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Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN v. 08.09.2026 bezgl. "Bericht zu Schäden an Bäumen durch parkende PKWs"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Neuss
Datum2026-09-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, einen Sachbericht zu Schäden an Bäumen durch parkende Pkws in die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 22. September 2026 aufzunehmen. Die Fraktion verweist auf die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss, die Bodenverdichtungen durch Fahrzeuge verbietet, und nennt konkrete betroffene Straßen (Nordkanalallee, Jahnstraße, Jostenallee). Der Bericht soll Informationen zu betroffenen Flächen, Ursachen des illegalen Parkens, Schutzmaßnahmen, Schadensumfang, Kontrollen, entstehenden Kosten und der Haftung liefern. Ein Beschluss ist im Text nicht erkennbar.

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Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz der Stadt Neuss Frau Bettina Weiß Rathaus / Markt 2 41460 Neuss nachrichtlich: Beigeordneter Matthias Welpmann 08. September 2026 Antrag auf Sachbericht zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz am 22.9.2026: Festsetzung der Tagesordnung Bericht zu Schäden an Bäumen durch parkende PKWs Sehr geehrte Frau Vorsitzende, als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir darum, den oben genannten Punkt gemäß §§ 5 Abs. 1, 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz der Stadt Neuss am 22. September 2026 aufzunehmen. Begründung: Die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss verbietet es ausdrücklich, Bäume mit einem Stammumfang über 80cm zu schädigen, und nennt in §4 Abs. 2b "Bodenverdichtungen durch Befahren oder Abstellen von Fahrzeugen" ausdrücklich als eine solche verbotene Schädigung. Wer sein Fahrzeug also auf Grünstreifen, echten Grünanlagen oder auf dem Gehweg an Baumscheiben abstellt, verstößt damit nicht nur gegen Verkehrsrecht, sondern auch gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss und ist laut § 9 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 zur Folgenbeseitigung (Schäden dauerhaft beseitigen, Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung) verpflichtet. Prävention ist auch finanziell im Interesse der Stadt, da sie teure Folgekosten durch Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen und Wegeinstandsetzung vermeidet. Das gilt insbesondere in der aktuellen Haushaltslage. Inhalt des Berichts: Uns liegen diverse Beispiele vor, in denen eine Schädigung von Bäumen durch abgestellte PKW anzunehmen ist: • Nordkanalallee • Jahnstraße • Jostenallee Diese Liste ist natürlich nicht vollständig und dient lediglich der Veranschaulichung des Problems. Wir wollen daher im Detail für diese und alle weiteren der Verwaltung bekannten Stellen berichtet bekommen, 1. Wie die betroffenen Flächen gewidmet sind (Verkehrsfläche/Grünfläche, Gehweg, öffentliche Grünanlage, Wald ...) und welche Vorschriften (z.B. die StVO oder das StrWG NRW) dort greifen und dort das Abstellen von Fahrzeugen untersagen. 2. Zu welchen Ereignissen (z.B. Großveranstaltungen) und aufgrund welcher Faktoren dieses unerlaubte Abstellen von Kfz auftritt oder gefördert wird (z.B. nachts von Anwohnern, tags durch Arbeitende, parkende Kunden, Besucher, Touristen, Schüler). 3. Welche verhältnismäßigen Maßnahmen kommen in Betracht (z. B. baulicher Schutz durch Poller oder Findlinge, Baumscheibenschutz, Beschilderung, anlassbezogene Kontrollen bei Großveranstaltungen), und welche legalen Parkalternativen stehen im jeweiligen Umfeld zur Verfügung bzw. ließen sich schaffen? Generell und auf die gesamte Stadt Neuss bezogen möchten wir erfahren a) Wie viele der nach Baumschutzsatzung der Stadt Neuss geschützten Bäume sind durch Bodenverdichtung im Wurzelbereich nachweislich oder voraussichtlich geschädigt? Wie wird der Schaden bzw. Wertverlust ermittelt? Wer haftet? b) Wie wird derzeit kontrolliert und geahndet, und mit welchem Personal-/Ressourceneinsatz? Inwieweit wird das Parken auf diesen Flächen faktisch geduldet? c) Welche Kosten entstehen der Stadt durch c.1) Baumkontrolle, Pflege, Fällung und nötige Ersatzpflanzungen geschädigter Bäume? c.2) Instandsetzung von Gehwegen, Bordsteinen, Belägen, Pflasterungen und anderen Anlagen, die nicht auf das Überfahren ausgelegt sind und dadurch beschädigt werden? d) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass das faktische Dulden von Parken auf Baumscheiben, Grünstreifen und Gehwegen an geschützten Bäumen einen Verstoß gegen § 4 Abs. 2b der Baumschutzsatzung darstellt? e) Sieht sich die Stadt als Grundstückseigentümerin/Nutzungsberechtigte selbst in der Pflicht nach § 9 Abs. 1/2 zur Folgenbeseitigung, unabhängig von etwaigen Ansprüchen gegen Dritte nach Abs. 5? Wo keine genauen Daten vorliegen, bitten wir um die Abgabe einer plausiblen Schätzung. Mit freundlichen Grüßen Bettina Weiß Manfred Haag Fraktionssprecherin Fraktionssprecher Fabian Grewing sachkundiger Bürger

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