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Antrag von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN v. 08.09.2026 bezgl. "Bericht zu Schäden an Bäumen durch parkende PKWs"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Neuss |
| Datum | 2026-09-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, einen Sachbericht zu Schäden an Bäumen durch parkende Pkws in die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 22. September 2026 aufzunehmen. Die Fraktion verweist auf die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss, die Bodenverdichtungen durch Fahrzeuge verbietet, und nennt konkrete betroffene Straßen (Nordkanalallee, Jahnstraße, Jostenallee). Der Bericht soll Informationen zu betroffenen Flächen, Ursachen des illegalen Parkens, Schutzmaßnahmen, Schadensumfang, Kontrollen, entstehenden Kosten und der Haftung liefern. Ein Beschluss ist im Text nicht erkennbar.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und Klimaschutz der Stadt Neuss
Frau
Bettina Weiß
Rathaus / Markt 2
41460 Neuss
nachrichtlich: Beigeordneter Matthias Welpmann
08. September 2026
Antrag auf Sachbericht zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen und
Klimaschutz am 22.9.2026:
Festsetzung der Tagesordnung
Bericht zu Schäden an Bäumen durch parkende PKWs
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten wir darum, den oben genannten Punkt gemäß §§ 5 Abs. 1,
25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Grünflächen und Klimaschutz der Stadt Neuss am 22. September 2026 aufzunehmen.
Begründung:
Die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss verbietet es ausdrücklich, Bäume mit einem Stammumfang über
80cm zu schädigen, und nennt in §4 Abs. 2b "Bodenverdichtungen durch Befahren oder Abstellen von
Fahrzeugen" ausdrücklich als eine solche verbotene Schädigung. Wer sein Fahrzeug also auf Grünstreifen,
echten Grünanlagen oder auf dem Gehweg an Baumscheiben abstellt, verstößt damit nicht nur gegen
Verkehrsrecht, sondern auch gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Neuss und ist laut § 9 Abs. 5 i.V.m.
Abs. 2 zur Folgenbeseitigung (Schäden dauerhaft beseitigen, Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung)
verpflichtet. Prävention ist auch finanziell im Interesse der Stadt, da sie teure Folgekosten durch
Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen und Wegeinstandsetzung vermeidet. Das gilt insbesondere in
der aktuellen Haushaltslage.
Inhalt des Berichts:
Uns liegen diverse Beispiele vor, in denen eine Schädigung von Bäumen durch abgestellte PKW
anzunehmen ist:
• Nordkanalallee
• Jahnstraße
• Jostenallee
Diese Liste ist natürlich nicht vollständig und dient lediglich der Veranschaulichung des Problems.
Wir wollen daher im Detail für diese und alle weiteren der Verwaltung bekannten Stellen berichtet
bekommen,
1. Wie die betroffenen Flächen gewidmet sind (Verkehrsfläche/Grünfläche, Gehweg, öffentliche
Grünanlage, Wald ...) und welche Vorschriften (z.B. die StVO oder das StrWG NRW) dort greifen
und dort das Abstellen von Fahrzeugen untersagen.
2. Zu welchen Ereignissen (z.B. Großveranstaltungen) und aufgrund welcher Faktoren dieses
unerlaubte Abstellen von Kfz auftritt oder gefördert wird (z.B. nachts von Anwohnern, tags durch
Arbeitende, parkende Kunden, Besucher, Touristen, Schüler).
3. Welche verhältnismäßigen Maßnahmen kommen in Betracht (z. B. baulicher Schutz durch Poller
oder Findlinge, Baumscheibenschutz, Beschilderung, anlassbezogene Kontrollen bei
Großveranstaltungen), und welche legalen Parkalternativen stehen im jeweiligen Umfeld zur
Verfügung bzw. ließen sich schaffen?
Generell und auf die gesamte Stadt Neuss bezogen möchten wir erfahren
a) Wie viele der nach Baumschutzsatzung der Stadt Neuss geschützten Bäume sind durch
Bodenverdichtung im Wurzelbereich nachweislich oder voraussichtlich geschädigt? Wie wird der
Schaden bzw. Wertverlust ermittelt? Wer haftet?
b) Wie wird derzeit kontrolliert und geahndet, und mit welchem Personal-/Ressourceneinsatz?
Inwieweit wird das Parken auf diesen Flächen faktisch geduldet?
c) Welche Kosten entstehen der Stadt durch
c.1) Baumkontrolle, Pflege, Fällung und nötige Ersatzpflanzungen geschädigter Bäume?
c.2) Instandsetzung von Gehwegen, Bordsteinen, Belägen, Pflasterungen und anderen Anlagen,
die nicht auf das Überfahren ausgelegt sind und dadurch beschädigt werden?
d) Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass das faktische Dulden von Parken auf Baumscheiben,
Grünstreifen und Gehwegen an geschützten Bäumen einen Verstoß gegen § 4 Abs. 2b der
Baumschutzsatzung darstellt?
e) Sieht sich die Stadt als Grundstückseigentümerin/Nutzungsberechtigte selbst in der Pflicht nach
§ 9 Abs. 1/2 zur Folgenbeseitigung, unabhängig von etwaigen Ansprüchen gegen Dritte nach Abs.
5?
Wo keine genauen Daten vorliegen, bitten wir um die Abgabe einer plausiblen Schätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Weiß Manfred Haag
Fraktionssprecherin Fraktionssprecher
Fabian Grewing
sachkundiger Bürger
Text aus PDF extrahiert