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Erlass 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau (Fraktionen: SPD, Bündnis 90 / Die Grünen)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Groß-Gerau
Datum2026-09-23 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Änderung der Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau. Die neuen Hebesätze betreffen die Grundsteuer A (860 v.H.), B (850 v.H.), C (2.125 v.H.) und die Gewerbesteuer (430 v.H.), die ab 2025 bzw. ab Inkrafttreten gelten. Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten und ersetzt die bisherige Hebesatzsatzung vom 19.11.2024.

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Absender: Fraktionen: Bündnis 90 Die Grünen/ SPD Groß- Gerau, 11.09.2026 An die Stadtverordnetenvorsteherin der Kreisstadt Groß-Gerau Am Marktplatz 1 64521 Groß-Gerau Antrag zur Stadtverordnetenversammlung Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Klima-, Umwelt-, Mobilität-, Bau- und 23.09.2026 beschließend Stadtentwicklungsausschuss Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss 01.10.2026 beschließend Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt 01.10.2026 beschließend Groß-Gerau (wird vom Büro vergeben) Antragsteller: Fraktionen: Bündnis 90 Die Grünen/ SPD Antrag Nr. AT-59/2026-2031 Betreff: Erlass 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau (Fraktionen: SPD, Bündnis 90 / Die Grünen) Antragstext: Der Klima-, Umwelt-, Mobilitäts-, Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (KUMBS) beschließt nachfolgenden Beschlussvorschlag und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau diesem zu folgen. Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau nimmt den Beschluss des FiDO zur Kenntnis und beschließt folgende Satzung: 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau Artikel 1 § 1 Satz 1 wird geändert in: „1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 860 v. H.“ „2. Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 850 v. H.“ „3. Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) 2.125 v. H.“ „4. Für die Gewerbesteuer 430 v. H.“ Artikel 2 § 2 wird geändert in: „Die Hebesätze nach §1 S. 1 Nr. 1, 2, 4 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025. Der Hebesatz nach § 1 S. 1 Nr. 3 gilt ab Inkrafttreten dieser Satzung.“ Artikel 3 § 3 wird geändert in: „ (1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau vom 19.11.2024 außer Kraft.“ „(2) Die 1. Änderungssatzung zu dieser Satzung tritt zum 01.11.2026 in Kraft.“ Begründung: Anpassung im Rahmen des Erlasses der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer C der Kreisstadt Groß-Gerau.

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