - 2 -
• Definition des Einkommens: Das maßgebliche Einkommen wird als das zu versteuernde
Einkommen definiert, analog zum Vorbild des § 6 der Elternbeitragssatzung aus Velbert.
Freibetrag: Haushalte mit einem Nettoeinkommen von bis zu 40.000,00 € werden vollstän-
dig von den Kita- und OGS-Beiträgen befreit.
• Differenzierung nach Betreuungsumfang: Der prozentuale Anteil wird fair und methodisch
korrekt nach der in Anspruch genommenen Betreuungszeit z. B. Offener Ganztag bis 12
Std., Kita 25 Std., 35 Std., 45 Std. und Betreuungsauffand je nach Alter gestaffelt.
• Progression: Die Beitragshöhen werden umgestaltet, sodass durch eine solidarische, stär-
kere Progression in den höheren Einkommensklassen die höheren Freibeträge in den unte-
ren Einkommensklassen kompensiert werden.
• Die Verwaltung legt Daten vor zur bisherigen Betreuungsfinanzierung der Stadt (Kosten
versus Einnahmen) und stellt bei den Einnahmen die bisherigen relativen und absoluten
Einnahmen in den unterschiedlichen Einkommensklassen dar.
• Eine sozial gerechte Regelung für Alleinerziehende sowie getrennt erziehende Eltern und
Eltern mit Wechselmodell.
• Sozialhilfebezug: Es erfolgt eine Festsetzung von beitragsfreien Monaten für die Zeiträume,
in denen Familien Sozialhilfeleistungen empfangen.
Begründung
Vorschlag Elternbeitragsbemessung LUKS
7%
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
Datenreihen1 Linear (Datenreihen1)
Prozentualer Elternbeitrag am Einkommen (45 Std U2) Modellvariante LUKS (45 Std U2): Höherer Freibetrag,
aktuell. "Mittelstandsbauch" als Kompromiss für einen höheren Frei
Mittlere Einkommensgruppen zahlen prozentual betrag statt linearer Anstieg mit niedrigerem Freibetrag,
mehr als höhere Einkommensgruppen, bei denen der starkem Anstieg und hohen Höchstwerten mit der Gefahr
Prozentsatz sogar sinkt (nicht enthalten: weitere Entlas zunehmender Privatisierung und niedrigerem Ertrag gemes
tungen über der höchsten Einkommensstufe) sen an der Einkommenshäufigkeit.
Mit den Einkommensklassen ansteigender Bemes
sungssatz
Wie der Änderungsantrag 604/26 der Ratsgruppe LUKS, aber mittlerweile auch der folgende An-
trag der Grünen (vgl. Antrag 1314/26 A) zeigen, ist die Fortschreibung des alten Beitragsmodells
für Kita und OGS nicht mehr zeitgemäß.
Die zugrunde liegende Struktur der Beitragsstaffel wurde trotz geänderter wirtschaftlicher Rahmen-
bedingungen und massiv gestiegener Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Miete) seit 2020 nicht
angepasst.
Die aktuell vorgesehene Ausgestaltung mit fixen Einkommensstufen führt in der Praxis dazu, dass
Familien mit niedrigen und unteren mittleren Einkommen an den Schwellenwerten durch sprung-
hafte Beitragsanstiege überproportional belastet werden. Gleichzeitig frieren die Beiträge für die
OGS und Kita nach der alten Tabelle bereits ab ca. 77.900 € ein, sodass höchste Einkommen
nicht angemessen an der solidarischen Finanzierung beteiligt werden. Der fixe Beitrag der höchs-
ten Einkommenseingruppierung sorgt zusätzlich dafür, dass die relative Belastung nicht einmal
gleichbleibend ist, je höher das Einkommen ist, sondern die Belastung ab dieser Klasse immer
Drucksache 1493/26 A Seite - 3 -
weiter sinkt. Das führt dazu, dass niedrigere Einkommensklassen überproportional belastet wer-
den, während höhere Einkommensklassen prozentual weniger bezahlen, da über sechs Einkom-
mensklassen hinweg keine adäquate Beitragssteigerung stattfindet. Auch der anwendbare OGS-
Höchstbetrag findet sich im Krefelder Modell nicht wieder.
Die bisherige Systematik der Beitragserhebung, wie sie in der durch den Rat angenommenen Ver-
waltungsvorlage (604/26) vorgesehen ist, verstärkt demnach soziale Ungerechtigkeit und belastet
Familien mit niedrige und mittlerem Einkommen unverhältnismäßig.
Die von der Ratsgruppe LUKS vorgelegte Kalkulation (siehe Anlage) dient dabei als mögliche Ar-
beitsgrundlage oder Modellvariante, nicht als Beschlussvorschlag.
Durch diese kann eine methodisch korrekte, nachvollziehbare und sozial gerechtere Lastenvertei-
lung erreicht und zum Beispiel starre Stufensprünge in der Beitragsberechnung beseitigt werden.
Elternbeiträge wachsen prozentual, kontinuierlich und transparent mit dem zu versteuernden Ein-
kommen.
Wir hätten gerne eine kostenneutrale Berechnung zum aktuellen Ist-Stand vorgelegt. Hierfür hat
die Verwaltung jedoch keine Datengrundlage aktueller Elternbeitragseinnahmen vorgelegt.
Gezeichnet:
Charlotte Höft,
Ausschussmitglied für die Ratsgruppe LUKS
Anlage(n):
(1) Elternbeiträgetabelle Modellversion LUKS
Text aus PDF extrahiert