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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Erarbeitung eines Sozialraum- und Sicherheitskonzeptes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Fuldatal |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt, dass der Gemeindevorstand ein Sozialraum- und Sicherheitskonzept für Fuldatal erarbeitet. Die Analyse soll bis Januar 2027 Kriminalstatistiken, Sozialstrukturdaten, Infrastruktur sowie qualitative Befragungen und Begehungen umfassen und objektive Kriminalität von subjektivem Sicherheitsempfinden trennen. Darauf basierend werden ein Präventionsrat einberufen, ein Maßnahmenkatalog mit städtebaulichen, sozialen und kommunikativen Maßnahmen erstellt sowie nach 12 und 24 Monaten überprüft. Die Beschlussfassung ist für 16.09.2026 vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antragsvorlage
- öffentlich -
2026/183 1. Ergänzung
Antragsteller Die Linke
Datum 15.09.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 16.09.2026 beschließend
Betreff:
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke auf Erarbeitung eines Sozialraum- und Sicherheitskon-
zeptes
Antrag/Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass der Gemeindevorstand beauftragt wird, ein Sozi-
alraum- und Sicherheitskonzept zu erarbeiten, das mindestens die folgenden drei Phasen beinhal-
tet:
1. Analyse:
1.1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung im
Jahr 2027 eine Sozialraum- und Sicherheitsanalyse für die Gemeinde Fuldatal zu erstellen.
Diese umfasst mindestens die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik der letzten fünf
Jahre im Vergleich zu anderen Gemeinden im Landkreis Kassel, eine Sozialstrukturanalyse
(Einkommen, Bildung, Erwerbstätigkeit, Wohndauer, Fluktuation, etc.), eine Analyse der Leer-
stands- und Eigentumsverhältnisse sowie eine Infrastrukturbewertung (ÖPNV, Nahversor-
gung, Kitas, Schulen, öffentliche Räume, soziale Infrastruktur, soziale Arbeit, etc.). Dabei soll
auf bestehende Methoden aus der Sozialwissenschaft zurückgegriffen werden und insbeson-
dere Austausch zum Fachbereich 5 der Uni Kassel gesucht werden. Ferner soll der Gemeinde-
vorstand auf die zuständigen Stellen zugehen und sich die notwendigen Informationen auf in-
formellem oder formellem Weg einholen, sofern diese nicht frei verfügbar sind.
1.2. Parallel wird eine qualitative Erhebung durchgeführt, bestehend aus einer repräsentativen Si-
cherheitsbefragung der Bewohnerschaft (getrennt ausgewertet nach alteingesessenen und
neu zugezogenen Haushalten), mindestens zwei moderierten Begehungen mit Bewohnerin-
nen und Bewohnern beider Gruppen sowie Fokusgruppengesprächen mit Vereinen, Schulen,
Sozialarbeit und der örtlichen Polizeidienststelle. Abschluss der Erhebung ebenfalls innerhalb
der Frist bis 31.12.2026.
1.3. Der Gemeindevorstand legt der Gemeindevertretung die Analyseergebnisse zur ersten Sit-
zung im Jahr 2027 in schriftlicher Form vor, einschließlich einer klaren Trennung zwischen ob-
jektiv belegter Kriminalitätsentwicklung und subjektivem Sicherheitsempfinden. Sollte das
zeitlich nicht umsetzbar sein, berichtet der Gemeindevorstand in dieser und den nachfolgen-
den Sitzungen über den Bearbeitungsstand.
2. Sofortmaßnahmen
Unabhängig vom Analyseergebnis wird innerhalb der nächsten vier Wochen ein Runder Tisch,
beziehungsweise ein kommunaler Präventionsrat einberufen. Diesem gehören Vertreterinnen
und Vertreter der Verwaltung (Fachbereich 1.3), der Polizei, des Ausländerbeirats, der Schüler-
vertretung der Gesamtschule Fuldatal sowie Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen
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Ortsteilen und Personen aus dem Bewohnerinnen- und Bewohnermilieu, denen problemati-
sches Verhalten nachgesagt wird, an.
3. Maßnahmenphase
3.1. Auf Grundlage der vorgelegten Analyseergebnisse erarbeitet die Verwaltung binnen acht Wo-
chen einen Maßnahmenkatalog mit konkreten städtebaulichen, sozialen und kommunikativen
Maßnahmen gemäß den unter der Begründung skizzierten Handlungsfeldern und legt diesen
dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vor.
3.2. Bei künftigen Belegungs- und Vergabeentscheidungen für kommunalen bzw. geförderten
Wohnraum wirkt die Gemeinde im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten auf eine ausge-
wogenere Verteilung über das Gemeindegebiet hin, um einer einseitigen Konzentration ent-
gegenzuwirken.
4. Monitoring
Die eingangs erhobenen Indikatoren (Kriminalitätsentwicklung, subjektives Sicherheitsempfin-
den, Sozialstrukturdaten, Segregationsgrad) werden nach zwölf und nach vierundzwanzig Mo-
naten erneut erhoben, dem Gemeindevorstand berichtet und zur Grundlage einer Wirksam-
keitsprüfung sowie ggf. Nachsteuerung der Maßnahmen gemacht.
Begründung:
In der Gemeinde wird berichten, dass im Zusammenhang mit der Neubesiedlung verschiedener
Gegenden eine räumliche Segregation zu beobachten sei. Unter der ortsansässigen Bevölkerung
haben sich in der Folge Ressentiments und Unsicherheitsempfinden entwickelt; es gibt eine wahr-
genommene Verschärfung von Kriminalität, Vandalismus und Unordnung, deren Wahrheitsgehalt
bislang nicht systematisch überprüft wurde.
Erfahrungsgemäß fallen tatsächliche Kriminalitätsbelastung und subjektiv wahrgenommene Unsi-
cherheit in solchen Situationen deutlich auseinander. Werden Maßnahmen ergriffen, ohne diese
beiden Ebenen zunächst getrennt zu erfassen, besteht die Gefahr, dass entweder reale Probleme
übersehen werden (etwa mangelhafte Infrastruktur, fehlende oder unzureichende Kommunika-
tion, Leerstand in der Umgebung), oder dass rein gefühlte Bedrohungslagen durch symbolische
Repression bestätigt statt entkräftet werden (wie z.B. durch verstärkte Polizeipräsenz oder Video-
überwachung). Beides würde die Spannungen eher verfestigen, als abbauen.
Der vorliegende Antrag verfolgt daher einen zweistufigen, evidenzbasierten Ansatz: Zunächst wer-
den in einer Analysephase sowohl objektive Daten (Kriminalstatistik, Sozialstruktur, Infrastruktur)
als auch subjektive Wahrnehmungen (Befragungen, Begehungen, Gerüchte-Monitoring) erhoben
und getrennt ausgewertet. Erst auf dieser Grundlage sollen konkrete Maßnahmen abgeleitet wer-
den, die zielgerichtet an den tatsächlich identifizierten Ursachen ansetzen. Nur mit empirischer
Grundlage ist es möglich, ergebnisoffen über Maßnahmen zu sprechen und es sollte davon abge-
sehen werden, auf möglicherweise vor allem symbolisch wirkende Repressionen zu setzen.
Für die anschließende Maßnahmenphase kommen insbesondere folgende, ausdrücklich präventiv
statt repressiv ausgerichtete Handlungsfelder in Betracht:
Städtebauliche Maßnahmen: Aufwertung des öffentlichen Raums (Beleuchtung, Instandhaltung,
Begrünung), Nutzungsmischung durch Ansiedlung von Läden, Gastronomie und Gemeinschaftsräu-
men sowie eine stärker gestreute Belegung künftigen Wohnraums, um eine einseitige Konzentra-
tion zu vermeiden.
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Soziale und integrative Maßnahmen: Interkulturelle Nachbarschaftsprojekte, Patenschaftsmo-
delle, niedrigschwellige Sprach- und Bildungsangebote, Beteiligungsformate wie Zukunftswerkstät-
ten und Bürgerbeiräte sowie eine Stärkung der aufsuchenden Jugendarbeit.
Kommunikative Maßnahmen: Transparente, faktenbasierte Information der Bevölkerung über die
tatsächliche Sicherheitslage, moderierte Bürgerversammlungen, eine feste Ansprechperson in der
Gemeinde (analog zu einem Quartiersmanagement) sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Me-
dien für eine differenzierte Berichterstattung.
Institutionelle Vernetzung: Ein dauerhafter Runder Tisch aus Verwaltung, Polizei, Beiräte und Bür-
gerinnen und Bürger sowie ein niedrigschwelliges Konfliktmanagement- bzw. Mediationsangebot
für Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die im Antrag festgelegten Fristen (zwei Monate für die Analyse, vier Wochen für die Einberufung
des Präventionsrats, sechs Wochen für den Maßnahmenkatalog nach Vorlage der Analyse, Moni-
toring nach zwölf und vierundzwanzig Monaten) sowie die konkret benannten Indikatoren stellen
sicher, dass der Antrag Qualitätskriterien entspricht, die eine Zielsetzung ermöglichen, welche spe-
zifisch benannte Untersuchungsgegenstände und Maßnahmenfelder benennt, messbare Indikato-
ren (Kriminalitätszahlen, Befragungsergebnisse, Segregationsgrad) identifiziert, konkrete Fristen
festsetzt, einen unmittelbaren Bezug zur konkreten Problemlage vor Ort herstellt sowie klar termi-
nierte Zwischen- und Endpunkte definiert.
Anlage(n):
1 Änderungsantrag Die Linke auf Erarbeitung eines Sozialraum- und Sicherheitskonzeptes
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