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Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2026; "Setzung von Standards für den Bau öffentlicher Gebäude sowie Reaktivierung des Unterausschusses"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Gronau
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragte die Festlegung von Standards für öffentliche Gebäude und die Reaktivierung eines Unterausschusses. Der Rat beschloss, keinen Unterausschuss einzurichten, sondern Berichte und Entscheidungen stattdessen im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln. Die Verwaltung berichtete, dass Gebäudesteckbriefe für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude bis Ende 2026 erarbeitet werden und bereits eigene, auf Kostenkontrolle optimierte Vertragsmuster sowie vertraglich bindende Baukostenobergrenzen verwendet werden.

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Extrahierter Text

Stadt Gronau (Westf.) Beschlussvorlage Vorstandsbereich: 1/2 Fachdienst: 465 Datum: 11.09.2026 Vorlagen-Nr.: 455/2026 1. Ergänzung gez.: Winkler / Beraten im öffentlichen Teil Rat Sitzung am 16.09.2026 TOP 5.2.1 Mitzeichnungen: Kämmerer VB 4 VB 3 VB 1/2 gez. Eising gez. Groß- i.V.: gez. von gez. von Holtick Borczyskowski Borczyskowski Anlage(n): 1 Der Bürgermeister Antrag der SPD-Fraktion v. 06.09.2026 gez. von Borczyskowski Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2026; "Setzung von Standards für den Bau öffentlicher Gebäude sowie Reaktivierung des Unterausschusses" Entwurf des Beschlusses: Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss: 1. Der Rat nimmt die Beantwortung der Anfragen unter den Ziffern 1 – 3 zur Kenntnis 2. Ein Unterausschuss wird nicht eingerichtet. Wie in der letzten Wahlperiode zum Historischen Rathaus beschlossen, wird zu den neuen Projekten (ggf. Buterlandschule, 2. BA Fridtjof-Nansen Realschule, etc.) im Haupt- und Finanzausschuss berichtet und entschieden. 1. Rechtsgrundlage/ n: § 48 Abs. 1 GO NRW, § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates Zuständig für die Entscheidung: ☐ Bürgermeister ☐ Fachausschuss ☐ Haupt- und Finanzausschuss ☒ Rat 2. Finanzielle Auswirkungen: ☒ Keine ☐ Ertrag / Einzahlung, Höhe: ☐ Aufwand / Auszahlung ☐ investiv, Höhe: ☐ konsumtiv, Höhe: ☐ jährliche Folgekosten, Höhe: ☐ Mittel im Haushalt veranschlagt, Produkt: ODER ☐ Mittel stehen i.R.d. Budgetdeckung bereit. ODER ☐ über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung. ☐ Sonstiges: 2 3. Klimaauswirkungen: ☐ positiv ☐ negativ ☒ Keine Erläuterungen der Klimaauswirkungen: 4. Sachdarstellung: Zu der Fragestellung 1 Definition von Baustandards und Qualitätskriterien hat der FD 465 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement bereits im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz berichtet. In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 27.11.2024 hat die Stadt Gronau in der Vorlage 637/2024 die Kriterien für die Bauunterhaltung aufgezeigt und dem Ausschuss vorgelegt. Die Verwaltung wurde beauftragt, exemplarisch an einem Gebäude einen entsprechenden Hochbaubericht zu fertigen. Dies erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 13.03.2025 Vorlage 637/2024 1. Ergänzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, „die Erarbeitung von Gebäudesteckbriefen für Schulen, Sporthallen und Verwaltungsgebäude sukzessiv, je nach Personalkapazitäten, weiter fortzuführen und in einen Hochbaubericht zusammenzuführen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz bis Ende 2026 berichten, ob der Zeitplan eingehalten werden kann.“ In diesem Hochbaubericht werden sowohl die Bauunterhaltungsmaßnahmen als auch zukünftige Investitionsmaßnahmen aufgelistet. Ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 27.11.2024 wurden in der Vorlage 684/2024 die Rahmenbedingungen für Bauprojekte – Bildung von projektbezogenen Arbeitsgruppen diskutiert. Der Ausschuss hat sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen. Dieser lautet: “Der Ausschuss für Planen, Bauern und Denkmalschutz beauftragt die Verwaltung auf der Basis des Ratsbeschlusses zu Unterausschüssen, einen Unterausschuss zur Begleitung von Bauvorhaben analog zum Planungsausschuss vorzubereiten und in der nächsten Sitzung des Ausschusses, sowie Kriterien bzw. Investitionssummen der Bauprojekte vorzustellen.“ Am 20.01.2025 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz die Vorlage 648/2024 1. Ergänzung vorgelegt und die Zusammensetzung des Unterausschusses verifiziert. Ziel der Arbeitsgruppe sollte es sein, zu Beginn der Projekte Einfluss auf die Rahmenbedingungen zu nehmen, wie Standards, Ausstattungen, Materialien, Energiestandards etc, um sowohl die Investitionen als auch die Bewirtschaftungskosten und Folgekosten zu kontrollieren. Dieser Unterausschuss sollte ab einem Investitionsvolumen größer als 1.5 Mio € einberufen werden, sofern die Leistungsphase 3 nicht bereits abgeschlossen ist. Liegt der Baubeschluss bereits vor, sind die Ausführungsplanungen und Ausschreibungen in Arbeit und ein erneutes Eingreifen in den Planungsprozess würde zu immensen zeitlichen Verzögerungen und finanziellem Mehraufwand führen. Diesem Vorschlag der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise hat sich der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz angeschlossen. Bei Bedarf sollte kurzfristig der neue Unterausschuss einberufen werden, um entsprechende Festlegungen zur weiteren Planung zu treffen. Daraufhin hat der Unterausschuss am 18.02.2025 und am 22.09.2025 getagt und die aktuellen Projekte hinsichtlich Entwurf, Qualitäten und Kosten diskutiert, hinterfragt und festgelegt. Seit dem Ende der letzten Wahlperiode wurde kein weiterer Unterausschuss einberufen, da die Aufgaben dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen wurden. Entsprechende Baubeschlüsse liegen für folgende Hochbauprojekte vor: 3 - Hist. Rathausneubau in der Bahnhofstrasse - Neubau der Grünen Aue Schule - Neubau/Sanierung Fridtjof-Nansen-Realschule 1.BA und 2.BA - Neubau Erweiterung Werner-von-Siemens Gymnasium - Erweiterung Martin-Luther-Schule - Sporthalle Gasstrasse Diese Maßnahmen befinden sich bereits in der Umsetzung. Unter der Vorgabe Kosteneinsparung zu generieren, wurde die Maßnahme Neubau der Buterlandschule gestoppt. Hier wurde eine neue Kostenobergrenze festgelegt. Unter dieser Prämisse wird sowohl das Raumprogramm, die Gebäudekubatur, die TGA als auch Oberflächenqualitäten in Zusammenarbeit mit dem FD 465 und dem Planungsbüro neu erarbeitet. Bereits fertig gestellt sind die Maßnahmen Synagoge, Sporthalle an der Marschallstrasse und die Kita Luise. Für sämtliche Investitionsmaßnahmen wird die Folgekostenberechnung gemäß § 14 GemHVO den entsprechenden Vorlagen zur Einholung des Baubeschlusses beigefügt. Fragestellung 2 Erstellung und Form von Architektur- und Ingenieurverträgen: Frage 2.1: Wer innerhalb der Verwaltung (z. B. Zentrales Gebäudemanagement, Rechtsamt) ist für die Entwurfserstellung, Verhandlung und den rechtlichen Abschluss der Verträge mit externen Architekten und Ingenieuren zuständig? Antwort: Der Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung ist in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement für die Erstellung, Verhandlung und den Abschluss von Architekten- und Ingenieurverträgen zuständig. Im Einzelfall wird er dabei vom Fachdienst Rechtsangelegenheiten und von einer Rechtsanwaltskanzlei unterstützt. Frage 2.2: Werden bei der Vergabe überwiegend unveränderte Musterverträge genutzt oder kommen eigene, auf strikte Baukostenkontrolle optimierte städtische Vertragsmuster zum Einsatz? Antwort: Die Stadt Gronau nutzt eigene Vertragsmuster, die über die Jahre weiterentwickelt wurden. Die Vertragsmuster enthalten u.a. Regelungen zur Baukostenkontrolle und zur Kostenobergrenze. Fragestellung 3 Nutzung flexibler Vergütungsmodelle und Pauschalen: Frage 3.1: Werden bei städtischen Bauvorhaben bereits Pauschalhonorare mit Planungsbüros vereinbart, um das Honorar von den reinen Baukosten zu entkoppeln, und bei wie vielen Projekten der letzten drei Jahre kam dies zur Anwendung? Antwort: Im Regelfall werden keine Pauschalhonorare vereinbart. In Einzelfällen, d.h. bei Straßen- und Kanalbauprojekten wurden Pauschalhonorare insbesondere für die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI, vereinbart. Frage 3.2: Werden in Architektenverträgen vertraglich bindende Baukostenobergrenzen oder Anreizsysteme (wie Bonus-Malus-Regelungen bei Budgeteinhaltung) verankert? Falls nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen deren Nutzung? Antwort: In Architektenverträgen werden vertraglich bindende Baukostenobergrenzen vereinbart. Anreizsysteme wurden bislang nicht vereinbart. Im Rahmen der Sitzungen des Unterausschusses und dann im Haupt- und Finanzausschuss wurden Absprachen zum jeweiligen Budget und Einsparungsvorgaben getroffen. Die Verwaltung 4 schlägt vor, hier auch weiter den Haupt- und Finanzausschuss entscheiden zu lassen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. 5. Alternativen: Je nach Beratung.

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