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Erlass 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau (Fraktionen: SPD, Bündnis 90 / Die Grünen)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Groß-Gerau |
| Datum | 2026-09-23 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Änderung der Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau. Die neuen Hebesätze betreffen die Grundsteuer A (860 v.H.), B (850 v.H.), C (2.125 v.H.) und die Gewerbesteuer (430 v.H.), die ab 2025 bzw. ab Inkrafttreten gelten. Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten und ersetzt die bisherige Hebesatzsatzung vom 19.11.2024.
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Dokument
Extrahierter Text
Absender: Fraktionen: Bündnis 90 Die Grünen/ SPD Groß-
Gerau, 11.09.2026
An die
Stadtverordnetenvorsteherin
der Kreisstadt Groß-Gerau
Am Marktplatz 1
64521 Groß-Gerau
Antrag zur Stadtverordnetenversammlung
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Klima-, Umwelt-, Mobilität-, Bau- und
23.09.2026 beschließend
Stadtentwicklungsausschuss
Finanz-, Digital-, Organisationsausschuss 01.10.2026 beschließend
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt
01.10.2026 beschließend
Groß-Gerau
(wird vom Büro vergeben) Antragsteller:
Fraktionen: Bündnis 90 Die Grünen/ SPD
Antrag Nr. AT-59/2026-2031
Betreff:
Erlass 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung der Kreisstadt Groß-Gerau (Fraktionen:
SPD, Bündnis 90 / Die Grünen)
Antragstext:
Der Klima-, Umwelt-, Mobilitäts-, Bau- und Stadtentwicklungsausschuss (KUMBS) beschließt
nachfolgenden Beschlussvorschlag und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der
Kreisstadt Groß-Gerau diesem zu folgen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Groß-Gerau nimmt den Beschluss des
FiDO zur Kenntnis und beschließt folgende Satzung:
1. Änderungssatzung
zur Hebesatzsatzung
der Kreisstadt Groß-Gerau
Artikel 1
§ 1 Satz 1 wird geändert in:
„1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 860 v. H.“
„2. Grundsteuer für unbebaute und bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 850 v. H.“
„3. Grundsteuer für unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) 2.125 v. H.“
„4. Für die Gewerbesteuer 430 v. H.“
Artikel 2
§ 2 wird geändert in:
„Die Hebesätze nach §1 S. 1 Nr. 1, 2, 4 gelten ab dem Haushaltsjahr 2025. Der Hebesatz nach §
1 S. 1 Nr. 3 gilt ab Inkrafttreten dieser Satzung.“
Artikel 3
§ 3 wird geändert in:
„ (1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung der
Kreisstadt Groß-Gerau vom 19.11.2024 außer Kraft.“
„(2) Die 1. Änderungssatzung zu dieser Satzung tritt zum 01.11.2026 in Kraft.“
Begründung:
Anpassung im Rahmen des Erlasses der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer C der
Kreisstadt Groß-Gerau.
Text aus PDF extrahiert