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Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Fuldatal
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt Änderungen zur Satzung zur Kinder- und Jugendbeteiligung: Erhöhung der Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre, Erweiterung um regelmäßige Jugendbefragungen, Online-Informationsangebote, jährlich kinderfreundliche Gemeindevertretungssitzungen und altersgerechte Informationsaufbereitung. Begründet wird dies mit unzureichenden bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten und UN-Kinderrechtsstandards. Die Gemeindevertretung berät beschließend am 16.09.2026.

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Antragsvorlage - öffentlich - 2024/20 4. Ergänzung Antragsteller Die Linke Datum 15.09.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Gemeindevertretung 16.09.2026 beschließend Betreff: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Tagesordnungspunkt Satzung zur Kinder- und Ju- gendbeteiligung Antrag/Beschlussvorschlag: 1) In § 2 Ziffer a des Satzungsentwurfs wird die Zahl „18“ durch die Zahl „21“ ersetzt. 2) Erweiterung der Möglichkeiten der Kinder- und Jugendbeteiligung In § 2 des Satzungsentwurfs werden folgende Änderungen vorgenommen: • Vor dem Wort „Jugendforum“ wird die Absatznummer „(1)“ ergänzt. • Es wird ein 2. Absatz mit dem Titel „(2) Kinder- und Jugendbefragung“ ergänzt mit folgendem Inhalt: ◦ „Mindestens zwei Mal im Jahr, jeweils vor den Jugendforen, führt die Gemeinde eine Kinder- und Jugendbefragung durch. Ziel der Befragung ist es, eine niedrigschwellige Möglichkeit zu geben, Ideen einzubringen und Meinungen zu anstehenden Themen zu äußern. Die Befragung soll in einer geeigneten Form für Kinder- und Jugendliche durchgeführt werden und diese Form soll jährlich evaluiert und bei Bedarf verändert werden.“ • Es wird ein 3. Absatz mit dem Titel „(3) Online-Informationsangebote der Gemeinde“ ergänzt mit folgendem Inhalt: ◦ „Die Gemeinde stellt geeignete Online-Informationsangebote für Kinder und Jugendliche bereit, um über sie betreffende aktuelle Themen zu informieren. Dabei sollen geeignete Kommunikationskanäle und dem Alter angepasste Sprache genutzt werden.“ • Es wird ein 4. Absatz mit dem Titel „(4) Kinderfreundliche Sitzung der Gemeindevertretung“ ergänzt mit folgendem Inhalt: ◦ „Die Gemeindevertretung führt mindestens einmal im Jahr eine kinder- und jugendfreundliche Sitzung durch. Zu dieser wird explizit auch über die Jugendarbeit der Gemeinde eingeladen, sie findet zu einer kinder- und jugendfreundlichen Zeit an einem Samstag statt, es gibt zu Beginn eine Fragestunde für Kinder- und Jugendliche und es wird angestrebt, in dieser Sitzung auch schwerpunktmäßig für Kinder und Jugendliche relevante Themen zu behandeln.“ • Es wird ein 5. Absatz mit dem Titel „(5) Fortschreitende Erarbeitung eines Partizipationsmixes“ ergänzt mit folgendem Inhalt: ◦ „Die Gemeinde erkennt an, dass eine Kombination verschiedener Partizipationsmöglichkeiten erforderlich ist, um eine effektive Kinder- und Jugendbeteiligung sicherzustellen. Die Evaluation der Beteiligungsmöglichkeiten muss Seite 1 von 3 auch eine Übersicht der verschiedenen Beteiligungsangebote enthalten sowie eine Darstellung, welche Ergänzungen möglich wären.“ 3) Informationsaufbereitung in altersgerechter Form In § 3 des Entwurfs der Satzung werden folgende Änderungen vorgenommen: • Es wird eine neue Ziffer b hinzugefügt mit folgendem Inhalt: „b. Aufbereitung der Informationen für das Jugendforum in abgestufter und altersgerechter Form“. • Die weitere Aufzählung wird insofern geändert, dass ab der Ziffer b alles um einen Buchstaben nach hinten verschoben wird und am Schluss der neue Buchstabe „h“ eingeführt wird. • Es wird am Schluss der Aufzählung eine neue Ziffer i hinzugefügt mit folgendem Inhalt: „i. Zurverfügungstellung selbst organisierter Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Hinweis auf bestehende Angebote externer Anbieter“. Begründung: 1) Begründung: Eine Beschränkung der Kinder- und Jugendbeteiligung auf ein maximales Alter von 18 Jahren ist einerseits nicht notwendig und birgt andererseits die Möglichkeit, dass junge Menschen, die an ei- ner aktiven Mitarbeit interessiert sind, in ihren Beteiligungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Die Frage, wann der Übergang von der Minderjährigkeit zur Volljährigkeit erfolgt, wird weltweit- unterschiedlich bewertet und es gibt keine feste biologische Altersgrenze, vielmehr ist der Reife- prozess sehr individuell. Obwohl Menschen in Deutschland mit 18 Jahren volljährig werden, sind es immer noch junge Menschen, die Zielgruppe einer jugendspezifischen Gemeindearbeit sein können und sollen. Auch erscheint es nicht fernliegend, dass Jugendliche erst in der fortgeschritte- nen Pubertät ein gesteigertes Interesse für Politik und die Motivation, sich auch persönlich einzu- bringen entwickeln. Da wir als Gemeindevertretung in der aktuellen gesellschaftspolitischen Lage froh sein sollten über alle Menschen, die Lust haben, sich einzubringen, wäre es kein gutes Signal einer Person, die mit 16 oder 17 Jahren erst aktiv geworden ist, sagen zu müssen, dass sie nun wieder aus dem Raster fällt. Natürlich stünden der Person dann weiterhin die regulären Mitwir- kungsmöglichkeiten in einer Gemeinde zu, was gegenüber dem speziell zur Kinder- und Jugendbe- teiligung organisierten Jugendforum allerdings eine Verschlechterung darstellt. Und eine mögliche Einschüchterung von jüngeren Teilnehmenden des Jugendforums ist kein Grund gegen die Anhe- bung der Altersgrenze. Einerseits ist davon auszugehen, dass gegenüber einer z.B. 12-jährigen Per- son eine 20-jährige Person nicht erheblich mehr einschüchternd wirkt als eine 17-jährige Person und andererseits wird das Jugendforum von professionellen Jugendarbeiterinnen und Jugendar- beitern vorbereitet und moderiert, die darin geschult sind, einschüchternde Situationen zu erken- nen und dem entgegen zu wirken. 2) Begründung: Die bisher vorgesehene Kinder- und Jugendbeteiligung ausschließlich durch das halbjährige Ju- gendforum ist nicht ausreichend und wird auch der Lebensrealität Jugendlicher nicht gerecht. Es reicht eben nicht aus, ein punktuelles Angebot zu schaffen, über die üblichen Kanäle zu bewerben und sich dann zu beschweren, dass ja kein Interesse an Kommunalpolitik besteht. Es müssen Betei- ligungsmöglichkeiten geschaffen werden, welche zunächst Kinder und Jugendliche auch effektiv erreichen, dann geeignet sind, ihr Interesse an Lokalpolitik zu wecken und es ihnen ermöglicht, ihre Ideen auch wirksam einzubringen. So kann beispielsweise nicht davon ausgegangen werden, dass alle vom Jugendforum erfahren und auch die Zeit haben, daran teilzunehmen. Um Meinun- gen trotzdem möglichst umfangreich abbilden zu können, ist eine vorbereitende Jugendbefragung Antragsvorlage 2024/20 4. Ergänzung Seite 2 von 3 erforderlich. Außerdem sollte die Gemeinde über geeignete Online-Angebote dazu beitragen, ein Verständnis und Interesse für Kommunalpolitik zu entwickeln und die Jugendlichen dort abzuho- len, wo sie sich ohnehin viel aufhalten. Darüber hinaus muss auch die Gemeindevertretung als we- sentliches Organ der Kommunalpolitik zugänglicher für Kinder und Jugendliche werden. Es ist nicht realistisch, dass Kinder und Jugendliche, die am nächsten Tag morgens zur Schule müssen, sich bis spät abends die Sitzung der Gemeindevertretung anschauen. Diese machen Politik aber anschau- lich und es erscheint auch organisatorisch umsetzbar, eine Sitzung pro Jahr an einem Samstag durchzuführen. Und abschließend ist festzuhalten, dass auch diese Vorschläge nur Ideen sind und nicht zwangsläufig gut funktionieren müssen. Es ist daher wichtig, anzuerkennen, dass es eine Mehrzahl an aufeinander aufbauenden Angeboten benötigt, um gute Kinder- und Jugendbeteili- gung zu ermöglichen und diese selbstverständlich auch regelmäßig evaluiert werden müssen. 3) Begründung: Der bisherige Satzungsentwurf setzt viele Vorgaben des UN Kinderrechtsausschusses für die politische Kinder- und Jugendbeteiligung bereits um, es fehlt aber die altersgemäße Information und Aufbereitung der Themen. Diese ist zwingende Voraussetzung dafür, dass die Kinder und Ju- gendlichen auch informiert, eine Einschätzung abzugeben und Entscheidungen treffen zu können. Und sie muss auch altersangepasst in abgestufter Form passieren, weil die Altersspanne von 8 bis 18 (bzw. evtl. 21) Jahren sehr groß ist und die Informationen natürlich nicht für alle Altersgruppen einheitlich erfolgen kann. Welche Abstufungen da sinnvoll sind, können die Beschäftigten der Ju- gendarbeit sicherlich besser beurteilen und das wird nicht konkret festgeschrieben. Außerdem sind auch freiwillige Weiterbildungsangebote zur politischen Bildung für Kinder und Jugendliche sinnvoll, damit diejenigen, die sich wirklich für die Thematik interessieren und mitar- beiten möchten, auch das dafür nötige Handwerkszeug mit an die Hand bekommen. Soweit mög- lich und anhand der Nachfrage sinnvoll, sollten Angebote in der Gemeinde selbst bereitgestellt werden. Ansonsten sollte auf bestehende externe Angebote hingewiesen werden. Anlage(n): 1 Änderungsantrag Die Linke zur Satzung Kinder- und Jugendbeteiligung Antragsvorlage 2024/20 4. Ergänzung Seite 3 von 3

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