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Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2026; "Setzung von Standards für den Bau öffentlicher Gebäude sowie Reaktivierung des Unterausschusses"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Gronau |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte die Festlegung von Standards für öffentliche Gebäude und die Reaktivierung eines Unterausschusses. Der Rat beschloss, keinen Unterausschuss einzurichten, sondern Berichte und Entscheidungen stattdessen im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln. Die Verwaltung berichtete, dass Gebäudesteckbriefe für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude bis Ende 2026 erarbeitet werden und bereits eigene, auf Kostenkontrolle optimierte Vertragsmuster sowie vertraglich bindende Baukostenobergrenzen verwendet werden.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage
Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 11.09.2026
Vorlagen-Nr.: 455/2026 1. Ergänzung gez.: Winkler /
Beraten im öffentlichen Teil
Rat Sitzung am 16.09.2026 TOP 5.2.1
Mitzeichnungen:
Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2
gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von
Holtick Borczyskowski Borczyskowski
Anlage(n): 1 Der Bürgermeister
Antrag der SPD-Fraktion v. 06.09.2026
gez. von Borczyskowski
Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2026;
"Setzung von Standards für den Bau öffentlicher Gebäude sowie Reaktivierung des
Unterausschusses"
Entwurf des Beschlusses:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Beantwortung der Anfragen unter den Ziffern 1 – 3 zur Kenntnis
2. Ein Unterausschuss wird nicht eingerichtet. Wie in der letzten Wahlperiode zum
Historischen Rathaus beschlossen, wird zu den neuen Projekten (ggf. Buterlandschule, 2.
BA Fridtjof-Nansen Realschule, etc.) im Haupt- und Finanzausschuss berichtet und
entschieden.
1. Rechtsgrundlage/ n:
§ 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates
Zuständig für die Entscheidung:
☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss
☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat
2. Finanzielle Auswirkungen:
☒ Keine
☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe:
☐ Aufwand / Auszahlung
☐ investiv, Höhe:
☐ konsumtiv, Höhe:
☐ jährliche Folgekosten, Höhe:
☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt:
ODER
☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit.
ODER
☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung.
☐ Sonstiges:
2
3. Klimaauswirkungen:
☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine
Erläuterungen der Klimaauswirkungen:
4. Sachdarstellung:
Zu der Fragestellung 1 Definition von Baustandards und Qualitätskriterien hat der FD 465
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement bereits im Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz berichtet.
In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 27.11.2024 hat die
Stadt Gronau in der Vorlage 637/2024 die Kriterien für die Bauunterhaltung aufgezeigt und dem
Ausschuss vorgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, exemplarisch an einem Gebäude einen
entsprechenden Hochbaubericht zu fertigen.
Dies erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am
13.03.2025 Vorlage 637/2024 1. Ergänzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, „die Erarbeitung
von Gebäudesteckbriefen für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude sukzessiv, je nach
Personalkapazitäten, weiter fortzuführen und in einen Hochbaubericht zusammenzuführen. Die
Verwaltung wird dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz bis Ende 2026 berichten,
ob der Zeitplan eingehalten werden kann.“
In diesem Hochbaubericht werden sowohl die Bauunterhaltungsmaßnahmen als auch zukünftige
Investitionsmaßnahmen aufgelistet.
Ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 27.11.2024
wurden in der Vorlage 684/2024 die Rahmenbedingungen für Bauprojekte – Bildung von
projektbezogenen Arbeitsgruppen diskutiert. Der Ausschuss hat sich dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung angeschlossen.
Dieser lautet: “Der Ausschuss für Planen, Bauern und Denkmalschutz beauftragt die Verwaltung
auf der Basis des Ratsbeschlusses zu Unterausschüssen, einen Unterausschuss zur Begleitung
von Bauvorhaben analog zum Planungsausschuss vorzubereiten und in der nächsten Sitzung des
Ausschusses, sowie Kriterien bzw. Investitionssummen der Bauprojekte vorzustellen.“
Am 20.01.2025 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz die
Vorlage 648/2024 1. Ergänzung vorgelegt und die Zusammensetzung des Unterausschusses
verifiziert. Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, zu Beginn der Projekte Einfluss auf die
Rahmenbedingungen zu nehmen, wie Standards, Ausstattungen, Materialien, Energiestandards
etc, um sowohl die Investitionen als auch die Bewirtschaftungskosten und Folgekosten zu
kontrollieren. Dieser Unterausschuss sollte ab einem Investitionsvolumen größer als 1.5 Mio €
einberufen werden, sofern die Leistungsphase 3 nicht bereits abgeschlossen ist. Liegt der
Baubeschluss bereits vor, sind die Ausführungsplanungen und Ausschreibungen in Arbeit und ein
erneutes Eingreifen in den Planungsprozess würde zu immensen zeitlichen Verzögerungen und
finanziellem Mehraufwand führen.
Diesem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise hat sich der Ausschuss für
Planen, Bauen und Denkmalschutz angeschlossen. Bei Bedarf sollte kurzfristig der neue
Unterausschuss einberufen werden, um entsprechende Festlegungen zur weiteren Planung zu
treffen.
Daraufhin hat der Unterausschuss am 18.02.2025 und am 22.09.2025 getagt und die aktuellen
Projekte hinsichtlich Entwurf, Qualitäten und Kosten diskutiert, hinterfragt und festgelegt. Seit dem
Ende der letzten Wahlperiode wurde kein weiterer Unterausschuss einberufen, da die Aufgaben
dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen wurden.
Entsprechende Baubeschlüsse liegen für folgende Hochbauprojekte vor:
3
- Hist. Rathausneubau in der Bahnhofstrasse
- Neubau der Grünen Aue Schule
- Neubau/Sanierung Fridtjof-Nansen-Realschule 1.BA und 2.BA
- Neubau Erweiterung Werner-von-Siemens Gymnasium
- Erweiterung Martin-Luther-Schule
- Sporthalle Gasstrasse
Diese Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung.
Unter der Vorgabe Kosteneinsparung zu generieren, wurde die Maßnahme Neubau der
Buterlandschule gestoppt. Hier wurde eine neue Kostenobergrenze festgelegt. Unter dieser
Prämisse wird sowohl das Raumprogramm, die Gebäudekubatur, die TGA als auch
Oberflächenqualitäten in Zusammenarbeit mit dem FD 465 und dem Planungsbüro neu erarbeitet.
Bereits fertig gestellt sind die Maßnahmen Synagoge, Sporthalle an der Marschallstrasse und die
Kita Luise.
Für sämtliche Investitionsmaßnahmen wird die Folgekostenberechnung gemäß § 14 GemHVO den
entsprechenden Vorlagen zur Einholung des Baubeschlusses beigefügt.
Fragestellung 2 Erstellung und Form von Architektur- und Ingenieurverträgen:
Frage 2.1: Wer innerhalb der Verwaltung (z. B. Zentrales Gebäudemanagement, Rechtsamt) ist für
die Entwurfserstellung, Verhandlung und den rechtlichen Abschluss der Verträge mit externen
Architekten und Ingenieuren zuständig?
Antwort: Der Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung ist in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement für die Erstellung, Verhandlung und den Abschluss von
Architekten- und Ingenieurverträgen zuständig. Im Einzelfall wird er dabei vom Fachdienst
Rechtsangelegenheiten und von einer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt.
Frage 2.2: Werden bei der Vergabe überwiegend unveränderte Musterverträge genutzt oder
kommen eigene, auf strikte Baukostenkontrolle optimierte städtische Vertragsmuster zum Einsatz?
Antwort: Die Stadt Gronau nutzt eigene Vertragsmuster, die über die Jahre weiterentwickelt
wurden. Die Vertragsmuster enthalten u.a. Regelungen zur Baukostenkontrolle und zur
Kostenobergrenze.
Fragestellung 3 Nutzung flexibler Vergütungsmodelle und Pauschalen:
Frage 3.1: Werden bei städtischen Bauvorhaben bereits Pauschalhonorare mit Planungsbüros
vereinbart, um das Honorar von den reinen Baukosten zu entkoppeln, und bei wie vielen Projekten
der letzten drei Jahre kam dies zur Anwendung?
Antwort: Im Regelfall werden keine Pauschalhonorare vereinbart. In Einzelfällen, d.h. bei Straßen-
und Kanalbauprojekten wurden Pauschalhonorare insbesondere für die Leistungsphasen 1 bis 3
HOAI, vereinbart.
Frage 3.2: Werden in Architektenverträgen vertraglich bindende Baukostenobergrenzen oder
Anreizsysteme (wie Bonus-Malus-Regelungen bei Budgeteinhaltung) verankert? Falls nein, welche
Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen deren Nutzung?
Antwort: In Architektenverträgen werden vertraglich bindende Baukostenobergrenzen vereinbart.
Anreizsysteme wurden bislang nicht vereinbart.
Im Rahmen der Sitzungen des Unterausschusses und dann im Haupt- und Finanzausschuss
wurden Absprachen zum jeweiligen Budget und Einsparungsvorgaben getroffen. Die Verwaltung
4
schlägt vor, hier auch weiter den Haupt- und Finanzausschuss entscheiden zu lassen, um
Doppelstrukturen zu vermeiden.
5. Alternativen:
Je nach Beratung.
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